Belegung Mathe I und Mathe II

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Wiwi0802

Dr Franke Ghostwriter
muss man beide Kurse belegen um die Klausur schreiben zu können?
Ich habe bis jetzt nur Mathe I belegt, kann ich trotzdem die Klausur (Mathe 053) schreiben, oder werden in der Klausur beide Bereiche (053/054) abgefragt?
Vielen Dank. Gruß,

wiwi
 
Was???

ich bin im ersten Semester und habe Mathe I belegt und wollte im Nächsten Semester Mathe II belegen.

wenn ich jetzt im September Mathe I schreibe werden beide Teilgebiete abgefragt >>Mathe I & II oder wie??

muß man beide im ersten Semester belegen????
 
aaragon schrieb:
wenn ich jetzt im September Mathe I schreibe werden beide Teilgebiete abgefragt >>Mathe I & II oder wie??????

Richtig, es gibt für Mathe nur eine Klausur, in der beide Teilbereiche abgefragt werden. Allerdings soll es auch Leute geben, die nur Mathe I belegt haben und so die Klausur geschrieben haben und auch noch bestanden haben - würde ich aber nicht unbedingt riskieren.


aaragon schrieb:
muß man beide im ersten Semester belegen????

In den Belegvorschlägen der FU ist es so angegeben, daß man Mathe I im ersten Semester und Mathe II im 2. Semester belegt, so daß man Mathe erst nach dem 2. Semester schreibt. Allerdings ist es auch gut machbar, beide Mathekurse in einem Semester zu belegen. Wenn Du also genug Zeit hast die Kurse zu bearbeiten - ich meine die Nachbelegungsfrist könnte noch laufen... dann beleg doch einfach noch Mathe II dazu (kostet per Internet allerdings 5 Euro) und dann kannst Du im September Mathe schreiben... Oder wenn Du nicht mit den Mathe Skripten lernst, kannst Dir ja auch andere Literatur zu Mathe II besorgen und nur damit lernen. Zur Klausurzulassung reicht jedenfalls wenn Du die EA in Mathe I bestanden hast (meine man muß seit diesem Semester nur noch eine EA bestanden haben...)

Die FU interessiert es hinterher jedenfalls nur, ob Du mit den EAs die Klausurzulassung erhalten hast....
 
Ich hab die Info, daß man nur Mathe I belegen muß, damit sich die Klausurzulassung holen kann und Mathe II nicht belegt haben muß. Genauso wie bei BWL III. Das ist auch in zwei Kurse aufgeteilt - man müßte also auch dort nur einen Teil von BWL III belegen, damit die Prüfungszulassung bekommen und kann sich den 2. Teil schenken.

Allerdings sollte man doch wohl bei beiden Fächern sich trotzem die Unterlagen besorgen und durcharbeiten...

LG
die Tazzy 😉
 
Naja... früher soll es sogar möglich gewesen sein, die Kurse einfach gleich als Wiederholer zu belegen ohne sie vorher normal belegt zu haben. Dann hat man von der FU die aktuellen EAs bekommen ohne Gebühren für den Kurs zu bezahlen und hat sich den günstig woanders besorgt - ich glaub das geht auch erst seit 2 Jahren nicht mehr so...
 
hmmm: Ihr verwirrt mich.
Gut dass ich noch nicht angefangen hab zu studieren, so kann ich euch gleich mit ein paar Fragen verwirren. Oder ihr löst meinen Knoten, wäre effektiver glaub ich. Ich versuchs aber zunächst mal mit meiner Verwirrungstaktik.😀

Wenn ich im ersten Semester Mathe I belege und Mathe II im nächsten Semester: Muss ich dann im ersten Semester die EA's machen? Zählt das Bestehen der EA's auch für das zweite Semester weiter? Es kann ja sein, dass ich Mathe I die EA's bestehe und die für Mathe II im zweiten Semester nicht und so für Mathe II alleine keine Klausurzulassung bekomme. (Was aber theoretisch egal sein sollte, weil ich sie duch das Bestehen der EA's von Mathe I dann hätte.)

