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Jetzt mal eine ganz doofe Frage(und auch etwas spät, ich weiß...). Kann mir jemand ein Beispiel geben, welche § er bei sich im BGB markiert hat? Es heißt immer die, die man am häufigsten braucht... hmmm???
Danke schonmal
Danke Labbi für die Antwort, aber WELCHE Paragraphen im Speziellen hast Du denn markiert? Ich weiß einfach nicht, welche genau wichtig sind.
Doch, es geht. Mindestens ebenso effektiv ist es, diejenigen Titel im Inhaltsverzeichnis zu markieren, um die es geht. Das erleichtert den Überblick innerhalb des 2. und 3. Buches um wenigstens 50%.aber mickey man kann doch nicht jeden § aus den KE's markieren.. das BGB wird doch sonst mehr als nur bunt 😀
Meine Aufstellung stimmt mit deiner bis auf wenige
§ 37 Einführung in das Recht der Kreditsicherung -> 138, 488ff, 491, 492, 494, 496, 499 (wobei ich bei dem Abschnitt noch meine Probleme habe.. ich besitze weder eine ZPO noch ein InsO und bin noch am überlegen die Dinger vielleicht noch anzuschaffen??? )[/COLOR]
Hi,
für die Klausur zugelassen sind die allerdings nicht, die Anschaffung kannst du dir daher "denke ich" sparen.
2-3 §§en daraus - vielleicht mal gelesen haben könnte, gleich Geld ausgeben?
Achja: https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/klausur_hinw.pdf
S. 5: "Gesetzestexte: BGB und Nebengesetze (z.B. dtv Band 5001 oder Schönfelder: Deutsche Gesetze)." Also hat sich das eh erledigt... Wenn den Prüflingen keine ZPO vorliegen darf, sollte auch keine Frage gestellt werden, die nur durch Blick in die ZPO beantwortet werden kann.
Im Beck 5001 ist zumindest das ProdHaftG drin. Ferner auch die in KE 6 angeschnittene ErbbauVO.Wie macht ihr das denn mit der GoA und der Produzentenhaftung? Die wurde ja auch erwähnt..
Na denn, sicherheitshalber noch den Schönfelder ins Gepäck 😉
Whatever, ich glaub nicht wirklich, dass da was großartiges zu kommen wird. Ich denke, wir machen uns mit solchen Nebenschauplätzen nur überflüssig verrückt 😀
Glaube mal, ich werde nach der Klausur jeden Tag schauen, ob die Ergebnisse schon online sind, uff.
Wieso?! Letztes Mal haben die Leute doch auch nicht so lange warten müssen(3 Wochen oder sowas???).
Ist doch Multiple Choice... müßte doch eigentlich auch nicht mehr als einen Monat dauern, oder?
Und was ist überhaupt die maximale Zeit??