Bachelor Studiengang mit Fachhochschulreife Zugangsprüfung

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Rocco

Dr Franke Ghostwriter
Akademiestudium wegen Zugangsprüfung?

Hallo,

zuerstmal Lob an das Forum! Wirklich sehr informativ alles, jedoch gab es für meine Frage keine konkrete Antwort, die mir weiterhalf.

Ich interessiere mich für den Studiengang Bachelor of Arts (Politik & Organisation). Ich verfüge über die Fachhochschulreife (sprich, kein ABI), Berufsausbildung und ein paar Jahre Berufstätigkeit.

Wenn ich das richtig verstehe brauche ich eine Sonderzulassungsprüfung für die Berechtigung des Studiums. Mir ist allerdings das Prozedere nicht ganz ersichtlich. Aus dem pdf ersehe ich Folgendes:

"Module 1.1 und 1.3 und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines
der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens
30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind in einem Zeitraum von höchstens 6 Semestern erfolgreich abzuschließen"

Nach langem Suchen stiess ich auf https://www.fernuni-hagen.de/presse/medieninformationen/2003/10/2003_10_29_akademiestudien.html

Wenn ich das richtig verstehe brauch ich erstmal ein Akademiestudium in welchem ich die Erbringung der vorgeschriebenen Leistungen der Sonderzulassungsprüfung innerhalb der festgelegten Zeit nachweisen muss. Anschliessend erhalte ich meine Hochschulzugangsberechtigung und kann inklusive Anrechnung der bestandenenen Prüfungen geregelt "weiterstudieren" im Studiengang Bachelor Politik und Organisation beispielsweise. Ist das soweit richtig?

Wenn ja, wäre es nett wenn mir jemand sagen koennte inwiefern sich das Akademiestudium von dem normalen Studium in dieser Phase überhaupt unterscheidet.

gruss
Rocco
 
Studieren ohne Abi

Hallo,

ich las das hier gerade.
Mein Interesse gilt dem Studiengang Bildungswissenschaft. Nur- ich habe weder das Abitur noch die Hochschulreife. Habe ich überhaupt die Möglichkeit über das Akademiestudium ins ordentliche Studium hineinzukommen??:confused
 
Ja klar! Du musst als Nicht-Abiturientin die Zugangsprüfung ablegen. Dann kannst du als ordentlich immatrikuliert werden.

Ich habe dir das Infoheft zur ZUP mal als PDF angehängt.
 
Benedikt,

vielen Dank für deine Antwort, doch macht mich der Punkt 2 in der Verordnung für die Zugangsvoraussetzungen stutzig. Ist im letzten Satz nicht beschrieben, daß man die Fachhochschulreife haben muß? Oder interpretiere ich den Text unter 2. nicht richtig.
 
Punkt 2 gilt nur für diejenigen, die bis zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassungsprüfung keine Berufsausbildung abgeschlossen und keine 3 Jahre Berufstätigkeit vorweisen können.
 
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