Wenn ein Betrieb einen Kredit aufnimmt, bei dem eine Differenz zwischen niedrigerem Ausgabewert und Rückzahlbetrag besteht, den Umterschiedsbetrag, hat der Betrieb die Wahl, diesen Unterschiedsbetrag zu aktivieren.
WEnn er dieses tut, muß der diesen Betrag in der Bilanz gesondert ausweisen.