Bachelor-Studiengang B.Sc Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik

Dr Franke Ghostwriter
Stop, stop, stop! Ihr verwechselt da was.

Die aktuelle Änderung im Teilgebiet "Recht" worüber hier diskutiert wird, hat nichts mit den Bachelormodulen zu tun. Die Ausgleichsregelung, die WinnerDA zitiert hat, gilt nur für den Bachelor.

Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten.
 
Benedikt schrieb:
Stop, stop, stop! Ihr verwechselt da was.

Die aktuelle Änderung im Teilgebiet "Recht" worüber hier diskutiert wird, hat nichts mit den Bachelormodulen zu tun. Die Ausgleichsregelung, die WinnerDA zitiert hat, gilt nur für den Bachelor.

Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten. 🙂

Aber warum heißt es dann im Zitat "Diplom-Vorprüfung"? Die gibt es doch beim Bachelor gar nicht, oder? Versteh' ich nicht... :confused
 
Benedikt schrieb:
Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten. 🙂
Oder noch anders ausgedrückt: Beim Diplom hat man bald keine Ausgleichmöglichkeiten mehr, diese Veranstaltung "Grundlagen" muss offensichtlich um jeden Preis bestanden werden, und kann nicht durch irgendwas anderes ausgeglichen werden.

Und da fragt sich noch einer, warum sich jetzt alle noch schnell auf die alten Recht-Kurse schmeißen... da weiss man wenigstens was man hat.


mfg
Markus
 
Benedikt, das Zitat ist von Seite 7,
Abschnitt 5. "Reform des bestehenden wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangebots
5.1 Diplomstudiengang
5.1.1 Grundstudium"

Wie kommst du darauf, dass dies für den Bachelor-.Studiengang gilt ?

Sagte ich schon etwas über Chaos ?
 
grainne schrieb:
Aber warum heißt es dann im Zitat "Diplom-Vorprüfung"? Die gibt es doch beim Bachelor gar nicht, oder? Versteh' ich nicht... 😕

Doch, so etwas ähnliches gibt es auch da.
Beim Bachelor heißt das Grundstudium "basic studies" das mit dem "final basic studies" FSB abgeschlossen wird. Dann geht man offiziell ins Hauptstudium, die "main studies" über. 🙂

Der einzige Unterschied zwischen dem Vordiplom und dem FSB besteht darin, dass der Übergang von basic in main studies fließend ist. Du kannst wenn du willst mit den Modulen aus dem Hauptstudium schreiben, auch wenn du noch kein FSB hast.
 
Benedikt schrieb:
Doch, so etwas ähnliches gibt es auch da.
Beim Bachelor heißt das Grundstudium "basic studies" das mit dem "final basic studies" FSB abgeschlossen wird. Dann geht man offiziell ins Hauptstudium, die "main studies" über. 🙂

Der einzige Unterschied zwischen dem Vordiplom und dem FSB besteht darin, dass der Übergang von basic in main studies fließend ist. Du kannst wenn du willst mit den Modulen aus dem Hauptstudium schreiben, auch wenn du noch kein FSB hast. 😀

Aha! Wieder was gelernt! 🙂 Danke für die Aufklärung!
 
Noch ne Frage: Laut oben zitierter Regelung braucht man insgesamt 450 Punkte aus den 9 Fächern.. wie werden Facher bewertet, die aus einem vorhergehenden Studium anerkannt wurden ? Bei mir sinds zwei.. brauch ich dann nur 50% von 7 Fächern (also 350 Punkte) oder muss ich die 450 aus 7 Fächern holen ?
 
WinnerDA schrieb:
Noch ne Frage: Laut oben zitierter Regelung braucht man insgesamt 450 Punkte aus den 9 Fächern.. wie werden Facher bewertet, die aus einem vorhergehenden Studium anerkannt wurden ? Bei mir sinds zwei.. brauch ich dann nur 50% von 7 Fächern (also 350 Punkte) oder muss ich die 450 aus 7 Fächern holen ?
Du brauchst nur 350 Punkte aus den sieben Fächern, wo du noch bestehen darfst.

