betriebszweckfremde Posten laut HGB

Dr Franke Ghostwriter
Da ich eben keinen Punkt gefunden habe, wo das wirklich drunter passt, also ein neues Thema:

Ich sitze gerade vor 00046, KE 4
2.7.4. Aufgabe 3c

Jetzt Frage ich mich:
1. Warum in der Lösung 470/088
und nicht 210/088

2. ich habe gerade versucht im HGB die Begründung zu finden:
-> Kontengruppe 21 - Betriebszweckfremde Posten mit außerordentlichem Character im Sinne des HGB
- doch welche Paragraphen sind das denn,
- wo im HGB finde ich das,
- im Sinne des HGB???

Ich werde noch verrückt😡 😕 😱 :aergern: :wut: .


Ich stehe auf dem Schlauch, wer hilft mir weiter?

HIIIILFFEEEEE?

So gibt es wohl verschiedene Arten, sein Wochenede zu verbringen🙁 .

Danke schon mal im Vorraus.


I.E.
 
winke:Huhu,

in KE 3 Seite 25 unten findest du einen Hinweis zu dem Begriff "betriebszweckfremde Aufwendungen" mit den Nennungen der §§ 275 und 277 (Abs.4) HGB. Der Begriff "außerordentlich" wird auch erwähnt.

=> Neben der Betriebszweckfremdheit müssen für die "Außerordentlichkeit" die Merkmale "Einmaligkeit oder Selteneheit" und "weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmung" erfüllt sein, um auf das Konto zu buchen.

In der Aufgabe geht es allerdings um einen eher geringen Betrag, so dass weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmung m.E. nach eher nicht vorhanden sind und ein Rechtsstreit wird für ein Unternehmen (leider?) keine einmalige Sache sein.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen 🙂.

So gibt es wohl verschiedene Arten, sein Wochenede zu verbringen🙁 .
Mir geht's ähnlich, willkommen im Club.

Jasmin
 
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