Besitz- und Schuldwechsel ... Definitionen?!?

Dr Franke Ghostwriter
Besitz- und Schuldwechsel ... Definitionen?!?!

Hallo, bin gerade mit der KE 2 vom Kurs 46 fertig geworden und wollte mich an die SA machen, als mir auffiel, dass mir die Definitionen von Besitz- und Schuldwechsel immer noch kein Begriff sind.

Nach den Karteikarten hab ich auch gesucht, allerdings nicht (mehr) gefunden.
Auch im Glossar der Uni Unterlagen hab ich nachgeschaut, hilft mir aber nicht wirklich weiter.
Der Begriff Wechsel verursacht bei mir Probleme...

Waere nett, wenn mir jemand langsam und einfach diese beiden Begriffe erklaeren koennte.
 
Ein Besitzwechsel, ist ein Wechsel den du z.B. für den Ausgleich einer Forderung bekommen hast. Genauso, als wenn du das Geld bar oder per Bank bekommen hättest. Du "besitzt" diesen Wechsel und kannst ihn bei der Bank zum Diskont einreichen etc.

Ein Schuldwechsel ist ein Wechsel den du ausgestellt hast um damit deine Verbindlichkeiten zu begleichen. D.h. du "schuldest" den Betrag dieses Wechsels, wenn der Wechsel fällig wird.

Ich hoffe ich konnte dir helfen, sonst fragen
 
Richtig, es ist sogar dasgleiche Formular.

Für den einen, der ihn besitzt ist es der Besitzwechsel und für den anderen, der ihn schuldet der Schuldwechsel.

Wechselformulare kann man in jedem Schreibwarenladen kaufen (früher jedenfalls *g*) Dann passiert halt das ganze Prozedere wie in der KE beschrieben
 
Wobei das in der Praxis wohl auch eher variiert. Mir ging es nur darum möglichst in einfachen Worten zu erklären, wie man diese beiden Geschichten auseinanderhält und es sich vorstellen kann, wie so etwas abläuft. Wenn es Anhand dieser Definition (die natürlich richtig ist) verstanden worden wäre, wäre wohl keine Nachfrage gekommen. Wir können natürlich auch soweit ins Detail gehen, dass das Ding bevor es akzeptier wurde Tratte heisst...
 
Tschuldigung,

ich wollte nicht kleinlich sein! War mir nur aufgefallen, weil bei der vorletzten BWLI-Klausur (WS05/06, Aufgabe 1) viele Leute damit ein Problem hatten, zu erkennen wer Schuldner und wer Gläubiger ist.

Das ging nämlich -wenn ich mich richtig erinnere- nur aus genau dieser Feinheit hervor...

Nichts für ungut!

Gruß
Hendrik
 
War nicht so krass gemeint 😉

Natürlich darf man das nicht ausser Acht lassen, aber ich denke, wenn man die Grundidee des Wechsels erst einmal verstanden hat, dann kann man sich die Feinheiten und das Fachchinesisch antun, was man auf alle Fälle sollte! Begriffe wie Bezogener, Akzept, Tratte, etc. sollte man zuordnen können und wissen wer und was sich dahinter verbirgt.
War vielleicht wirklich etwas unglücklich ausgedrückt
 
Richtig, du bist beim Schuldwechsel der Akzeptant, du hast diesen Wechsel unterschrieben und damit akzeptiert. (Wobei das mit der Bank eher ein schlechtes Beispiel ist, Wechselverkehr fand meist im "normalen" Geschäft statt)

Beim Besitzwechsel bist du der Gläuber, du hast das Papier dann in deinem Besitz.
 
also ich bin gerade auch bei den schuldwechseln. nun danke für die gute erklärung. eine kurze Frage hätte ich noch. welchen praktischen grund gibt es für diese schriftstücke?

2te Frage wäre. ich bin gerade bei der KE 2 bei der Übung auf seite 32. dort steht bei 6. "bareinlösung eines Schuldwechsels". ich habe bei der übung jetzt folgendes gemacht ich habe den kassenbestand um 2700,- verringert und den schuldwechsel auch um diesen betrag. denn ich habe das dann so verstanden dass der schuldwechsel etwas ist was ICH jemanden schulde. also muss ich kassenbestand oder bankbestand um diese summe verringern und ebendso meine verbindlichkeiten (schuldwechsel auf der passivseite) abziehen . alles soweit korrekt?
 
Zu deiner 1. Frage:

Der Wechsel war in der Vergangenheit ein beliebtes Zahlungsmittel unter Kaufleuten, wird aber kaum noch genutzt. Mittlerweile werden diese Zahlungen per Scheck oder direkter Überweisung erledigt. Einer Gründe für einen Wechsel war z.B. die Lauftzeit und damit das Zahlungsziel - wenn der Wechsel ohne Diskontzinsen ausgestellt wird.

Aber für die Praxis wichtig: der Wechsel ist quasi tot.
 
verstanden dass der schuldwechsel etwas ist was ICH jemanden schulde. also muss ich kassenbestand oder bankbestand um diese summe verringern und ebendso meine verbindlichkeiten (schuldwechsel auf der passivseite) abziehen . alles soweit korrekt?

Genauso habe ich es auch gemacht. Ich habe versucht es mir so zu merken:
Der SCHULDNER stellt einen SCHULDwechsel aus (oder unterschreibt ihn) um seine Verbindlichkeiten an den Gläubiger zu begleichen.
Der GLÄUBIGER BESITZT nun den BESITZwechsel, den er dann einlösen kann.

Wenn das falsch sein sollte, bitte korrigieren!
 
Zu deiner 1. Frage:

Der Wechsel war in der Vergangenheit ein beliebtes Zahlungsmittel unter Kaufleuten, wird aber kaum noch genutzt. Mittlerweile werden diese Zahlungen per Scheck oder direkter Überweisung erledigt. Einer Gründe für einen Wechsel war z.B. die Lauftzeit und damit das Zahlungsziel - wenn der Wechsel ohne Diskontzinsen ausgestellt wird.

Aber für die Praxis wichtig: der Wechsel ist quasi tot. 😉

Na, na, ganz so ist es doch nicht. Es gibt noch einige Bereiche, in denen mit Wechseln gearbeitet wird. Ich kenne das noch aus meiner aktiven Zeit bei einer Bank. Er wird nach wie vor genutzt, wenn lange Zahlungsziele vereinbart werden und hat außerdem den Vorteil, dass man ihn als Gläubiger schon vor der Fälligkeit der Zahlung an seine Bank oder andere Firmen quasi "verkaufen" kann.
 
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