Bewertung Grundstück

Dr Franke Ghostwriter
Also,...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!
Und zwar:
Darf ein Grundstück überhaupt abgeschrieben werden?
(also wenn es ohne ein Gebäude ist)

Und im Falle das ein Gebäude drauf steht wie schreibe ich dann ab,bzw. wie bewerte ich das ganze???
😕
Ach,und wenn wir gerade mal dabei sind,...woran mache ich den Unterschied vom geringen bzw. niedrigem Gewinnausweis.Ich vertausche das immer wieder und weiß nie wo ich welchen Wert hinschreiben soll!

Liebe Grüße Kati
 
Wenn ich alles richtig verstanden hab`, dürfen Grundstücke überhaupt nicht abgeschrieben werden, es sei denn sie werden ausgebeutet,bzw.abgebaut, wie z.B. bei Minen, Bergwerken oder sonstiger Nutzung besonderer und nicht nachwachsenden im Boden beinhalteter Güter.
Gebäude hingegen dürfen abgeschrieben werden, aber man darf das Grundstück auf dem sie stehen nicht abschreiben.
Niedriger Gewinnausweis bedeutet: - hohe Abschreibungen
Hoher Gewinnausweis: -niedrige Abschreibungen.

Gruß
 
Na aber das stimmt doch dann auch nicht

BSP: Eine Maschine A(Im Jahr 2003 zu 400T€ gekauft (20Jahre Nutzen)) wurde degressiv mit 20% abgeschrieben.Ende 04 musste außerplanmäßig abgeschrieben werden mit 54T€
Befinden uns im Jahr 2005!

In der Lösung steht angegeben :
Geringer Gewinnausweis: 243T€
Hoher Gewinnausweis: 255T€
Das bedeutet bei Abschreibungen ,wenn der Endbetrag wie hier 243T€ kleiner ist als der andere,wurde viel abgeschrieben und somit bringt er einen kleineren Gewinn.A

Aber was mache ich mit VBL oder Dingen die ich nicht abschreiben kann???
VBL 1500€ und 500€
Was ist davon der geringe Gewinnausweis und welcher der hohe???
 
BSP: Eine Maschine A(Im Jahr 2003 zu 400T€ gekauft (20Jahre Nutzen)) wurde degressiv mit 20% abgeschrieben.Ende 04 musste außerplanmäßig abgeschrieben werden mit 54T€
Befinden uns im Jahr 2005!

In der Lösung steht angegeben :
Geringer Gewinnausweis: 243T€
Hoher Gewinnausweis: 255T€


Slso, ich versuch`s noch mal:
Maschine- Nutzungsdauer mehr als 10 J.- degressive Abschreibung darf max. 20% oder das doppelte der linearen Abschreibung betragen (lin.= 400000:20=20000, degr.= 2 x 20000= 40000 p.a.)
Geringer Gewinnausweis: hohe Abschreibungen, d.h. degressiv
Hoher Gewinnausweis: niedrige Abschreibung

Da fällt mir ein: Ist angegeben, in welchem Monat die Maschine gekauft ist?
Wegen der Vereinfachungsregel könnte das eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Rückstellungen müssen oder können gebildet werden, je nachdem wofür sie gebildet werden sollen.
 
BSP: Eine Maschine A(Im Jahr 2003 zu 400T€ gekauft (20Jahre Nutzen)) wurde degressiv mit 20% abgeschrieben.Ende 04 musste außerplanmäßig abgeschrieben werden mit 54T€
Befinden uns im Jahr 2005!

In der Lösung steht angegeben :
Geringer Gewinnausweis: 243T€
Hoher Gewinnausweis: 255T€


Slso, ich versuch`s noch mal:
Maschine- Nutzungsdauer mehr als 10 J.- degressive Abschreibung darf max. 20% oder das doppelte der linearen Abschreibung betragen (lin.= 400000:20=20000, degr.= 2 x 20000= 40000 p.a.)
Geringer Gewinnausweis: hohe Abschreibungen, d.h. degressiv
Hoher Gewinnausweis: niedrige Abschreibung

Da fällt mir ein: Ist angegeben, in welchem Monat die Maschine gekauft ist?
Wegen der Vereinfachungsregel könnte das eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Rückstellungen müssen oder können gebildet werden, je nachdem wofür sie gebildet werden sollen.

Nein,...dort steht nur Anschaffung Anfang 2003!Was meinst du den mit der Vereinfachungsregel?
😱
 
Die Vereinfachungsregel, die du hoffentlich in deinen Einsende- und Selbstkontrollarbeiten fleissig angewandt hast, besagt, das bewegliche Wirtschaftsgüter, die im 1. Halbjahr eines Jahres auch mit der vollen Jahres-Afa abgeschrieben werden dürfen. Für Wirtschaftsgüter, die im 2. Halbjahr angeschafft werden, darf die Afa für ein halbes Jahr angewandt werden.
 
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