Bestehensregel

Dr Franke Ghostwriter
ich habe gerade mein Ergebnis per Post bekommen. Vorne steht, dass ich bestanden habe mit 120 Punkten, aber auf der Rückseite findet sich folgende Punktverteilung: 75; 30; 15

Also dürfte ich doch eigentlich nicht bestanden haben, da ich ja in einem Fach weniger als 25% habe. Was ist denn nun richtig? Und was sollte ich tun? 😕

Gruß
Nicole
 
Die Frage ist, ob es ein rechtmäßiger oder rechtswidriger VA ist. Lies doch mal in der Juristenbibo die Kommentierung zu §§ 48 f. Verwaltungsverfahrensgesetz.
 
Statt Zeit in der Bibliothek zu verbringen, würde ich mal beim Prüfungsamt anrufen und nachfragen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es in ABWL pro Fach 80 Punkte, das bedeutet, Du wärst in zwei Fächern durchgefallen, was ich auch nicht ganz unproblematisch finde.

Zwar besteht die Gefahr, dass Du schlafende Hunde weckst, aber noch blöder wäre es meines Erachtens, wenn Du Dein Diplom beantragst und dann stellen sie fest, Du hast ABWL noch gar nicht erfolgreich gemacht.
 
Also wiederholen werd ich die Klausur ohnehin in jedem Fall. Daher ist das mit dem Wecken der schlafenden Hunde nicht wirklich ein Problem für mich, allerdings könnte es ja sein, dass andere auch noch davon betroffen sind... ich möchte niemandem eins reinwürgen, allerdings hätte ich andererseits auch gerne Klarheit.
 
Wenn ein VA rechtswidrig ist, kann die Behörde den VA innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Tatsachen zurücknehmen.

Ein richtig schöner Lehrbuchfall ist das.
 
Ich glaube, die anderen wären mir in diesem Fall egal. 🙄 Entweder man hat sich bei Dir schlicht geirrt oder irgendjemand hat entschieden, dass 120 Punkte, wie auch immer sie zustande kommen, ausreichen zum Bestehen, dann würgst Du auch niemandem eins rein.
 
Nach deiner Punkteverteilung dürftest Du eigentlich nicht bestanden haben, da man in jedem Fach mindestens 25% Punkte haben muß = 20 Verrechnungspunkte ... und zusammen 120 Verrechnungspunkte = 50 % Punkte ...
Ich denke, dort ist denen ein Fehler unterlaufen.
Nun ist die Frage was tun ... ich würde mal nachfragen im Prüfungsamt, da s Risiko dann nachträglich doch nicht bestanden zu haben wäre mir zu groß....

Kannst ja mal den Benedikt fragen, der hat doch auf alles eine Antwort 🙂

Gruß Dennis
 
Statt Zeit in der Bibliothek zu verbringen, würde ich mal beim Prüfungsamt anrufen und nachfragen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es in ABWL pro Fach 80 Punkte, das bedeutet, Du wärst in zwei Fächern durchgefallen, was ich auch nicht ganz unproblematisch finde.

Das ist aber unproblematisch - also 30, 30, 60 Punkte wäre kein Problem 😀.

Zwar besteht die Gefahr, dass Du schlafende Hunde weckst, aber noch blöder wäre es meines Erachtens, wenn Du Dein Diplom beantragst und dann stellen sie fest, Du hast ABWL noch gar nicht erfolgreich gemacht. 🙁

Ja. Auch für die sowieso anstehende Wiederholung ist es nicht ganz irrelevant. Wenn du bestanden hast, hast du den Freiversuch nur im September, wenn du durchgefallen bist, kannst du schreiben wann immer du willst, auch erst in drei Jahren 😉.
Auch im Fall (den wir aber mal nicht hoffen), dass du im Sept. durchfällst wäre es relevant - hast du bereits im März bestanden, bleibt die Note und du darfst nicht nochmal wiederholen.
 
Nachtrag: Also auch ich würde empfehlen, im PA nachzufragen. Was nutzt alle Spekulation. An irgendeiner Stelle ist wohl irgendein Fehler passiert, fragt sich nur, wie sich das auswirkt. Und da es dich direkt betrifft, würd ich es auf jeden Fall klären. Bitte denk auch daran, uns hier auf dem Laufenden zu halten
 
Also ich werde nächste Woche beim PA anrufen und euch natürlich auf dem Laufenden halten...

Aber danke schonmal für eure Antworten.


Was ist denn nun bei Dir heraus gekommen? Flüster: Ich habe nämlich auch in einem Teil keine 25 %! Wobei ich mir noch vorstellen könnte, dass sie dieses besagte Fach gekippt haben.

Gruß Steffi
 
Das ist aber unproblematisch - also 30, 30, 60 Punkte wäre kein Problem 😀.

leider verstehe ich die bestehensregel nicht so ganz

nehmen wir an ich habe folgende Punkte erreicht:

25:60:35
Summe 120

habe ich dann bestanden ?

oder anderes Zahlenbeispiel:

20:65:35

Summe 120

ich verstehe das nicht wirklich
dachte immer man muss in zwei fächern auf jeden fall
40 +40 punkte haben und beim dritten fach mindestens 25 punkte
damit man mit dem einen von den 40 ern ausgleichen kann
so das man in der summe auf 120 kommt
sprich ein fach müsste 55 punkte haben
also 55:40:25

bitte klärt mich auf
 
Es geht nicht um Punkte, sondern um %%
Du musst in jedem Fach mindestens 25% haben. Bei aBWL sind es 240 Punte insgesamt, 80 Punkte pro Fach.
Damit musst Du in jedem Fach mindestens 20 Punkte (=25%) haben, für ein "bestanden" 120 Punkte (=50%) insgesamt. Bei Deinem Beispiel hast Du in beiden Fällen bestanden.
 
Es geht nicht um Punkte, sondern um %%
Du musst in jedem Fach mindestens 25% haben. Bei aBWL sind es 240 Punte insgesamt, 80 Punkte pro Fach.
Damit musst Du in jedem Fach mindestens 20 Punkte (=25%) haben, für ein "bestanden" 120 Punkte (=50%) insgesamt. Bei Deinem Beispiel hast Du in beiden Fällen bestanden.

Danke für das Feedback
hoffe die Info wird auch von anderen Komillitonen gelesen
ich bin mir sicher ich bin nicht der einzige der die Bestehensregel falsch verstanden hat
 
Hier kannst du es nachlesen (musst du markieren um es lesen können, da hellgrau auf weiß geschreiben *rofl*).
da steht ja, mindestens 25 % innerhalb eines Faches und insgesamt mind. 50%. Es steht nix davon, dass man nur ein Fach >25%/>50% haben darf.
Also kannst du Yara ruhig glauben...
 
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