Berechnung ROI

Richtig, Pos. 1-8 ergeben das Betriebsergebnis.

Aus diesem Betriebsergebnis müssen dann noch die nicht ohne weiteres wiederholbaren Erträge und außerordentlichen Aufwendungen (z.B. außergewöhnlich hohe Abschreibung auf gelagerte Waren wg. Verderb) herausgerechnet werden um das ordentliche (gewöhnliche) Betriebsergebnis zu erhalten.
 
Die aktivierten eigenleistungen sind bestandteil des betriebsergebnisses nach hgb und auch des ordentlichen betriebergebnisses der bilanzanalyse...
stattdessen müssen die sonstigen steuern noch subtrahiert werden um vom betriebergebnis auf das ordentliche betriebsergebnis zu kommen.
 
die aktivierten eigenleistungen sind bestandteil des betriebsergebnisses nach hgb und auch des ordentlichen betriebergebnisses der bilanzanalyse...
stattdessen müssen die sonstigen steuern noch subtrahiert werden um vom betriebergebnis auf das ordentliche betriebsergebnis zu kommen.


Zu den aktivierten Eigenleistungen: Grundsätzlich werden aus der verwendeten Ergebnisgröße sämtliche Transaktionen herausgerechnet, von deren Wiederholbarkeit nicht ausgegangen werden kann. Ob aktivierte Eigenleistungen weiter enthalten bleiben oder herausgerechnet werden hängt also davon ab, ob von einer Wiederholung in den folgenden Perioden ausgegangen werden kann. In dem Maße, in dem aktivierte Eigenleistungen als nicht regelmäßig wiederholbar anzusehen sind, sind sie also herauszurechnen wenn das ordentliche Betriebsergebnis bestimmt werden soll.

Im BWL I Kurs wird aber wohl davon ausgegangen, dass Sie wiederholbar sind und bleiben somit im Ergebnis enthalten.
 
Hab jetzt noch mal genauer nachgeschaut. In dem von mir genannten Kurs ist die gleiche Grafik wie auf Seite 85 in Kurs 00029. Gleichzeitig wird aber eben geschrieben, dass zum ordentlichen Betriebsergebnis nur periodenbezogene, permante Aufwendungen und Erträge des Betriebes zählen.

Grüße,
Florian
 
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