Beschriftung der Tesa-Marker

Dr Franke Ghostwriter
ganz blöde frage:
man darf ja diese tesa-streifen zum "markieren" nutzen
darf man auch auf diese streifen was draufschreiben? zb "kaufmann"?
 
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Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.

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Also nein
 
Man darf wirklich nichts auf die Marker schreiben, allerdings hat man das bei der letzten Klausur
nicht wirklich kontrolliert. (Man siehts halt, wenn sie durchlaufen um Daten zu kontrollieren. Aber du
könntest dann die Zettelchen mit nem Blatt verdecken....)
Du kannst ebenfalls die Tesa-Marker im unteren Teil, also im Buch, notieren. Das bringt aber auch nicht
wirklich was.😉 So viel dazu... *hehhe*

Mir half in der letzten Klausur das HGB/BGB nicht wirklich, da einige Fragen nicht richtig damit lösbar waren.
Leider kamen etliche neue Fragen dran, so dass ich hoffe, diese wiederholen sich nicht alle...
 
Hast du die alte Klausur noch?

Leider muss man die Klausur in Recht danach abgeben.=(
Die Fragen wiederholen sich ja andauernd wieder... (Hab selbst in der 03/09 3 Aufgaben erkannt.)
Am besten die EAs durchgehen, ebenso Fragebögen vom Mentor (wir haben zumindest 55 Fragen erhalten,
die in den letzten Jahren so drankamen; habe allerdings leider keinen Scanner =/) und die März 2009 Klausur.
Habe vorhin die Lösungen bei dem Thread eingestellt.
 
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