Bachelorabschluss soll Regelabschluss für Juristen werden

Dr Franke Ghostwriter
Nachdem die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, kommt vielleicht mal wieder etwas Wind in die Diskussion um die Reform des Jura-Studiums.

Hier die dazu gehörige Pressemitteilung des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft (zititert nach Stifterverband: Bachelor soll Regelabschluss für Juristen werden ):

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22. März 2010

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft fordert eine Reform der Rechtswissenschaften. Eine Expertenkommission hat Bausteine für einen neuen Weg in der Juristenausbildung erarbeitet. Das Reformmodell wurde jetzt in Berlin vorgestellt (Andreas Schlüter, Barbara Dauner-Lieb (Hrsg.): Neue Wege in der Juristenausbildung. Stifterverband Positionen, März 2010).

Das Modell sieht ein dreijähriges Bachelorstudium als Regelstudiengang vor, das mit einem Bachelor of Law (LL. B.) endet. Für die reglementierten Berufe (Richter und Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar) soll es wie bisher eine einheitliche staatliche Prüfung geben. Sie entspricht im Wesentlichen der bisherigen Pflichtfachprüfung und ist Eingangsprüfung für das zweijährige juristische Referendariat.

Wer die staatliche Eingangsprüfung für das Referendariat ablegen möchte, soll nach den Vorstellungen der Experten einen juristischen Bachelorabschluss und zusätzliche Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Studienjahr vorweisen. Diese können sowohl in einem speziellen einjährigen Masterprogramm erbracht werden als auch innerhalb eines anderen Masterstudiums mit juristischem Bezug.

Der Bologna-Prozess bietet nach Ansicht der Experten die Chance zu einer Verbesserung des Studiengangs Rechtswissenschaften. "Das Reformmodell bewahrt bestehende Qualitätsstandards der Juristenausbildung, aber es beseitigt bekannte Probleme wie etwa den fehlenden Praxisbezug im Studium", zeigt sich Stifterverbandsgeneralsekretär Andreas Schlüter überzeugt. Durch die Beibehaltung der Staatsprüfungen würden Qualität und Vergleichbarkeit des Studiums gewahrt. Zugleich stünden deutlich mehr Wege zu einer Vielzahl juristischer Berufe offen, so Schlüter weiter.

Zudem steige der Gestaltungsspielraum der Hochschulen beim Entwurf des Curriculums und die internationale Mobilität nehme zu. Schlüter, zugleich Vorsitzender der Expertenkommission und Rechtsprofessor an der Universität Köln, appellierte an die juristischen Fakultäten und die Justizministerien, sich nun auf die Reform einzulassen. "Wer einen Bachelor oder Master of Law erwirbt, wird kein Schmalspurjurist sein. Engstirnig ist in der Juristenausbildung vielmehr die bisherige Fixierung auf den Richterberuf", sagte Schlüter.
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Mich würde mal interessieren, was das für leute wie mich bringt?
Ich bin durch staatsexamen gefallen, haben nun den bachelor fast beendet und fange dieses semester mit dem master an!
Vielleicht besteht ja durch den erfolgreichen master, dann doch noch die möglichkeit als anwalt tätig zu werden, obwohl man durch das examen gefallen ist!

AbanoAs
 
Wenn das so kommt, wie es hier heisst, kann das schon sein. klingt jedenfalls so. lass dir am besten ein bisschen zeit mit dem master 😀 so schnell geht das bestimmt alles nicht...
 
Damit der Bachelorabschluss tatsächlich der Regelabschluss für Juristen wird, müssten die alten Staatsexamensstudiengänge abgeschafft werden. Ansonsten wird sich weiterhin nur eine Minderheit (z.B. die, die keine andere Möglichkeit haben) für den LL.B. entscheiden. Dennoch wäre es definitiv eine gute Sache, wenn man nach dem Master direkt ins Staatsexamen gehen könnte, keine Frage. Würde ich dann wohl auch versuchen.
 
