Disagio

Dr Franke Ghostwriter
ich habe eine Verständnisfrage zum Disagio:

Nach §250 habe ich doch ein Wahlrecht, ob ich das Disagio aktiviere oder nicht.
In § 268 (6) steht dann:
Ein...aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen...

Was bedeutet das bitte konkret?
 
Wenn ein Betrieb einen Kredit aufnimmt, bei dem eine Differenz zwischen niedrigerem Ausgabewert und Rückzahlbetrag besteht, den Umterschiedsbetrag, hat der Betrieb die Wahl, diesen Unterschiedsbetrag zu aktivieren.

WEnn er dieses tut, muß der diesen Betrag in der Bilanz gesondert ausweisen.
 
danke für deine Antwort. Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich wollte wissen, was "gesondert" bedeutet.
Heißt das nur, dass das Disagio überhaupt als Posten in die Bilanz kommt, oder ist es vielleicht nocht irgendwie zu erläutern?
 
Das Disagio ist unter den Rechnungsabgrenzungsposten extra zu erfassen...also unter der Überschrift RAP eben ein Punkt "Disagio" - das Disagio soll also in den sonstigen RAP nicht untergehen.
Alternativ kannst Du (siehe § 268 Abs. 6 HGB) auch im Anhang angeben: "In den RAP befindet sich ein Disagio in Höhe von...". Der Zweck ist gleich: das Disagio wird "gesondert" ausgewiesen und geht nicht in den anderen RAP (falls vorhanden) unter.
 
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