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Berichtigung Vorsteuerabzug

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wir wissen ja, dass einmaliger Vorsteuerabzug korrigiert werden muss wenn sich bei einem WG innerhalb von 5 Jahren die maßgebenden Verhältnisse für den Vorsteuerabzug ändern § 15a (1)

Aber was passiert wenn man nach 3 Jahren das WG so nutzt dass man hätte Vorsteuern abziehen können? Darf man dann für die restlichen 2 Jahre die Vorsteuer noch abziehen?
 
Der § 15 a UStG ist natürlich auch zum eigenen Vorteil anzuwenden, so dass eine Vorsteuerkorrektur zu Gunsten später erfolgen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer den Gegenstand tatsächlich seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hat, sonst ist auch eine spätere Korrektur nicht denkbar.
 
Danke!

Super

da macht sich ja heute doch noch einer Gedanken 🙂 Die meisten chillen dieses Wochenende vor der Klausur

Kann man diesen eigene Vorteilsnutzung irgendwie auch ableiten aus Gesetzestext?
 
Dr Franke Ghostwriter
Natürlich:

Nirgendwo im Gesetz steht, dass sich die Verhältnisse "verschlechtern" müssen. Da steht nur "ändern sich die Verhältnisse" - ob in die eine oder andere Richtung ist dahin gestellt...
 
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