Vielleicht besteht ja durch den erfolgreichen master, dann doch noch die möglichkeit als anwalt tätig zu werden, obwohl man durch das examen gefallen ist! AbanoAs

Wenn Du dann die Zugangsprüfung für das Referendariat bestehst, schon. Nur diese Zugangsprüfung ist eben das dann alte erste Staatsexamen. Möglicherweise bist Du aber totgeprüft.
 
Damit der Bachelorabschluss tatsächlich der Regelabschluss für Juristen wird, müssten die alten Staatsexamensstudiengänge abgeschafft werden. Ansonsten wird sich weiterhin nur eine Minderheit (z.B. die, die keine andere Möglichkeit haben) für den LL.B. entscheiden. Dennoch wäre es definitiv eine gute Sache, wenn man nach dem Master direkt ins Staatsexamen gehen könnte, keine Frage. Würde ich dann wohl auch versuchen.

Das ist aber dann alten Wein in neue Schläuche kippen. Dann heißt das eben nicht mehr Staatsexamensstudium, sondern LLB/LLM, aber wie hieß es noch? "Qualität und Vergleichbarkeit sicherstellen durch Eingangsprüfung?!"

Die Staatsprüfungen werden erhalten leiben, nur das Studium auf dem Weg dahin heißt dann eben anders. Aus der Reform wird dann das vielzitierte Reförmchen.
 
Nein, ich meine dass es immerhin schon mal etwas wäre, wenn Masterstudenten ohne das Nachholen von Leistungen direkt ins Stex gehen könnten. Mehr wage ich mir nicht zu erträumen. Dass der Bachelorabschluss Regelabschluss wird, dafür müssten die Stex-Studiengänge abgeschafft werden und das wird m.E. auch mittelfristig nicht passieren.
 
Nein, ich meine dass es immerhin schon mal etwas wäre, wenn Masterstudenten ohne das Nachholen von Leistungen direkt ins Stex gehen könnten. Mehr wage ich mir nicht zu erträumen. Dass der Bachelorabschluss Regelabschluss wird, dafür müssten die Stex-Studiengänge abgeschafft werden und das wird m.E. auch mittelfristig nicht passieren.


Die Inhalte des Staatsexamensstudienganges werden m.E. in die neue LLB/LLM-Struktur gepresst, wie es in vielen anderen Fächern auch geschehen ist. Als LLM kann man dann wohl auch ins Staatsexamen gehen.

Der LLB in Hagen enthällt nahezu alle Elemente des Stex-Studienganges.
 
Nein, ich meine dass es immerhin schon mal etwas wäre, wenn Masterstudenten ohne das Nachholen von Leistungen direkt ins Stex gehen könnten. Mehr wage ich mir nicht zu erträumen. Dass der Bachelorabschluss Regelabschluss wird, dafür müssten die Stex-Studiengänge abgeschafft werden und das wird m.E. auch mittelfristig nicht passieren.

Sehe ich anders...die Stex-Studiengänge werden -denke ich- abgeschafft. Gerade der Studiengang an sich, nicht die Zugangsprüfungen zum Einstieg in reglementierte juristische Berufe/ Referendariat, soll durch das LL.B-/ LL.M-Modell ersetzt werden. Dennoch ist die 1. Staatsprüfung zu absolvieren, um Zugang zum Referendariat und weiter zur 2. Staatsprüfung zu erlangen. Alles so, wie eigentlich schon seit mehreren Jahren geplant, immer wieder vorgeschlagen, in unterscheidlichen Modellen ausformuliert usw.

Jedenfalls dürfte der LL.B der FernUni derjenige sein, der einen tatsächlichen juristischen LL.B-Studiengang absolviert hat. Glücklicherweise liegt der Schwerpunkt unsereres Studiums ja eindeutig im juristischen Bereich; im Gegensatz zu vielen anderen FHs/ Unis, die zwar den LL.B verleihen, die genaue Bezeichnung jedoch Wirtschaftsjurist lautet. Das ist bei uns ja nicht so, oder??

Also müßten wir jedenfalls die LL.B sein, die gemeint sind, wenn es in den verschiedenen Modellen darum geht, ggf. direkt nach dem LL.B (oder je nach Modell nach dem LL.M) die 1. Staatsprüfung abzulegen. Oder wie sieht das aus?
 
