Buchungsregel 2 zu hohe Beträge bei RAP

Dr Franke Ghostwriter
Buchungsregel 2 (zu hohe Beträge bei RAP)

Hallo,

ich bin momentan ein wenig am Grübeln.

Für Klausuren und Einsendeaufgaben gilt Buchungsregel 2
Unterlassen Sie vermeidbare "Brutto"-Buchungen mit einem eigentlich zu hohen Betrag auf einem Konto und anschließender Rückbuchung.

Gilt diese Regel nur, wenn Mehrwertsteuer betroffen ist? Mich irritiert der Begriff Brutto in dem Zusammenhang.

Im Kurstext KE 4 Kapitel 2.7.2 gibt es die Erklärung für die transitorischen Aktiva. Dabei gibt es zwei Beispiele.

Die Buchungssätze sehen wie folgt aus
1)
470 an 113 600
098 an 470 400
...
470 an 098 400

und dann wird das Beispiel nochmal abgewandelt (sofortige Abgrenzung)
2)
470 an 113 200
098 an 113 400
...
470 an 098 400

Wäre das erste Beispiel nach Buchungsregel 2 dann nicht falsch (zu hohe Buchung).
Ich denke es kann Fälle geben, wo man nicht weiß, ob die Leistung noch im gleichen Jahr erbracht wird, aber bei dem Beispiel (Miete) ist das ja bereits eindeutig.
 
Verdammt gute Frage!
Ich wusste erst gar nicht genau, was die Herren mit "Unterlassen Sie vermeidbare Brutto-Buchungen mit einem eigentlich zu hohen Betrag auf einem Konto und anschließender Rückbuchung" meinen.

Jetzt in diesem Zusammenhang würde ich sagen, dass Variante 1) zu unterlassen ist, obwohl diese grundsätzlich richtig ist. Warum? Weil zuerst das Aufwandskonto mit vollen 600,00€ aufgefüllt wird, wovon aber nur 400,00€ in die gleiche Periode gehören. Variante 1 bucht mit "098/470: 400,00€" dann zurück. Ich interpretiere das als Verstoß gegen diese Unterlassungsregel.

Unabhängig davon finde ich Variante 2 eh besser, da man sieht, dass 200€ eben echte Aufwendungen sind und 400€ eben aktive RAP.

Grüße,
Mario
 
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