wir wissen ja, dass einmaliger Vorsteuerabzug korrigiert werden muss wenn sich bei einem WG innerhalb von 5 Jahren die maßgebenden Verhältnisse für den Vorsteuerabzug ändern § 15a (1)
Aber was passiert wenn man nach 3 Jahren das WG so nutzt dass man hätte Vorsteuern abziehen können? Darf man dann für die restlichen 2 Jahre die Vorsteuer noch abziehen?
Aber was passiert wenn man nach 3 Jahren das WG so nutzt dass man hätte Vorsteuern abziehen können? Darf man dann für die restlichen 2 Jahre die Vorsteuer noch abziehen?