Bewertung Grundstücke und Gebäude

Dr Franke Ghostwriter
Bewertung: Grundstücke und Gebäude

Hallo 😱

ich stehe grad ein wenig aufm Schlauch beim o.g. Thema:

Wie sieht das jetzt nun mit der Bewertung/Abschreibung von Gebäuden aus?
Bis jetzt hatte ich Übungsaufgaben vor der Nase, in denen ich bei (1), also geringem Gewinnausweis, eine 10%ige Sonderabschreibung anwenden konnte.
Und bei (2), also hohem Gewinnausweis, eine 4%ige monatsgenaue lineare AfA.

Jetzt kommt mir die erste Aufgabe in die Finger, in der es heißt: Bei gebäuden soll die Abschreibung 3% linaer zeitanteilig betragen. 😕

Bin etwas verwirrt - gibt es jetzt die 10% Sonderabschreibung nicht mehr?
Oder kann ich einfach "meine" üblichen 4% in 3% umwandeln 😉

Hoffe, ich wisst wie ich das meine und könnt meinen Kopfknoten lockern...

ach... und - wisst ihr zufällig, wo ich im HGB den passenden § dafür finde, dass ich mir den auch anpinseln kann?!?
 
Tanja,
lustig, ich glaube ich bin grad auch über dieser Klausur 😉 Ist es zufällig die September 08?
Wenn's denn so ist, dann glaube ich brauchst du die Abschreibungsmethoden gar nicht anwenden, denn ich finde nur die Frage nach dem Ansatz eines Grundstückes. Von Gebäuden keine Rede... Vielleicht deshalb nur die "halbe" Formulierung?
Ich glaube § 7 EStG ist hier die richtige "Adresse"? So genau habe ich es leider nicht im Kopf, muss erst mal durchlesen...
Viele Grüße
Regina
 
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