Datum der Exmatrikulation und Rückmeldung

Dr Franke Ghostwriter
Ich werde in diesem Semester noch eine Modulprüfung Ende September und meine Bachelorarbeit ableisten.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
  1. Zu welchem Zeitpunkt werde ich dann exmatrikuliert?
  2. Da ich mich an einer anderen Uni für den Master beworben habe und man in D ja nicht an zwei Universitäten als Ersthörer eingetragen sein darf, stellt sich mir auch die Frage, ob ich mich vorsichtshalber noch für das nächste Semester an der FernUni zurückmelden soll/darf
Vielleicht kennt sich hier ja jemand besser aus als ich 😉

Gruß
Henrik
 
Henrik,

das ist jetzt eine kniffelige Situation für Sie. Sofern Sie Ihre letzten Prüfungen bestehen und Sie sich nicht zurückgemeldet haben entsteht kein Problem. Sie werden ganz "normal" zum Semesterende exmatrikuliert. Blöd wäre es allerdings, wenn Sie eine Ihrer Prüfungen (wider Erwarten) nicht bestehen sollten; denn eine Prüfungswiederholung setzt eine Immatrikulation voraus. Da die FernUni zwischenzeitlich auch keine verspätete Rückmeldung (mit "Strafgebühr") mehr vorsieht, hätten Sie sich selbst "in's Abseits" manövriert. Also mein Ratschlag: Besser zurückmelden, 11 € investieren und Sicherheit haben.

Viele Grüße!
S.
 
Sebi,
mal angenommen (und ich denke, dass es so kommt 😉 ), ich bestehe beide Prüfungen und bin für das Folgesemester dennoch immatrikuliert.
Dann wäre ich ja im WS 15/16 zumindest zeitweise an zwei Unis als Student eingeschrieben.
Zumindest bis ich nach Korrektur der Prüfungsleistungen rückwirkend exmatrikuliert werde.
Und das ist in Deutschland anscheinend nicht erlaubt.

Gruß
Henrik
 
Oben