Nachdem die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, kommt vielleicht mal wieder etwas Wind in die Diskussion um die Reform des Jura-Studiums.
Hier die dazu gehörige Pressemitteilung des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft (zititert nach Stifterverband: Bachelor soll Regelabschluss für Juristen werden ):
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22. März 2010
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft fordert eine Reform der Rechtswissenschaften. Eine Expertenkommission hat Bausteine für einen neuen Weg in der Juristenausbildung erarbeitet. Das Reformmodell wurde jetzt in Berlin vorgestellt (Andreas Schlüter, Barbara Dauner-Lieb (Hrsg.): Neue Wege in der Juristenausbildung. Stifterverband Positionen, März 2010).
Das Modell sieht ein dreijähriges Bachelorstudium als Regelstudiengang vor, das mit einem Bachelor of Law (LL. B.) endet. Für die reglementierten Berufe (Richter und Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar) soll es wie bisher eine einheitliche staatliche Prüfung geben. Sie entspricht im Wesentlichen der bisherigen Pflichtfachprüfung und ist Eingangsprüfung für das zweijährige juristische Referendariat.
Wer die staatliche Eingangsprüfung für das Referendariat ablegen möchte, soll nach den Vorstellungen der Experten einen juristischen Bachelorabschluss und zusätzliche Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Studienjahr vorweisen. Diese können sowohl in einem speziellen einjährigen Masterprogramm erbracht werden als auch innerhalb eines anderen Masterstudiums mit juristischem Bezug.
Der Bologna-Prozess bietet nach Ansicht der Experten die Chance zu einer Verbesserung des Studiengangs Rechtswissenschaften. "Das Reformmodell bewahrt bestehende Qualitätsstandards der Juristenausbildung, aber es beseitigt bekannte Probleme wie etwa den fehlenden Praxisbezug im Studium", zeigt sich Stifterverbandsgeneralsekretär Andreas Schlüter überzeugt. Durch die Beibehaltung der Staatsprüfungen würden Qualität und Vergleichbarkeit des Studiums gewahrt. Zugleich stünden deutlich mehr Wege zu einer Vielzahl juristischer Berufe offen, so Schlüter weiter.
Zudem steige der Gestaltungsspielraum der Hochschulen beim Entwurf des Curriculums und die internationale Mobilität nehme zu. Schlüter, zugleich Vorsitzender der Expertenkommission und Rechtsprofessor an der Universität Köln, appellierte an die juristischen Fakultäten und die Justizministerien, sich nun auf die Reform einzulassen. "Wer einen Bachelor oder Master of Law erwirbt, wird kein Schmalspurjurist sein. Engstirnig ist in der Juristenausbildung vielmehr die bisherige Fixierung auf den Richterberuf", sagte Schlüter.
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Hier die dazu gehörige Pressemitteilung des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft (zititert nach Stifterverband: Bachelor soll Regelabschluss für Juristen werden ):
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22. März 2010
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft fordert eine Reform der Rechtswissenschaften. Eine Expertenkommission hat Bausteine für einen neuen Weg in der Juristenausbildung erarbeitet. Das Reformmodell wurde jetzt in Berlin vorgestellt (Andreas Schlüter, Barbara Dauner-Lieb (Hrsg.): Neue Wege in der Juristenausbildung. Stifterverband Positionen, März 2010).
Das Modell sieht ein dreijähriges Bachelorstudium als Regelstudiengang vor, das mit einem Bachelor of Law (LL. B.) endet. Für die reglementierten Berufe (Richter und Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar) soll es wie bisher eine einheitliche staatliche Prüfung geben. Sie entspricht im Wesentlichen der bisherigen Pflichtfachprüfung und ist Eingangsprüfung für das zweijährige juristische Referendariat.
Wer die staatliche Eingangsprüfung für das Referendariat ablegen möchte, soll nach den Vorstellungen der Experten einen juristischen Bachelorabschluss und zusätzliche Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Studienjahr vorweisen. Diese können sowohl in einem speziellen einjährigen Masterprogramm erbracht werden als auch innerhalb eines anderen Masterstudiums mit juristischem Bezug.
Der Bologna-Prozess bietet nach Ansicht der Experten die Chance zu einer Verbesserung des Studiengangs Rechtswissenschaften. "Das Reformmodell bewahrt bestehende Qualitätsstandards der Juristenausbildung, aber es beseitigt bekannte Probleme wie etwa den fehlenden Praxisbezug im Studium", zeigt sich Stifterverbandsgeneralsekretär Andreas Schlüter überzeugt. Durch die Beibehaltung der Staatsprüfungen würden Qualität und Vergleichbarkeit des Studiums gewahrt. Zugleich stünden deutlich mehr Wege zu einer Vielzahl juristischer Berufe offen, so Schlüter weiter.
Zudem steige der Gestaltungsspielraum der Hochschulen beim Entwurf des Curriculums und die internationale Mobilität nehme zu. Schlüter, zugleich Vorsitzender der Expertenkommission und Rechtsprofessor an der Universität Köln, appellierte an die juristischen Fakultäten und die Justizministerien, sich nun auf die Reform einzulassen. "Wer einen Bachelor oder Master of Law erwirbt, wird kein Schmalspurjurist sein. Engstirnig ist in der Juristenausbildung vielmehr die bisherige Fixierung auf den Richterberuf", sagte Schlüter.
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