Beispiel zu Nettozinsen aus Skript 611

Dr Franke Ghostwriter
Beispiel Seite 16-17 der KE 2, Kurs 611

Kapitalgesellschaften

Rechtsstand 2008

a) positive Finanzinvestition
10 %
-1,75 GewSt mit h = 500 %, me = 3,5 ergibt 0,175*10 = 1,75
8,25 = Differenzeinkommen
-1,58 KSt und Soli 0,15*(1+0,055)*10 = 1,58
6,67 = Nettozins

über Formel: in/kap = (1-(skt+sge))*ib = 6,67

b) Abbau von Dauerschulden (Freibetrag ausgeschöpft)
10 %
-1,31 GewSt auf 7,5 = 0,175*7,5= 1,31
8,69 = Differenzeinkommen
-1,58 KSt und Soli 0,15*(1+0,055)*10 = 1,58
7,11 = Nettozins

über Formel: in/kap = ib* (1-sge+ß*sge-skt)
 
Kalkulation 2008

Hallo Thomas,

mit meinen Formeln komme ich auf folgende Ergebnisse:
1 Beta = 0
in = 6,75 % ohne SolZ (identisch mit positiver Finanzinvestition)
in = 6,6675 % mit SolZ
2 Beta = 0,25
in = 7,1875 % ohne SolZ
in = 7,1105 % mit SolZ
Gruß
Karl
 
Rechtsstand 2008

a) Abbau von Dauerschulden (Freibetrag ausgeschöpft)
10 %
-0,44 GewSt mit 10/4 = 2,5 und 0,175*2,5 = 0,4375 ≈ 0,44
9,56 = Differenzeinkommen
-1,58 KSt und Soli 0,15*(1+0,055)*10 = 1,58
7,98 = Nettozins

über Formel: in/kap = (1-(skt+β*sge))*ib = 7,98
In dem Kolloquiumsskript wird Nettozinssatz für KapG wie folgt berechnet (2008)

10 % =ib
-1,31 (fortfallende Hinzurechnung von Schuldzinsen 0,25*10%=2,5)
10%-2,5%=7,5% (Änderung des vorläufigen Gewerbeertrags)
0,035*5*7,5=1,31
8,69
-1,58 (Sköt*(1+Solz)*ib)0,15*(1+0,055)*10=1,58
7,11
 
ihr habt recht. Ich hatte ein Denkfehler mit der Hinzurechnung... habe oben meine Rechnung geändert.

Jetzt noch mal das ganze für Personengesellschaften:

Rechtsstand 2008

a) positive Finanzinvestition
10 %
-1,75 GewSt mit h = 500 %, me = 3,5 ergibt 0,175*10 = 1,75
8,25 Differenzeinkommen
-4,63 komb. ESt, KiSt und Soli [(0,42*(1+0,055+0,09))/(1+0,09*0,42)]*10
3,62 vor Anrechnung § 35 EStG
+1,40 Anrechnung (10*0,035*3,8*1,055)
5,02 = Nettozins

über Formel: in/pers = [1-(se+sge)+ me*alpha*(1+soli)] * ib

b) Abbau von Dauerschulden (Freibetrag ist ausgeschöpft)
10 %
-1,31 GewSt auf 7,5 = 0,175*7,5= 1,31
8,69 = Differenzeinkommen
-4,63 komb. ESt, KiSt und Soli [(0,42*(1+0,055+0,09))/(1+0,09*0,42)]*10
4,06 vor Anrechnung § 35 EStG
+1,05 Anrechnung (7,5*0,035*3,8*1,055)
5,11 = Nettozins

über Formel: in/pers = = ib* (1-sge+ß*sge-se) + ß*3* me*alpha*(1+soli)

Zwar komme ich mit meinen Formeln auf die Rechnungen, aber die lassen sich bestimmt noch anders darstellen.
Hat von euch jemand Formeln??

