ich komme mit §622 nicht ganz klar.
Beispiel:
Ein Angestelter ist fünf Jahre in einem Betrieb und er will kündigen.
Gilt für ihn dann §622 Abs. 2 Nr. 2 - also eine Kündigungsfrist von zwei Monaten oder gilt
§ 622 Abs. 1 - also eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15ten.
§ 622 Abs. 6 verbietet ja nur, dass die Kündigungsfrist nicht länger sein darf, wenn der Arbeitnehmer kündigt - darf sie aber kürzer sein, als für den ARbeitgeber?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Vielen Dank schon mal Klichi
Beispiel:
Ein Angestelter ist fünf Jahre in einem Betrieb und er will kündigen.
Gilt für ihn dann §622 Abs. 2 Nr. 2 - also eine Kündigungsfrist von zwei Monaten oder gilt
§ 622 Abs. 1 - also eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15ten.
§ 622 Abs. 6 verbietet ja nur, dass die Kündigungsfrist nicht länger sein darf, wenn der Arbeitnehmer kündigt - darf sie aber kürzer sein, als für den ARbeitgeber?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Vielen Dank schon mal Klichi