Begutachtung der Masterarbeit

Dr Franke Ghostwriter
ich hätte eine Frage zur Begutachtung der Masterarbeit: Lt. dem UG (§ 58) sollten Masterarbeiten nach spätestens 3 Monate korrigert sein. Gilt das auch für die FU? Ich habe meine Masterarbeit Anfang Dezember 2014 zur Begutachtung geschickt, und wurde zuerst (aufgrund von Personalmangel durch Mutterschutz) auf März und nun auf "hoffentlich Ende Mai" vertröstet.

Nachdem ich ja meine Studienbeiträge für das Studienzentrum weiter zahlen muss, ist diese Verzögerungstaktik nicht nur ärgerlich sondern auch monetär dumm.

Muss ich mir das Gefallen lassen, bzw. gibt es eine Möglichkeit "Druck" auszuüben?

lg,

Stefan
 
Stefan
Ich weiss nicht wie rechtlichen Regeln dazu aussehen aber ich würde mal beim Asta nachfragen. Sicherlich bist du nicht der erste, der mit sowas konfrontiert ist.
Viele Grüsse und viel Erfo
 
Domcom, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe jetzt mal bei Asta nachgefragt - aber so richtig viel ist bis jetzt nicht zurückgekommen...

lg,

Stefan
 
Falls Du Master WiWi studierst, steht in der Prüfungsordnung sogar, dass die Note der Masterarbeit spätestens 8 Wochen nach Abgabetermin vorliegen soll!
 
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