Bachelorarbeit - Einsichtnahme in Gutachten

Dr Franke Ghostwriter
bekommt man die Gutachten, die zur Bachelorarbeit verfaßt wurden, via Post zugestellt?
Mir ist irgendwie so, als hätte ich das schon irgendwo gelesen.

Gruß.
 
Danke für die Antwort.
Ich habe vorsichtshalber und einfacherweise im Prüfungsamt nachgefragt:
Man bekommt ein Schreiben, in dem der Leistungsschein für die Bachelorarbeit und eine Kopie des Erstgutachtens sind.

Meiner Meinung nach widerspricht das dem entsprechenden Absatz in der Prüfungsordnung, macht die ganze Sache aber einfacher, da man also nicht nach Hagen fahren muß, um die Gutachten einzusehen, sondern eines per Post bekommt.

Gruß.
 
ja ich habe auch bei Prof. Strecker geschrieben, Korrekturdauer bis zur Sichtbarkeit im Prüfungsportal: 11 Wochen. Ich hatte nach 8 Wochen nachgefragt, da ich den Abschluss für einen Jobwechsel brauchte. Zu dem Zeitpunkt hatte die Korrektur noch gar nicht begonnen, nach meiner Nachfrage ging´s dann sehr zügig.
Gruß,
Atti
 
Hallo Moritz,
ich hatte ein Thema aus dem Bereich Enterprise Architecture Management. Über was schreibst du und wer betreut dich?

Ich habe mich auf eines der ausgeschriebenen Themen beworben: Prototypische Entwicklung eines Modellierungswerkzeugs. Ich werde von Herrn Prof. Strecke betreut.

Wer hat Dich betreut? Bist Du mit der Benotung zufrieden oder hast Du etwas Besseres erwartet?

Grüße,
Mo
 
Ich hatte auch Prof. Strecker als Betreuer. Meine Note fand ich voll in Ordnung und was im Gutachten stand konnte ich auch nachvollziehen. Das mir 'wissenschaftliches Arbeiten' echt nicht liegt, war mir schon bei der Seminararbeit ziemlich schnell klar und die Themenfindung für die BA war auch sehr zäh. Da musste mir die Betreuung dann auch wirklich helfen Thema und Titel zu finden. Insgesamt ist das von der Lehrstuhlseite her gut gewesen (abgesehen von der elenden Ergebniswarterei), ich hab´s ordentlich geschafft und war zufrieden. Da kriegt man nichts geschenkt und man muss sich gut organisiert an die Vorgaben (Termine, Formate, etc.) halten.
 
gemäß Prüfungsordnung gilt ein Richtwert von sechs Wochen!
Egal, ob die "ehrenwerten" Professoren es einsehen oder nicht, alles, was über 9/10 Wochen liegt, ist nicht akzeptabel.
Die Leute werden unter anderem dafür bezahlt, genau solche Arbeiten zu erledigen. Ihnen wird dafür das richtige Equipment gestellt und im Gegensatz zu den Studenten sind sie auf dem Gebiet der Themen der Abschlußarbeiten versiert, müssen sich also nicht erst tagelang einlesen.

Entschuldigt sei an dieser Stelle derjenige, der erkrankt war. Wobei sich da wiederum die Frage stellt, ob ein Student, der während der Laufzeit seiner Bachelorarbeit krank wird (und diese nachweisen kann), automatisch und unproblematisch eine Verlängerung erhält.

Und keine Angst, wenn die lange Zeit der Bewertung vorbei ist, dann dauert es nochmals zwei Monate, bis das Abschlußzeugnis da ist (Sarkasmus).
 
gemäß Prüfungsordnung gilt ein Richtwert von sechs Wochen!

Laut welcher PO? Zumindest nicht Bachelor oder Master Wirtschaftswissenschaften. Da SOLL es nach 8 Wochen fertig sein.

Und keine Angst, wenn die lange Zeit der Bewertung vorbei ist, dann dauert es nochmals zwei Monate, bis das Abschlußzeugnis da ist (Sarkasmus).

Kann ich nicht bestätigen. Hat bei mir keine 4 Wochen gedauert.

Hast du so ne schlechte Abschlussarbeit gehabt, dass du dich in allen Themen hier im Forum jetzt auskotzen musst?
 
Da SOLL es nach 8 Wochen fertig sein.

In meinem Text sprach ich von Richtwert, was einem "soll" gleichkommt.
Als Studierender MUSS man seine Arbeit im Rahmen der Zeit einreichen, sonst erfolgt die Bewertung mit nicht bestanden (keine Kann-Regelung).
Der Prüfende soll nach sechs/acht Wochen ein Statement abgeben (das ist eine Kann-Regel). Woher die Diskrepanz zwischen den Anforderungen an beide Seiten?
 
Das ist nach der Prüfungsordnung von September 2013 korrekt.
Für die, die vorher begannen zu studieren, gelten sechs Wochen.

@Monique001 Ich hatte mich wegen einer anderen Sache mal zur Prüfungsordnung erkundigt. Da hieß es, dass immer die aktuelle Prüfungsordnung gilt, unabhängig davon, wann man angefangen hat zu studieren.

So ist auch meine Info vom Prüfungsamt vor einigen Monaten gewesen.
 
@ManuS und @Mr.Bollo
Eigentlich ist es immer so, daß die Prüfungsordnung, die zum Beginn des Studiums bestand, diejenige ist, die für den jeweiligen Kandidaten gilt.
Da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, kann man den auch nicht so einfach ändern.
Der Einfachheit halben wird denjenigen, die sich noch in der alten Ordnung befinden, angeboten, ohne Probleme und ohne Nachteil(e) in die neue zu wechseln.
Ob das allerdings auch mit Stillschweigen (sprich: Student sagt nichts dagegen, also geht er ohne Nachfrage mit in die neue Prüfungsordnung) geht, weiß ich nicht.
Ich dächte aber, daß das nicht okay wäre.
Man muß natürlich fairerhalber sagen, daß der Unterschied zwischen sechs und acht Wochen nun auch nicht so riesig ist.
Die Diskussion startete jedoch, wenn ich mich recht entsinne, mit einer Bewertungszeit (bisher von 15 Woche). Diese ist ja nun in jedem Fall höher als sechs oder acht Wochen.

Wenn es sehr wichtig sein sollte, dann mal die Fachschaft oder den Studierendenrat befragen.
 
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