Sehe ich anders...die Stex-Studiengänge werden -denke ich- abgeschafft.

Wie ich bereits gepostet habe, werden die Stexstudiengänge nicht abgeschafft, sondern inhaltlich weitestgehnd beibehalten. Das ganze nennt sich dann bloß anders.

Wenn man die Broschüre des Stiftungsverbandes liest, kann man genau das feststellen.

Die Staatsprüfungen sollen für die Justizberufe erhalten bleiben (Richter, Staatsanwlat, Notar, Rechtsanwalt).

Schönes Wochenende
 
Wie ich bereits gepostet habe, werden die Stexstudiengänge nicht abgeschafft, sondern inhaltlich weitestgehnd beibehalten. Das ganze nennt sich dann bloß anders.

Wenn man die Broschüre des Stiftungsverbandes liest, kann man genau das feststellen.

Die Staatsprüfungen sollen für die Justizberufe erhalten bleiben (Richter, Staatsanwlat, Notar, Rechtsanwalt).

Schönes Wochenende


...naja, noch ist ja nichts entschieden. Der Stifterverband mag sich jetzt positioniert haben, ebenso hat sich vor einigen Wochen die Bundeskanzlerin dafür ausgesprochen, zeitnah Lösungen für den juristischen Bereich zu finden. Entscheidungen werden letztlich woanders gefällt. Klar würden die Stex-Studiengänge nach den favorisierten Modellen für die Reform der Juristenausbildung abgeschafft! Dass nun die Inhalte weitestgehend mit denen der bisherigen Stex-Studiengänge übereinstimmen, spielt insofern ja keine Rolle. Es geht letztlich darum, dass bereits nach sechs bis sieben Semestern ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht werden kann, der je nach Belieben und Berufswunsch durch ein LL.M-Studium oder die Staatsprüfung(en) ergänzt werden kann. Natürlich werden die Inhalte größtenteils gleich sein; will man doch die Qualität der jur. Ausbildung erhalten. Aber ausser Frage steht doch naklar, dass der (bisherige) Stex-Studiengang sehr wohl abgeschafft würde. Dieser sah bei einer Regelstudienzeit von neun Semestern ein 1. Stex als Regelabschluss vor. Nun könnte es bald so aussehen, dass nach einer Regelstudienzeit von -für uns- sieben Semstern (oder, je nach Modell anschl. konsekutivem LL.M) das Stex abgelegt oder eine Alternative (LL.M, Berufseinstieg) gewählt werden kann. Die starre Ausrichtung 1. Stex wäre aber durchbrochen...also nicht alles einfach nur umbenannt...oder konnte man bisher nach sieben Semestern im klassischen Jura-Studiengang einen Abschluss (abgesehen vom "Freischuss" für die Überflieger) erlangen, mit dem -zumindest in der freien Wirtschaft und vermutl. in absehbarer Zukunft auch in der öffentl. Verwaltung- ein Berufseinstieg problemlos möglich war?
 
Die starre Ausrichtung 1. Stex wäre aber durchbrochen...

Das ist auch gut so!

also nicht alles einfach nur umbenannt...oder konnte man bisher nach sieben Semestern im klassischen Jura-Studiengang einen Abschluss (abgesehen vom "Freischuss" für die Überflieger) erlangen, mit dem -zumindest in der freien Wirtschaft und vermutl. in absehbarer Zukunft auch in der öffentl. Verwaltung- ein Berufseinstieg problemlos möglich war?

Die Bucerius Law School hatte bereits vor ein paar Jahren angefangen einen LLB in den Staatsexamensstudiengang zu implementieren. Da musste man eine Quorum an Veranstaltungen erfoglreich absolviert und eine Bachelorarbeit geschrieben haben. Hier wurde also bereits einiges vorweggenommen, was derzeit in der Umsetzungsplanung ist.

Im Übrigen hat Freischuss nix mit Überfliegerei, sondern mit konsequenter Ausrichtung des Lebens und Planung auf einen festen Zeitpunkt zu tun.
 
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