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Benedikt schrieb:Stop, stop, stop! Ihr verwechselt da was.
Die aktuelle Änderung im Teilgebiet "Recht" worüber hier diskutiert wird, hat nichts mit den Bachelormodulen zu tun. Die Ausgleichsregelung, die WinnerDA zitiert hat, gilt nur für den Bachelor.
Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten. 🙂
Oder noch anders ausgedrückt: Beim Diplom hat man bald keine Ausgleichmöglichkeiten mehr, diese Veranstaltung "Grundlagen" muss offensichtlich um jeden Preis bestanden werden, und kann nicht durch irgendwas anderes ausgeglichen werden.Benedikt schrieb:Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten. 🙂
grainne schrieb:Aber warum heißt es dann im Zitat "Diplom-Vorprüfung"? Die gibt es doch beim Bachelor gar nicht, oder? Versteh' ich nicht... 😕
Benedikt schrieb:Doch, so etwas ähnliches gibt es auch da.
Beim Bachelor heißt das Grundstudium "basic studies" das mit dem "final basic studies" FSB abgeschlossen wird. Dann geht man offiziell ins Hauptstudium, die "main studies" über. 🙂
Der einzige Unterschied zwischen dem Vordiplom und dem FSB besteht darin, dass der Übergang von basic in main studies fließend ist. Du kannst wenn du willst mit den Modulen aus dem Hauptstudium schreiben, auch wenn du noch kein FSB hast. 😀
Du brauchst nur 350 Punkte aus den sieben Fächern, wo du noch bestehen darfst.WinnerDA schrieb:Noch ne Frage: Laut oben zitierter Regelung braucht man insgesamt 450 Punkte aus den 9 Fächern.. wie werden Facher bewertet, die aus einem vorhergehenden Studium anerkannt wurden ? Bei mir sinds zwei.. brauch ich dann nur 50% von 7 Fächern (also 350 Punkte) oder muss ich die 450 aus 7 Fächern holen ?
Benedikt schrieb:Stop, stop, stop! Ihr verwechselt da was.
Die aktuelle Änderung im Teilgebiet "Recht" worüber hier diskutiert wird, hat nichts mit den Bachelormodulen zu tun. Die Ausgleichsregelung, die WinnerDA zitiert hat, gilt nur für den Bachelor.
Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten. 🙂
Wer ist Heinz?Benedikt schrieb:Ich habe gerade eben noch mal mit Heinz telefoniert.
Geschenkt???ßBenedikt schrieb:Die in Info 4 beschriebenen Änderungen in der Vordiplombestehensregelung gelten erst ab dem Wintersemester '07/08. Bis dahin gelten die alten Regelungen mit dem kleinen Unterschied, dass einem eine Rechtklausur geschenkt wird und man ab WS '06/07 das erste Mal die neue BGB-HGB-Klausur schreiben kann. 🙂
Markus.K schrieb:Wer ist Heinz?
Markus.K schrieb:Geschenkt???ß
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Wurde das wirklich so gesagt?
Benedikt schrieb:Ich habe gerade eben noch mal mit Heinz telefoniert.
SamiraSarah schrieb:Hast wohl ne Standleitung nach Hagen, was?????😀 😀 😀
Benedikt schrieb:Aaaaaaaalso.....
Ich habe gerade eben noch mal mit Heinz telefoniert.
Benedikt schrieb:Ich ruf Heinz am besten heute noch mal an und frag ihn, ob er euch eine Rechtklausur in Geschenkpapier einpacken kann. 😀
StefanK schrieb:😀😀😀 Jetzt ist mir klar, warum Bene so gute Ergebnisse hat *lol*! Diese Spetzlwirtschaft....😀😛
Benedikt schrieb:Spetzlwirtschaft?? Was'n das für'n bayerisch Zeugs? 😛
StefanK schrieb:hast du ihn dann auch gefragt, ob durch die "geschenkte" Klausur der Studienumfang nicht zu kurz kommt!? 😕
Eliza schrieb:Spezl bitte ohne TZ 😱
auch im Bayerischen gibt es eine Rechtschreibung
StefanK schrieb:Ja Mama. Tschuldigung 😱😱😱! Wird jetzt mein Ausgang am 17.12 gekürzt?? 😀