eine der drei Möglichkeiten eine ordendliche Kapitalerhöhung durchzuführen ist die "Ausgabe von Aktien gegen Umtausch von Wandelschultverschreibungen"
Damit die Inhaber dieser Wandelschultverschreibungen von ihrem Bezugsrecht auch Gebrauch machen können findet im Vorfeld (bei Ausgabe) eine bedingte (nur für diesen Zweck) zugelassene bedingte Kapitalerhöhung statt.
In welcher Höhe der Kapitalrahmen ausgeschöpft wird, hängt dann in erster Linie von den wandlungswilligen Anleihenbesitzern ab.
Zumindest habe ich das so verstanden.
Gruss
Michael