Letztendlich läufts wohl auf die Frage raus: wenn ich Mathe I im ersten Semester mache und durch die EA's die Klausurzulassung bekomme, gilt die Zulassung dann auch noch für das nächste Semester oder muss ich da wieder bei 0 anfangen, weil neues Semester und neue EA's? Kann ich dann die EA's theoretisch im ersten Semester weglassen, weil ich sie eh nochmal im zweiten Semester machen muss? (Nicht, dass ich das vorhätte, es geht nur ums hypothetische Hätte/Können/Müssen)

Wie das mit dem "als Wiederholer belegen" funktioniert hab ich auch noch nicht ganz verstanden, aber das hat, glaub ich noch Zeit.

Und ist das sonst nur noch bei BWL III so? Und spricht etwas dagegen, Mathe I + II im ersten Semester zu belegen? Es wird sich wohl jemand was dabei gedacht haben, den Kurs auf 2 Semester zu verteilen.

miss confusing
Jasmin
 
Jasmin,
Es wird empfohlen Mathe 1 und Mathe 2 in getrennten Semestern nacheinander zu belegen. Du kannst aber durchaus auch beides gleichzeitig belegen. Wenn du Mathe 1 zuerst belegt, kannst du auch die EA bearbeiten, musst aber nicht. Es wäre aber schon besser da du ja die Kurseinheiten bearbeitest.
Im nächsten Semester belegst du dann Mathe 2 und bearbeitest zusätzlich die EA 2. Du musst beide EA's bearbeiten und auch beide bestehen um für die Prüfung zugelassen zu werden. Wenn du die EA für Mathe 1 nicht bearbeiten willst, kannst du es im nächsten Semester zusammen mit Mathe 2 bearbeiten. In diesem Fall musst du den Kurs Mathe 1 als Wiederholer belegen um die SA’s und EA noch einmal zu erhalten (diese werden ja fürs nächste Semester überarbeitet, wäre ja auch sonnst zu einfach)

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Schöne Grüße, Erika
 
Erika Fries schrieb:
Du musst beide EA's bearbeiten und auch beide bestehen um für die Prüfung zugelassen zu werden.

Das ist so nicht richtig! Wenn Du mal dort schaust:
:guckstduh https://www.fernuni-hagen.de/LUWIWI/Teilgebiet/7102/

Dort steht: Klausurteilnahmeberechtigung: 1 von 2 EA bestanden!
D. h. Du mußt entweder die EA aus Mathe I oder Mathe II bestanden haben - darfst aber natürlich auch beide bestanden haben 😉
 
schmetterling schrieb:
:hmmm: Ihr verwirrt mich.
Gut dass ich noch nicht angefangen hab zu studieren, so kann ich euch gleich mit ein paar Fragen verwirren. Oder ihr löst meinen Knoten, wäre effektiver glaub ich. Ich versuchs aber zunächst mal mit meiner Verwirrungstaktik.😀

Och... wieso gut, daß Du noch nicht angefangen hast 😕 Bei uns hat sich die Verwirrung auch in Luft aufgelöst nachdem wir schon angefangen hatten zu studieren - wäre auch schlimm wenn nicht 😛

schmetterling schrieb:
Wenn ich im ersten Semester Mathe I belege und Mathe II im nächsten Semester: Muss ich dann im ersten Semester die EA's machen? Zählt das Bestehen der EA's auch für das zweite Semester weiter? Es kann ja sein, dass ich Mathe I die EA's bestehe und die für Mathe II im zweiten Semester nicht und so für Mathe II alleine keine Klausurzulassung bekomme. (Was aber theoretisch egal sein sollte, weil ich sie duch das Bestehen der EA's von Mathe I dann hätte.)

Wie ich im letzten Beitrag schon geschrieben habe: Die Klausurzulassung hast Du, wenn Du eine der beiden EAs, egal ob die aus Mathe I oder II bestanden hast. Und ja... die EAs bleiben im nächsten Semester gültig und auch länger... Du müßest also Mathe II im Prinzip gar nicht mehr bearbeiten und hättest Deine Klausurzulassung durch Mathe I. :jagenauso


schmetterling schrieb:
Wie das mit dem "als Wiederholer belegen" funktioniert hab ich auch noch nicht ganz verstanden, aber das hat, glaub ich noch Zeit.