Alles andere würde bedeuten, dass du für bereits erbrachte Leistungen bestraft würdest.
 
Benedikt schrieb:
Stop, stop, stop! Ihr verwechselt da was.

Die aktuelle Änderung im Teilgebiet "Recht" worüber hier diskutiert wird, hat nichts mit den Bachelormodulen zu tun. Die Ausgleichsregelung, die WinnerDA zitiert hat, gilt nur für den Bachelor.

Beim Diplom bleibt bis auf "Recht" alles beim alten. 🙂


In der Info 4 steht der zitierte Text unter: Reform des bestehenden wirtschaftswissenschaftlichen Studienangebotes, nicht unter Bachelor !!

Damit gilt obige Reglung für die Diplomstudiengänge, nicht für den Bachelor.

Kerstin
 
Sorry, ich habe jetzt an den Akkreditierungantrag gedacht nicht an die Info 4. 😱

Aaaaaaaalso.....
Ich habe gerade eben noch mal mit Heinz telefoniert.
Die in Info 4 beschriebenen Änderungen in der Vordiplombestehensregelung gelten erst ab dem Wintersemester '07/08. Bis dahin gelten die alten Regelungen mit dem kleinen Unterschied, dass einem eine Rechtklausur geschenkt wird und man ab WS '06/07 das erste Mal die neue BGB-HGB-Klausur schreiben kann.
 
Benedikt schrieb:
Ich habe gerade eben noch mal mit Heinz telefoniert.
Wer ist Heinz?
a015.gif

Benedikt schrieb:
Die in Info 4 beschriebenen Änderungen in der Vordiplombestehensregelung gelten erst ab dem Wintersemester '07/08. Bis dahin gelten die alten Regelungen mit dem kleinen Unterschied, dass einem eine Rechtklausur geschenkt wird und man ab WS '06/07 das erste Mal die neue BGB-HGB-Klausur schreiben kann. 🙂
Geschenkt???ß

Wurde das wirklich so gesagt?
 
Wie werden facher bewertet,die vom ein vorhergehenden Studium anerkannt wurden.5 sind schon anerkannt
wie viele punkte brauche ich um mein vordiplom zu schaffen
 
Benedikt schrieb:
Ich ruf Heinz am besten heute noch mal an und frag ihn, ob er euch eine Rechtklausur in Geschenkpapier einpacken kann. 😀

hast du ihn dann auch gefragt, ob durch die "geschenkte" Klausur der Studienumfang nicht zu kurz kommt!? 😕
Ich will hier nicht als Miesmacher agieren....aber komisch ist das schon, wenn einem mal schnell 5SWS geschenkt werden 😕

komisch aber geil
 
Mir hat "Heinz" 😀 gesagt, dass es eine Übergangsregelung wäre, da es ja schwachsinnig wäre, jemanden durch die ganze Rechts"misere" zu schicken (evtl. ja zum wiederholten Male), wenn durch einfaches Abwarten, bis die Umstellung gültig ist, das VD auch geschafft werden kann!!!

Also glaubt´s doch einfach!!!
 
StefanK schrieb:
hast du ihn dann auch gefragt, ob durch die "geschenkte" Klausur der Studienumfang nicht zu kurz kommt!? 😕

Der Standardsatz Wiwi in NRW liegt bei mindestens 60 SWS. Die FU hat bislang 66 SWS vorgesehen und jetzt liegen wir immer noch 1 SWS drüber. 🙂
Aber stimmt schon, dass wir jetzt überhaupt kein HGB mehr drin haben ist bestimmt nicht nur von Vorteil. :rolleyes
 
Halb zum Thema muss ich auch ein Loblied auf Herrn Hoffmann singen.
Das hab ich in 6 Jahren Studium an der Düsseldorfer Uni nicht einmal erlebt, dass das Studentensekretariat von selber auf einen zugeht und telefonisch Rückfragen stellt - nach vorangegangener Anfrage per Mail!
Und die Auskunft war wie gehabt: eine Recht-Klausur reicht!
Damit besteht der Unterschied zwischen dem Vordiplom Zusatzstudiengang und dem BWL-Studium nur aus der Statistik-Klausur
 
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