Brett vorm Kopf - ordentl. Kapitalerhöhung kein Ertrag?

Dr Franke Ghostwriter
Brett vorm Kopf - ordentl. Kapitalerhöhung kein Ertrag?

Hallo,

ich brauche gerade mal jemanden, der mir das Brett vorm Kopf wegnimmt:

Eine alte EA (EA I vom SS05) wurde so gelöst, dass eine ordentliche Kapitalerhöhung zu einer Einzahlung, jedoch nicht zu einem Ertrag führt. Was mir in vagen Erinnerungen an BWL I auch sinnvoll vorkommt.

In BWL II wird aber der Ertrag als "Mehrung des Reinvermögens" also des Eigenkapitals (oder ist das falsch?) definiert. Eine ordentliche Kapitalerhöhung führt aber zur Erhöhung von Grundkapital und Kapitalrücklage, also des EK. => Ertrag.

Wo liege ich falsch???

Ich weiß, dass das damals bei der EA auch schon diskutiert worden ist, verstehe aber meinen Fehlschluß trotzdem nicht. Leider habe ich meine BWL I Unterlagen als Türstopper im Büro liegen (ja, ich weiß, dämlich!), kann also nicht selbst nachschauen.

Freue mich üner einen Tip, Grüße Olli
 
Hallo,

ich brauche gerade mal jemanden, der mir das Brett vorm Kopf wegnimmt:

Eine alte EA (EA I vom SS05) wurde so gelöst, dass eine ordentliche Kapitalerhöhung zu einer Einzahlung, jedoch nicht zu einem Ertrag führt. Was mir in vagen Erinnerungen an BWL I auch sinnvoll vorkommt.

In BWL II wird aber der Ertrag als "Mehrung des Reinvermögens" also des Eigenkapitals (oder ist das falsch?) definiert. Eine ordentliche Kapitalerhöhung führt aber zur Erhöhung von Grundkapital und Kapitalrücklage, also des EK. => Ertrag.

Wo liege ich falsch???

Ich weiß, dass das damals bei der EA auch schon diskutiert worden ist, verstehe aber meinen Fehlschluß trotzdem nicht. Leider habe ich meine BWL I Unterlagen als Türstopper im Büro liegen (ja, ich weiß, dämlich!), kann also nicht selbst nachschauen.

Freue mich üner einen Tip, Grüße Olli

Wenn ich das richtig habe, wird klar unterschieden zwischen Reinvermögensmehrung durch Geschäftstätigkeit (Ertrag) und Reinvermögensmehrung durch Außenfinanzierung....
 
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