Berichtigung Vorsteuerabzug

Dr Franke Ghostwriter
wir wissen ja, dass einmaliger Vorsteuerabzug korrigiert werden muss wenn sich bei einem WG innerhalb von 5 Jahren die maßgebenden Verhältnisse für den Vorsteuerabzug ändern § 15a (1)

Aber was passiert wenn man nach 3 Jahren das WG so nutzt dass man hätte Vorsteuern abziehen können? Darf man dann für die restlichen 2 Jahre die Vorsteuer noch abziehen?
 
Der § 15 a UStG ist natürlich auch zum eigenen Vorteil anzuwenden, so dass eine Vorsteuerkorrektur zu Gunsten später erfolgen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer den Gegenstand tatsächlich seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hat, sonst ist auch eine spätere Korrektur nicht denkbar.
 
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