Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen

Dr Franke Ghostwriter
lieben,

ich habe mich für August für die Woche Mikro in Aurich eingeschrieben und wollte bei meinem Arbeitgeber meinen Bildungsurlaub einreichen. Mein Arbeitgeber stellte sich etwas trottelig an, man hätte ja bisher keine Erfahrung damit, das hätte ja noch niemand eingereicht usw.

Alle, die wie ich in NRW arbeiten können sich auf das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) berufen, das im NRW Archiv unter folgendem Link zu finden ist:

https://www.mwa.nrw.de/archiv/gesetze/material/AWbG.pdf

Für jedes Bundesland gilt ein anderes Gesetz, maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, worin der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Ich jedenfalls habe unserer Personalabteilung ein wenig Nachhilfe geleistet und einen Ausdruck dieses Gesetzes an unsere Personalchefin übergeben.

Falls Ihr das Gesetz für ein anderes Bundesland sucht, schaut auch mal über die Homepages der diversen Gewerkschaften, da gibt es mitunter auch Auflistungen und Quellen.

Grüße vom Niederrhein

Tim
 
soweit ich informiert bin, ist doch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in NRW dahingehend geändert worden, dass es keinen Anspruch des Arbeitnehmers mehr gibt, sondern es alleine im Ermessen des Arbeitgebers liegt, den beantragten Bildungsurlaub zu gewähren....
Grüße
Norbert
 
Hallo Nobbie

Also das ist jedenfalls die aktuelle Version vom Server des Landes NRW - so wie ich mich informiert habe muß es auch nicht einmal Jobbezogen sein, sondern könnte auch z.B. politisch sein.

Meinen Arbeitgeber werde ich da nicht von Zweifeln berichten....:runzel:

Tim
 
Bin im öD beschäftigt und es wurde vor ein paar Jahren auch gemunkelt, dass Bildungsurlaube gestrichen sind. Dem ist aber nicht so. Es muss nur ein Kurs sein, dass dem Bildungsurlaubgesetz entspricht. Ist es ein Häkelkurs, der nicht dem Bildungsurlaubgesetz unterliegt (bzw. solche Kurse werden werden auch nicht den Antrag stellen) wird es auch nicht genehmigt. Bisher sind mir alle Bildungsurlaube zugestimmt worden. Auch wenn es in einem anderen Bundesland stattgefunden hat. Die Bildungsurlaube müssen nur den Richtlinien nach NRW entsprechen. Frau Heißenbüttel oder Frau Rieland haben das bisher vorzüglich gemeistert (Doch ganz schöner Papierkrieg!!) Nun denn, es hat sich gelohnt.*freu*

Gruß
Katja
 
mein erster Beitrag.

Ist es eigentlich richtig, dass ich keine Chance habe, den mir jährlich zustehenden Bildungsurlaub im Fernstudium zu nutzen, außer, ich nehme an Seminaren teil? Warum kann man für Klausurteilnahmen keinen Bildungsurlaub einreichen? Oder geht das vielleicht doch? Hängt dies vom Arbeitgeber ab?

Wer kennt sich damit ein wenig aus?

Grüße

Astrid74
 
Die Bildungsurlaube müssen mindestens 3 Tage bzw. 5 Tage dauern (in Bremen gibt's keine 3 Tage) und die Seminare müssen nach dem Bildungsurlaubsgesetz genehmigt sein. Diese Genehmigungen werden vom Veranstalter bei verschiedenen Bundesländern eingeholt aber nicht unbedingt bei allen. Das können nicht die Teilnehmer selbst tun. Entsprechend dürfen dann auch Bildungsurlaubsseminar-Bescheinigungen ausgestellt werden.



Astrid74 schrieb:
Hallo zusammen,

mein erster Beitrag.

Ist es eigentlich richtig, dass ich keine Chance habe, den mir jährlich zustehenden Bildungsurlaub im Fernstudium zu nutzen, außer, ich nehme an Seminaren teil? Warum kann man für Klausurteilnahmen keinen Bildungsurlaub einreichen? Oder geht das vielleicht doch? Hängt dies vom Arbeitgeber ab?

Wer kennt sich damit ein wenig aus?

Grüße

Astrid74
 
Astrid74 schrieb:
Hallo zusammen,

Warum kann man für Klausurteilnahmen keinen Bildungsurlaub einreichen? Oder geht das vielleicht doch? Hängt dies vom Arbeitgeber ab?

Hallo!

Wie bereits Jutta-Martha erklärt, möchte ich nur noch anfügen, dass ein AG nur verpflichtet ist, dem Auszubildenden für eine Prüfung nach dem Dualen-System freizustellen oder für Prüfungen die den IHK-Richtlinien unterliegen.

Gruß
Katja
 
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