Bafög + Beamtenbesoldung?! Geht das?

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Dr Franke Ghostwriter
Ich Beamter im mittl. Dienst und da ich nicht unbedingt 30 Semester 😀 teilzeit studieren will, beabsichtige ich meine Arbeitszeit und damit auch die Besoldung auf 50 % runter zu schrauben und Vollzeit zu studieren!

Dazu würde ich gerne Bafög beantragen.

Hat jemand erfahrungen damit gemacht?! Dürfen Beamten zusätzliche Leistungen wie Bafög beziehen? Das Beamtenrecht ist ja teilweise (evtl. auch bundeslandabhängig) ziemlich streng.
Für das Bafög-Amt dürfte es ja egal sein denke ich woher die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit kommen.
 
Ggf. könnte es Probleme mit der Teilzeit geben...richtige Gründe dafür sind ja eher Kinder, pflegebedürftige Personen oder so. Klär das auf alle Fälle auch ab! Das Beamtenrecht ist da recht streng, aber das wird von Dienststelle zu Dienststelle anders gehandhabt.
 
stephange schrieb:
Ich Beamter im mittl. Dienst und da ich nicht unbedingt 30 Semester 😀 teilzeit studieren will, beabsichtige ich meine Arbeitszeit und damit auch die Besoldung auf 50 % runter zu schrauben und Vollzeit zu studieren!

Dazu würde ich gerne Bafög beantragen.

Hat jemand erfahrungen damit gemacht?! Dürfen Beamten zusätzliche Leistungen wie Bafög beziehen? Das Beamtenrecht ist ja teilweise (evtl. auch bundeslandabhängig) ziemlich streng.
Für das Bafög-Amt dürfte es ja egal sein denke ich woher die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit kommen.

Liegt Bafög nicht bei 500 € im Monat. Und die halbe Besoldung dürfte doch sicher locker über 500 € liegen. Was willst du denn noch dazu haben?
 
Also ich hab mal bafög rechner gemacht und alles schön ordentlich eingegeben und der sagt mir bei 870 euro mtl. einnahmen aus nichtselbst. Tätigkeit würde ich noch 230 euro bafög bekommen (elternunabhängig)!

und da wirds dann doch schon interessant auf 2,5 tage / woche runter zu gehen!
 
stephange schrieb:
also ich hab mal bafög rechner gemacht und alles schön ordentlich eingegeben und der sagt mir bei 870 euro mtl. einnahmen aus nichtselbst. Tätigkeit würde ich noch 230 euro bafög bekommen (elternunabhängig)!

und da wirds dann doch schon interessant auf 2,5 tage / woche runter zu gehen!
Da kann doch irgendwas nicht stimmen. Das ist ja mehr als ich netto mit meiner Volltagsstelle im öffentlichen Dienst verdiene.
 
stephange schrieb:
also ich hab mal bafög rechner gemacht und alles schön ordentlich eingegeben und der sagt mir bei 870 euro mtl. einnahmen aus nichtselbst. Tätigkeit würde ich noch 230 euro bafög bekommen (elternunabhängig)!

und da wirds dann doch schon interessant auf 2,5 tage / woche runter zu gehen!
Ich habe mir jetzt mal den Bafögrechner angesehen. Die 870 dürften auf Brutto zutreffen und nicht Netto. Da aber Netto und Brutto bei Beamten ja fast gleich ist, ist das sicherlich in deinem Fall anders.

Normalen Bürgern werden von diesen 870 € noch Sozialabgaben und Steuern abgezogen, so dass man da fast nur die Hälfte hat. Und dann bekommt man noch den Rest zu 585 € (das ist die Baföghöhe) dazu.

Außerdem musst du noch berücksichtigen, dass man dann auch nicht noch mehr als 5200 € auf dem Sparbuch oder sonstwo haben darf.
 
Ja also die 870 euro sind brutto = netto! dann muss ich aber noch priv. KV zahlen und die wird nicht günstiger nur weil ich ne halbe stelle habe! werd da auch sicher keinen studententarif mehr bekommen denk ich! wäre aber auch mal interessant! muss ich mal nachfragen!

ohhh na meine direkte dienstvorgesetzte (amtsvorsteherin) is von solchen ideen wie ich sie habe nicht sonderlich begeistert 🙂

eigentlich ging es ja auch nur um die Frage ob es beamtenrechtliche bedenken gibt, neben der besoldung noch weitere leistungen zu beziehen!
 
Also nach meinem Kenntnisstand gibt es BaföG nur für eine "Erstausbildung". Da Du aber bereits eine Ausbildung absolviert hast, würdes Du m.E. bereits grundsätzlich aus dem BaföG Anspruch raus fallen.

Darüber hinaus bist Du ja in erster Linie erwerbstätig und nur nebenher Sutdent. Ich denke das ist ein zweiter Punkt, der eine Anspruchsbegründung hinsichtlich BaföG ausschließen könnte.

Die einfachste und schnellste Möglichkeit eine korrekte Antwort auf Deine Frage zu bekommen ist, bei dem für Dich zuständigen Leistungsträger für die BaföG-Gewährung anzurufen und Dich beraten zu lassen.
 
Amber-Ann schrieb:
Normalen Bürgern werden von diesen 870 € noch Sozialabgaben und Steuern abgezogen, so dass man da fast nur die Hälfte hat. Und dann bekommt man noch den Rest zu 585 € (das ist die Baföghöhe) dazu.
Hihi, "normale Bürger" .....
 
Nur zur Info:

Auch Beamte zahlen Steuern!
Diese werden aus einer Besonderen Tabelle ermittelt.
Bei gleichem Brutto ist die Steuerlast höher als bei normalen Arbeitnehmern!
Sie führen lediglich keine SV- Abgaben ab. Dafür haben sie aber eben auch keine entsprechenden Ansprüche.
 
Mathias1979 schrieb:
Nur zur Info:

Auch Beamte zahlen Steuern!
Diese werden aus einer Besonderen Tabelle ermittelt.
Bei gleichem Brutto ist die Steuerlast höher als bei normalen Arbeitnehmern!
Sie führen lediglich keine SV- Abgaben ab. Dafür haben sie aber eben auch keine entsprechenden Ansprüche.
😕
Die Steuerbelastung ist genau die gleiche! Es gibt da keine besonderen Tabellen.
Lediglich die Sozialversicherungen fallen weg, zumindest werden sie nicht direkt von den Bezügen abgezogen. Allerdings müssen die Beamten die Kranken- und Pflegeversicherung dann von ihren Nettobezügen noch bezahlen.
Vor dem Finanzamt sind aber alle Schäfchen gleich 😀

Edit:
Es sei denn, Du meinst mit der "besonderen Tabelle" die Berechnung mit niedrigeren Vorsorge-Pauschalabzügen...dann hast Du Recht. Die Steuersätze sind aber alle gleich
 
Yepp, deine Edith hat recht. Es gibt A und B -Tabellen.
A wie Allgemein und
B wie Besondere.
Aber wie gesagt, bei gleichem Brutto ist der Steuerbetrag in der B-Tabelle etwas höher.

Gruß,
Mathias
 
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