Beendigung des Studiums

Dr Franke Ghostwriter
Wann bin ich denn eigentlich mit meinem Studium fertig ? In dem Semester, in dem ich mit meiner Abschlussarbeit beginne oder in dem Semester in dem ich die Abschlussarbeit abgebe oder sogar in dem Semester in dem Sie korrigiert wurde ? Es könnte sich ja event. über drei Semester hinziehen, wenn ich Ende des Semester mit der Bearbeitung beginne...
 
Soweit ich weiß ist es das Datum der letzten Prüfung. D.h im Regelfall ist es das Datum der Abgabe der Abschlussarbeit. Falls Du danach jedoch noch eine Klausur schreibst, ist es das Datum der Klausur.

DIe Korrekturdauer spielt keine Rolle. D.h, wenn Du Deine Abschlussarbeit am 31.03 abgibst, hast Du das Studium auch noch im Wintersemester beendet. Das ist allein schon deswegen des Fall, weil Du für die Korrektur der Arbeit d.h. bspw. im Sommersemester nicht mehr immatrikuliert sein musst.

VIele Grüße.

Lenox
 
Wobei man solange eingeschrieben sein muss (und auch die Gebühren zahlen muss), bis man das Zeugnis ausgestellt bekommen hat.
Das glaube ich nicht. In den Anträgen auf die Ausstellung der Abschlusszeugnisse gibt es ein Kästchen, das abfragt, ob man bereits exmatrikuliert ist, z.B. hier
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/antrag_3-1.pdf
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/antrag_3-3.pdf
Der Antrag sieht also ausdrücklich die Möglichkeit vor, bei Antragsstellung exmatrikuliert zu sein. In den Prüfungsordnungen steht immer, dass auf Antrag das Abschlusszeugnis ausgestellt wird. Eine Immatrikulation wird dabei nicht vorausgesetzt.
Liebe Grüße
 
Wobei man solange eingeschrieben sein muss (und auch die Gebühren zahlen muss), bis man das Zeugnis ausgestellt bekommen hat.

Die Aussage ist falsch. Ich selbst bin exmatrikuliert und warte auf mein Zeugnis. Ich hatte mich nach Absprache mit der Uni einfach nicht zurueckgemeldet und wurde exmatrikuliert. Nachdem ich die NOte der Abschlusarbeit bekommen habe, habe ich das Zeugnis beantragt und es wurde mir bereits ein Schreiben zugestellt, dass ich das Zeugnis ordnungsgemaess beantragt habe und nur noch auf das Zeugnis warten muss...

Also, man muss auch keine Gebuehren bezahlen...Wofuer auch...
 
Ja, ihr habt recht, war bei mir auch so. Ich hatte auch extra noch nachgefragt, was denn wäre, wenn ich die Arbeit wider Erwarten nicht bestehe, dann nicht mehr eingeschrieben bin, aber trotzdem weitermachen muss. Man sagte, dass man für so eine Ausnahme eine Lösung finden würde.
 
Finde ich interessant, weil ich es mehrfach anders gehört habe.
Wer sicher gehen will: SCHRIFTLICH beim PA Info einholen.
wenn, dann schon eher beim Studierendensekretariat. Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Prüfungsleistung wird mit Abgabe der Arbeit erbracht. so steht es im System und man erhaelte eine Abgabebestaetigung direkt nach Eingang der Arbeit.

Lasst euch nicht verunsichern, ihr braucht nicht immatrikuliert sein und damit auch die gebuehren nicht bezahlen wenn ihr nur auf das Zeugnis wartet und könnt euch in Ruhe exmatrikulieren lassen. Zur eigenen Sicherhheti vielleicht mal vorher nchfagen....Aber dieses generelle Misstrauen gegen die Uni alles schriftlich Haben zu muessen etc. halte ich fuer sehr uebertrieben. die werden euch schon nicht Bsichtlich anluegen o.ä.
 
Definitiv muss man nicht eingeschrieben sein, um das Zeugnis zu beantragen bzw. zu erhalten. Nur bis zur letzten Prüfungsleistung muss man eingeschrieben sein.

Schaut euch mal das Antragsformular an. Da kann man ankreuzen, ob man exmatrikuliert werden will oder nicht oder ob man bereits exmatrikuliert ist. Welchen Sinn hätte denn letzte Ankreuzmöglichkeit ohne die Möglichkeit, ein Zeugnis als bereits Exmatrikulierter zu beantragen ?:rolleyes
 
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