Degressive Abschreibung - Prozentsätze

Dr Franke Ghostwriter
Degressive Abschreibung - Prozentsätze

Hallo,

Vielelicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich arbeite gerade die alten Klausuren durch. Und bei der degressiven Abschreibung wird manchmal 10 % angesetzt und manchmal 20 %.

Außerdem habe ich gerade bei Wikipedia gelesen https://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_für_Abnutzung, dass:

"Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, darf der anzuwendende Afa-Satz höchstens das 3-fache der linearen AfA betragen und 30 % nicht übersteigen (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, BR-Drs.40/06)."

Hiernach können also auch 30 % angesetzt werden.

Meine Frage wäre nun, wann nimmt man welchen Prozentsatz oder ist der irgentwo vorgegeben?

Tschüss Silke
 
Silke,

der Link von Wikipedia ist schon richtig. Das ist die neue Gesetzgebung seit 01.01.2007, die erstmals für Jahresabschlüsse von 2006 angewandt werden darf.
In den Klausuren wird sich die neue Rechtssprechung wohl noch nicht auswirken🙄 .
Du kannst also weiter von einer maximalen degressiven Afa von 20% ausgehen.
 
Abschreibungssätze

Hallo Silke 1976,

wie die meisten Dir schon gemailt haben ist der maximale degressive Abschreibungssatz 20% und das seit 2002.
Was Deine 2. Frage zu den 10 %-tigen Abschreibungswerten angeht so hängt das damit zusammen, dass Du in Deinem Beispiel höchstwarscheinlich eine Abschreibung auf ein Gebäude vornehmen sollst. Hier liegen die Regeln nämlich anders.
Laut Einkommenssteuergesetz ist hier eine 2%-tige lineare Abschreibung ( auf Monate genau ) oder eine (meist ) 10%-tige Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr möglich. Diese 10% werden aber explizit in der jeweiligen Aufgabenstellung vorgegeben.
Also keine Panik, steht alles in der Aufgabenstellung.

Gruß Electus

Hallo,

Vielelicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich arbeite gerade die alten Klausuren durch. Und bei der degressiven Abschreibung wird manchmal 10 % angesetzt und manchmal 20 %.

Außerdem habe ich gerade bei Wikipedia gelesen https://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_für_Abnutzung, dass:

"Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, darf der anzuwendende Afa-Satz höchstens das 3-fache der linearen AfA betragen und 30 % nicht übersteigen (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, BR-Drs.40/06)."

Hiernach können also auch 30 % angesetzt werden.

Meine Frage wäre nun, wann nimmt man welchen Prozentsatz oder ist der irgentwo vorgegeben?

Tschüss Silke
 
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