Gruß
Thomas
 
Hi,

Jetzt noch mal das ganze für Personengesellschaften:

Rechtsstand 2008

a) positive Finanzinvestition
10 %
-1,75 GewSt mit h = 500 %, me = 3,5 ergibt 0,175*10 = 1,75
8,25 Differenzeinkommen
-4,63 komb. ESt, KiSt und Soli [(0,42*(1+0,055+0,09))/(1+0,09*0,42)]*10
3,62 vor Anrechnung § 35 EStG
+1,40 Anrechnung (10*0,035*3,8*1,055)
5,02 = Nettozins

über Formel: in/pers = [1-(se+sge)+ me*alpha*(1+soli)] * ib

Hallo Thomas,

meine Formelherleitung:
ib-(sge*ib)-(se*ib)+ib*m*alpha*(1+solz)
in/pers=(1-sge-se+m*alpha*(1+solz))*ib (im Prinzip wie bei dir)
Und eine Frage bezüglich sei; Ich dachte dass für den VZ 2008 einen Spitzensteuersatz von 45 % gilt.
 
Nettozinssätze PersG 2008

Hallo zusammen,

die allgemeine Formel für PersG lautet 2008:

in = ib * (1 - sge - se + Beta * sge + (1-Beta) * me * Alpha * (1 + SolZ))

wobei für se gilt = 0,45 * 1,055 = 0,47475 (mit SolZ) und 0,49519 (mit SolZ + KiSt).

Gruß
Karl
 
Ok, die Formeln sind ja im Prinzip die gleichen. 🙂

Bei dem ESt-Satz hatte ich mich nach dem Skript gerichtet, aber nach Gesetz ist das ja hinfällig.
Der Spitzensteuersatz von 45 % gilt ab VZ 2008 für alle Einkunftsarten!

Wenn wir von dem Umstand absehen, dürfte meine Herleitung des Nettozinses mit 42 % ja richtig sein.

Gruß
Thomas
 
Nettozinssätze 2008

Hallo Thomas,

leider ist mir doch ein Fehler unterlaufen:

bei der Anrechnung der GewSt habe ich einmal sge zuviel als Multiplikator:

in = ib * (1 - sge -se + ß * sge + (1 - ß) * me * Alpha (1 + SolZ)).

Meistens wird in der Aufgabenstellung nach dem niedrigstmöglichen Nettozinssatz gefragt. Da der § 32c EStG ab dem VZ 2008 aufgehoben worden ist, musst Du mit 45 % Spitzensteuersatz für Gewinneinkünfte rechnen.
Gruß
Karl
 
Thomas,

es gibt noch eine Besonderheit im VZ 2008:

der kombinierte Steuersatz Hge in allgemeiner Form lautet wie folgt:

Hge = me * (1 - ß) * (h - Alpha * (1 + SolZ))

Für den Grenzhebesatz 410,9 % wird die Gewerbesteuer durch die Anrechnung kompensiert. Ab dem VZ 2008 ist eine Überkompensation nicht mehr möglich. Dies bedeutet:
Hge ist für h =/< 410,9 % = 0
Die v. g. Hge-Formel ist somit nur für h > 410,9 % gültig.
Rechnet man ohne SolZ ist der Grenzhebesatz übrigens 380 %.
Gruß
Karl
 
Karl,

wenn ich mir das Skript durchlese, würde ich Hge nicht als Steuersatz bezeichnen.
Das ist eine um Hinzurechnungen und Kürzungen korrigierte Bemessungsgrundlage des Gewerbeertrages, die auch Freibeträge enthalten kann, wenn sie ein negatives Vorzeichen hat.

Mir ist aber keine KL-Aufgabe bekannt, wo man den Hebesatz bzw. den Grenzhebesatz berechnen muss.

