Breuer-Modell
Hallo Zusammen,
tja es tut mir leid, dass ich Euch so kurz vor der Prüfung nochmal belästigen muss, aber ich hab ne kleine Frage zum Breuer-Modell.
Vom Verständnis her ist mir das soweit ganz klar, nur hab ich gerad nen kleinen Widersprcu in meinem Kopf rumgeistern.
Also wir gehen ja von einer Nullgewinnbedngung für die Anleger aus.
Wenn aber die Anleger das Betrugsverhalten des Unternehmers eskomptieren, verlangen sie doch auch im Falle des Projektes A eine Rückzahlung von f/p.
f/p ist doch aber bei Projekt A 1*f/p und somit größer als das durch die Nullgewinnbedingung der Anleger vorgegebene f.
Konsequenz ist ja mehr oder weniger, dass der Betrugsvorteil des Unternehmes nur noch verstärkt wird, als dass er aufgehoben wird.
Meine Überlegung ist, ist es nicht ein Widerspruch, dass dass die AN auch bei Projekt A f/p verlangen? Sie hätten doch dann einen Gewinn gemacht.
Rein theoretisch müssten Sie doch die Differenz zwischen f/p und f bei Durchführung des Projektes A wieder an den Unternehmer zurückzahlen, damit die ANleger einen Nullgewinnhaben. DIes würde gleichzeitig den Erwartungswert des Unternehmer wieder erhöhen nach der Eskomptierung, so dass sein Betrugsvorteil entweder abnimmt oder gar ganz aufgehoben wird.
So hätte das eskomptieren doch einen Sinn und eine indirekte FInanzierung über den Finanzintermediär wäre nicht nötig.
Kann irgendjemand mein Problem nachvollziehen und mir was dazu sagen???
Ist jedesmal das gleiche, so kurz vor der Prüfung, noch solche Gedankengänge. Als ich noch an der Uni in Gießen war, habe ich 4 Tage vor der Prüfung eine Frage an den Lehrstuhl für VWL geschickt, die haben ganze 2 Tage gebraucht um meine Behauptung zu widerlegen, haha.😀😀
Liebe Grüße an Alle und noch viel Erfolg beim Lernen!
Falls man sich nicht mehr ließt, viel Erfolg bei der Prüfung!!
Hallo Zusammen,
tja es tut mir leid, dass ich Euch so kurz vor der Prüfung nochmal belästigen muss, aber ich hab ne kleine Frage zum Breuer-Modell.
Vom Verständnis her ist mir das soweit ganz klar, nur hab ich gerad nen kleinen Widersprcu in meinem Kopf rumgeistern.
Also wir gehen ja von einer Nullgewinnbedngung für die Anleger aus.
Wenn aber die Anleger das Betrugsverhalten des Unternehmers eskomptieren, verlangen sie doch auch im Falle des Projektes A eine Rückzahlung von f/p.
f/p ist doch aber bei Projekt A 1*f/p und somit größer als das durch die Nullgewinnbedingung der Anleger vorgegebene f.
Konsequenz ist ja mehr oder weniger, dass der Betrugsvorteil des Unternehmes nur noch verstärkt wird, als dass er aufgehoben wird.
Meine Überlegung ist, ist es nicht ein Widerspruch, dass dass die AN auch bei Projekt A f/p verlangen? Sie hätten doch dann einen Gewinn gemacht.
Rein theoretisch müssten Sie doch die Differenz zwischen f/p und f bei Durchführung des Projektes A wieder an den Unternehmer zurückzahlen, damit die ANleger einen Nullgewinnhaben. DIes würde gleichzeitig den Erwartungswert des Unternehmer wieder erhöhen nach der Eskomptierung, so dass sein Betrugsvorteil entweder abnimmt oder gar ganz aufgehoben wird.
So hätte das eskomptieren doch einen Sinn und eine indirekte FInanzierung über den Finanzintermediär wäre nicht nötig.
Kann irgendjemand mein Problem nachvollziehen und mir was dazu sagen???
Ist jedesmal das gleiche, so kurz vor der Prüfung, noch solche Gedankengänge. Als ich noch an der Uni in Gießen war, habe ich 4 Tage vor der Prüfung eine Frage an den Lehrstuhl für VWL geschickt, die haben ganze 2 Tage gebraucht um meine Behauptung zu widerlegen, haha.😀😀
Liebe Grüße an Alle und noch viel Erfolg beim Lernen!
Falls man sich nicht mehr ließt, viel Erfolg bei der Prüfung!!