ich versuchs mal - mal sehen ob ich das so hinbekomme (hab meine rausgeschriebenen Sachen nich dabei)...
Die Sicherungsübereignung ist eine Übereignung von mobilen, also beweglichen Gegenständen durch den Kreditnehmer. Die Sicherungsübereignung ist nicht gesetzlich geregelt und wurde als Ersatz für die Bestellung von Pfandrechten entwickelt.
Beispiel: Die Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen an ein Kreditinstitut erfolgt durch die Übergabe des Kraftfahrzeugscheins. Sie ist eine der gängigsten Formen im Privatkundengeschäft zur Sicherung von Ratenkrediten, die zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs dienen.
Bei der Sicherheitsabtretung oder Sicherungszession erwirbt der Kreditgeber Forderungen des Kreditnehmers. Die Sicherungsabtretung ist gesetzlich im §398ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Beispiel: Wenn ich dir also 1000 Euro leihe und du mir nicht deine Stereonanlage als Sicherheit übergibst (das wäre die Sicherheitsübereignung) sondern sagst, "hey der XYZ schuldet mir auch noch 1000 Euro, die kannst du von dem fordern, wenn ich nicht zahlen kann (du würdest dann von XYZ also kein Geld mehr fordern können weil ich das dann bekäme)" ist das eine Sicherheitsabtretung.
Was ich allerdings nicht mehr zusammenbekomme ist, was wo aufgeschrieben und angegeben muss. Für eins der beiden muss man Buchungen vornehmen bzw. es zumindest im Jahresabschluss erwähnen. Ich kanns dir heute Abend sagen, wenn ich wieder zu Hause bin.
liebe Grüße
Jasmin