Brauche Hilfe...

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

Bei der letzten Klausur kam in etwa folgende Frage dran:

Eine Schülerin sagt 5 Minuten vor Beginn ihren Nachhilfeunterricht bei
einem Studenten ab.

a) Sie muss die Stunde trotzdem bezahlen.
b) Der Unterricht muss nachgeholt werden.
usw.

Kann mich leider nicht mehr genau daran erinnern, aber frage mich immer noch,
wie die richtige Lösung lauten müsste.😕

Vielleicht weiß es jemand von euch.🙄

LG
Know
 
genau dieselbe frage hängt mir auch noch im kopf und ich kenne die antwirt leider auch nicht.
aber ich glaube die frage ging in etwa so:

ein student gibt einem schüler jeden donnerstag nachhilfeunterricht. kurz vor einer nachhilfestunde sagt der student ab.
dann waren antworten: A) die stunde muss kostenlos nachgeholt werden
B)die stunde muss nachgeholt werden und sie muss zahlen
C) .......usw.....

die frage war kacke und ich hab sie auf jeden fall auch falsch beantwortet....
 
Kiki87 hat völlig recht.

Siehe EA 2 Aufgabe8
M hat gegen O einen Anspruch gemäß § 615 S.1 BGB auf Zahlung der vereinbarten Vergütung i.H.v. 8 EUR und
zwar ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, D ist damit richtig. Zur Begründung des Annahmeverzugs war ein
wörtliches Angebot des M entbehrlich, weil O seine kalendarmäßig bestimmte Mitwirkungshandlung (Erscheinen
zur Nachhilfe zum vereinbarten Termin) nicht vorgenommen hat.
 
Ok, dann hatte ich es in der Klausur richtig.xD

Die Frage kostete mich Überlegung, auch, weil ich sie als einfach betrachtete und dachte:
Wie!? So einfach.. -.-

Die Schülerin sagte 5 Minuten zuvor ab, da krank... Der Student saß also umsonst daheim rum.;D
Und somit muss die Schülerin trotzdem bezahlen.


Ich hab die aktuellen EAs nicht, da ich mich nicht als wiederholer anmeldete. Kostet als Akademiestudent nur
unnötig Geld.-.- Und eigentlich wollte ich die Klausur nur spontan mitschreiben. Wusste ja nicht, dass ich von Ludwigsburg nach München
muss.*schwitz* Na ja, wird schon werden.*hrhr*


DANKE!!!
 
@thomasd22:
Auch Nachholer.xD
Wie viel % hattest du denn?
Ich hatte 44%! Wirklich ärgerlich, wollte aber nicht nachkorrigieren lassen, da in dem Modul
sicher ne 2,5 locker zu schaffen sein müsste. Bin gespannt, wie die nun wird... In der Letzten kamen
kaum Klausuren vom Mentor aus Schw. Gmünd dran... Hoffe, das ändert sich nun, da ich diese sehr gut kann.*hahha*
 
Na hier ist die WH Runde ich hatte 45 %, ich hab noch ne unbeantwortete Frage:
Vielleicht erinnert ihr euch,
17 Jähriger Sohn im Laden verkauft Kettensäge zu günstig. Vater kommt dazu aber das Geschäft ist schon abgeschlossen. Was kann Vater tun.
1. Vertrag anfecht oder so
2. nix
3. Tritt in hintern... ne spaß
ich weiß es nicht mehr genau aber vieleicht fällt euch was ein
 
Rollstuhlschieb,

stand bei der Aufgabe auch so etwas wie Widerruf der Eltern??? das hätte ich angekreuzt 🙂 steh jetzt total auf dem Schlauch. Normalerweise bedarf ja ein Vertrag eines beschränkt geschäftsfähigen der Einwilligung des gesetzichen Vertreters.... und dann ist ja noch § 131 Abs. 2... Die Willenserklärung ist nicht wirksam... sehe ich das richtig?
 
die Frage mit der Nachhilfestunde ging so:

M gibt O für 8 Euro die Stunde Nachhilfeunterricht. O wird krank und meldet sich kurz vorher ab. Kann M die 8 Euro verlangen?

Antwort laut Musterlösung:
Ja, aber nur wenn sich M zur Nachholung der Stunde verpflichtet.
 
hi know,

ich hatte 42% 😉 hätte ich den mist mit der nachhilfe und den mist mit dem werkvertrag richtig angekreuzt wäre ich durchgekommen. diese verdammten 1 aus n aufgaben muss ich heut richtig lösen, dann könnte es durchaus klappen. trotzdem, man kann ja nie wissen......euch allen viel erfolg bzw. bei dieser klausur ist auch viel glück mit im spiel.........
 
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