Gruß
Thomas
 
Habe noch ein Problem bei Personengesellschaften mit Dauerschulden und zwar die oben gennanten Berechnungen müssen eigentlich auf dem mathematischen Wege und nichtmathematischen Weg übereinstimmen, aber die Werte stimmen bei mir nicht überein! Wieso??? irgendwo habe ich ein Fehler, aber wo????

se= (0,45*(1,055+0,09))/(1+0,09*0,45)= 0,49519

in/pers = (1-se-sge+ me*ß*+(1-ß)*me*alpha*(1+soli)) * ib
=(1-0,49519-0,035*5+0,035*0,25+(1-0,25)*0,035*3,8*1,055)*0,10= 4,4379

10 %
-1,31 GewSt auf 7,5 = 0,175*7,5= 1,31
8,69 = Differenzeinkommen
-4,49519 komb. ESt, KiSt und Soli [(0,45*(1+0,055+0,09))/(1+0,09*0,42)]*10
3,7356 vor Anrechnung § 35 EStG
+1,05 Anrechnung (7,5*0,035*3,8*1,055)
4,7879 = Nettozins

LG
tatias
 
wenn ich es richtig sehe, lautet die Formel für den Abbau von Dauerschulden bei Personengesellschaften in 2007 so:

(1-se+me*alpha*(1+solz)+beta*me*[h-h*se-alpha*(1+solz)])/(1+sge)*ib

Kann man die Formel auch einfacher schreiben? Dieses h-h ist ja ganz fürchterlich...

Viele Grüße
Silvia
 
KAGantert danke für deine Hilfe!!!
Habe noch eine Differenz und zwar bei Personengesellschaften mit Dauerschulden nach dem Rechtsstand 2007! Mich verwirrt die KE 611 KE 2 Aufgabe2 und zwar wird da bei der Anrechnung gem § 35 ESTG mit 2,4 gerechnet, eigenentlich müsste man da mit 3 weiterrechnen oder?
in/pers = (1-se+ me*alpha*(1+Soli)*+ß*me*(h-h*se-alpha)*(1+soli))/(1+m*h) * ib
=(1-0,463384081+0,05*1,8*1,055+0,5*0,05*(5-5*0,463384081-1,8)*1,055)/1+0,05*5)= 5,23

10 %
-1,00 GewSt auf 5 = 0,05*5/1,25*0,5= 0,10
9= Differenzeinkommen
-4,170456729 komb. ESt, KiSt und Soli [(0,42*(1+0,055+0,09))/(1+0,09*0,42)]*9
4,8295433 vor Anrechnung § 35 EStG
+0,47475 Anrechnung (5*0,05*1,8*1,055)
5,304293 = Nettozins

LG
tatias
 
Tatias,
sieihe hierzu meinen Thread:

Zitat von KaGantert
Hallo Silvia,

die Berechnung ist nach meiner Ansicht richtig. Es gilt folgendes im Fall des Abbaus von DS-Zinsen:
Bruttoertrag 6,00
Wegfall HR DS-Zinsen -3,00 (50 % von 6,00)
Änderung GewE v GewSt 3,00
GewSt -0,60 (3,00 *0,25/1,25)
Nettoertrag n GewSt 5,40
GewE nach GewSt 2,40

Basis für die Anrechnung nach § 35 EStG ist der Steuermessbetrag, d. h. für 2007 der (geänderte) Gewerbeertrag nach Abzug der GewSt als BA und nicht der Nettoertrag nach GewSt.
Haben wir im übrigen bei einer KV auch falsch gerechnet.
Gruß
Karl
 
Hallo Silvia, Tatias hat hier die Formel 2008 gemeint. Die 2007er-Formel kannst Du auch wie folgt (ohne SolZ) schreiben: in = (1 - se + ß * sge * (1 - se) + Alpha * me ( 1 - ß)) * ib Gruß Karl

Hallo Karl,

ich glaube, da passt was noch nicht. In 2007 war doch die Gewerbesteuer noch abzugsfähig. Müsste in der Formel nicht noch der Nenner 1+sge stehen? Den Soli muss ich nur hinter alpha berücksichtigen, oder?

Grüße
Silvia
 
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