Du kannst einen Kurs als Wiederholer belegen, wenn Du es nicht geschafft hast, die EAs zu bearbeiten, die EAs nicht bestanden hast, die Klausuren nicht bestanden hast etc. Dies ist aber nur so lange möglich, wie das Kursmaterial nicht grundlegend überarbeitet wurde (hab ich aber noch nicht erlebt 🙄 ). Dann trägt man bei der Rückmeldung ein W hinter (oder war es vor) die Kursnummer und Du bekommst nur die EAs und SAs des aktuellen Semesters noch einmal zugeschickt, nicht aber die KEs. Somit hast Du die Möglichkeit bei nicht Vorliegen der Prüfungszulassung diese mit den EAs zu erwerben, oder sie einfach zu Übungszwecken noch einmal zu bearbeiten...

schmetterling schrieb:
Und ist das sonst nur noch bei BWL III so? Und spricht etwas dagegen, Mathe I + II im ersten Semester zu belegen? Es wird sich wohl jemand was dabei gedacht haben, den Kurs auf 2 Semester zu verteilen.

Sonst ist es nur noch bei BWL III so - ja. Alle anderen Kurse sind auf ein Semester ausgelegt. Auch bei BWL III gibt es pro Kurs eine EA, von denen Du aber auch nur eine bestehen mußt, um die Klausurzulassung zu erhalten.

Und meiner Meinung nach spricht nichts dagegen Mathe I und II parallel zu belegen. Habe ich selber auch gemacht und bin super gut damit klar gekommen. Allerdings lagen die Einsendetermine für die EAs teilweise am gleichen Tag - aber seitdem sie die EAs auf eine pro Kurs (also insgesamt nur noch 2) gekürzt haben - ich konnte noch vier bearbeiten und mußte zwei bestehen - glaube ich, daß es noch weniger zu Terminschwierigkeiten kommen wird...

Hoffe Deine Verwirrung bissl aufgelöst zu haben...
 
Daria schrieb:
Du kannst einen Kurs als Wiederholer belegen, wenn Du es nicht geschafft hast, die EAs zu bearbeiten, die EAs nicht bestanden hast, die Klausuren nicht bestanden hast etc. Dies ist aber nur so lange möglich, wie das Kursmaterial nicht grundlegend überarbeitet wurde (hab ich aber noch nicht erlebt 🙄 ). Dann trägt man bei der Rückmeldung ein W hinter (oder war es vor) die Kursnummer und Du bekommst nur die EAs und SAs des aktuellen Semesters noch einmal zugeschickt, nicht aber die KEs. Somit hast Du die Möglichkeit bei nicht Vorliegen der Prüfungszulassung diese mit den EAs zu erwerben, oder sie einfach zu Übungszwecken noch einmal zu bearbeiten...

Hi,

habe vor einiger Zeit bei der FU zum Thema "Wiederholer" genauer
nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass man nur einen Kurs
wiederholen kann, den man in einem der vorherigen sieben Semester
schon einmal belegt hatte. Das wird im Gegensatz zu früher inzwischen
auch geprüft. Die grundlegende Überarbeitung eines Kurses spielt aber
wohl keine Rolle, es geht nur um die pro Studenten einmal einzutreibenden
Gebühren (so sagt zumindest die FU).

Gruß Franz
 
Hi Franz!

Mit den sieben Semestern hast Du recht... hier also noch einmal die offizielle Erklärung der FU zur Kurswiederholung:

Die Entscheidung, einen Kurs zu wiederholen, trifft der/die Studierende selbst. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie bei dem betreffenden Kurs schon über das gesamte Studienmaterial verfügen und somit nur noch die aktuellen Einsendeaufgaben erhalten möchten. Durch die Belegung der Kursnummer mit einem „Wiederholerkennzeichen“( WHK) wird dann nur der kostenlose Versand der aktuellen Einsendeaufgaben bzw. Selbstkontrollaufgaben ausgelöst. Akademiestudierende wird im Fall einer Kurswiederholung die Betreuungsgebühr von 10,-- Euro pro gebührenrelevanter SWS in Rechnung gestellt.

