bew. Anlagegüter / Vereinfachungsregel

Dr Franke Ghostwriter
weiß jemand, was alles unter "bew. Anlagegüter" fällt? Wie sieht es denn z.B. mit nachträglich eingebauten Lasten-Aufzügen, Rolltreppen, usw. aus?
(Ich meine das irgendwo in den Unterlagen gelesen zu haben, kann mich aber nicht mehr erinnern, ob die Vereinfachungsregel angewendet werden durfte oder nicht.)

Vielen Dank und liebe Grüße,
Natalie
 
Natalie, 🙂

Die Vereinfachungsregel darf nur bei beweglichen, abnutzbaren Sachgütern angewandt werden.
=> Für Grundstücke und Gebäude gilt die Vereinfachungsregel nicht, da Immobilien nicht beweglich sind.

Viele Grüße
Lydia
 
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