Eine Kurswiederholung ist nur möglich, wenn

- der Kurs im Semester angeboten wird
- der Kurs in den vorhergehenden sieben Semestern von Ihnen einmal gebührenpflichtig belegt wurde
- und nicht grundlegend überarbeitet wurde
(weitere Informationen siehe Kurszusammenstellung der Anleitung zur Belegung.)

Eine Übersicht über den Termin der letzten Überarbeitung aller angebotenen Kurse finden Sie in der Kursaufstellung am Ende des Heftes „Anleitungen zur Belegung“.

Hoffe wir sind uns jetzt einig 😉
 
Ah Daria,

vielen Dank fürs Aufklären 🙂. Ich hab schon vor alle EA's zu bearbeiten, aber ein wenig Kopfarbeit schadet nicht - ich muss auch grade schrecklich viele Testfälle für meine Neuprogrammierung erstellen und ständig überlegen "welche Fälle gibts noch? Wenn eine von beiden Bedinungen zutrifft, welches Ergebnis erwarte ich und was bekomme ich"?

Och... wieso gut, daß Du noch nicht angefangen hast
Ei weil ich noch von meinem Fernkurs den ich gemacht hab (psychologische Beraterin - ein Griff ins Klo aber na ja) noch die Abschlussarbeit machen muss, mich aber schon jetzt lieber mit Matheaufgaben beschäftige. Muss da dringen die Prioritäten ändern und die Arbeit einfach irgendwie schreiben und abgeben, das fehlt noch zum Abschluss 🙄 und dann bin ich psychologische Beraterin.

Hoffe Deine Verwirrung bissl aufgelöst zu haben...
jaja.gif
Ja hast du getan. Auch danke für die anderen Antworten 🙂. Ist echt toll hier, dass man sofort geholfen bekommt!

Jasmin
 
Klausurzulassung

Hallo Daria!
Hab noch ne Frage zu den EAs und hoffe du kannst mir auch helfen😱.
Also ich hab letztes Semester Mathe 1 belegt und eine der zwei EAs bestanden .
Nun hat sich das Quorum ja geändert und man muss nur 1 von 2 EAs bestehen,
statt 2 von 4. Muss ich jetzt da ich dieses Semester Mathe 2 belegt habe 1 von 3
oder 2 von 3 EAs besthen.😕



Gruß Euchen
 
Euchen schrieb:
Hallo Daria!
Hab noch ne Frage zu den EAs und hoffe du kannst mir auch helfen😱.
Also ich hab letztes Semester Mathe 1 belegt und eine der zwei EAs bestanden .
Nun hat sich das Quorum ja geändert und man muss nur 1 von 2 EAs bestehen,
statt 2 von 4. Muss ich jetzt da ich dieses Semester Mathe 2 belegt habe 1 von 3
oder 2 von 3 EAs besthen.😕



Gruß Euchen

Bin zwar nicht Daria, helfe aber trotzdem weiter:
:guckstduh https://www.fernuni-hagen.de/BWLOR/Kurse/k00054/
Da steht:Wer bis einschließlich WS 2004/05 das bis dahin geltende Quorum (2 von 4 EA) noch nicht erreicht hatte und mindestens eine EA erfolgreich absolviert hatte, muss noch mindestens eine weitere Einsendarbeit in diesem oder einem späteren Semester mit Erfolg bearbeiten

Ergo musst Du noch die eine EA in Mathe II bestehen.
 
Is zwar off topic: aber ich muß dass forum mal loben!
Die Frage zu diesem topic hat mich ungefähr 2 std. gekostet und hier erfahre ich noch viel mehr dazu!!
Ein Lob das es dieses Forum gibt!!!
 
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