Durchlässigkeit vom LL.B. zum Examensstudiengang ?

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Opa Steinbeisser

Dr Franke Ghostwriter
es wurde hier in verschiedenen Threads schon die Frage der Durchlässigkeit bzw. die Anrechnung/Anerkennung von Studienleistungen zwischen beiden Studiengängen behandelt. Dies betrifft jedoch immer nur die eine Richtung, nämlich vom Staatsexamensstudiengang zum LL.B.-Studiengang. Geläufiges Beispiel ist das entgültige Nichtbestehen des Staatsexamens und dann die Frage der Anrechenbarkeit bestandener Scheine auf den "BoL". Meine Frage zielt nun genau auf den umgekehrten Fall ab. Nachdem es sich zwar nicht um gleiche, aber doch um sehr wesensverwandte Studiengänge handelt, wird und muß es doch sicherlich auch eine Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen in "BoL" auf den Examensstudiengang geben. Ich will folgenden Spezialfall, der in Zukunft wegen bundesweit geänderter Prüfungsordnungen vermehrt auftreten wird, zur Diskussion stellen. Hintergrund: Man hatte im Zuge europäischer Vereinbarungen (Stichwort Lissabon-Strategie: Ausbau Europas zur Weltmacht Nummer Eins) sich von administrativer Seite dazu entschlossen, den "faulen" Studenten die Peitsche (übrigens:“...des Kapitals“)zu geben oder, um die offizielle Terminologie zu gebrauchen, "das Studium (zwecks "internationaler Konkurrenzfähigkeit") zu beschleunigen". Diese Vorgaben wurden von den Mitgliedsstaaten vertraglich abgesichert und bei uns als ein einer Prüfungsordnung wesensfremdes Merkmal bei denen der einzelnen Universitäten ab ca 2003 implantiert. Das bedeutet in der Praxis, daß sich dort der einzelne Studierende nicht mehr dann zur Zwischenprüfung anmelden kann, wenn er sich dazu in der Lage fühlt, sondern in den PO's ist regelrecht eine zeitlich feststehende Zwangsanmeldung statuiert. Versäumt er diese Anmeldung, kann er diesen Mangel nie mehr heilen und wird kraft PO exmatrikuliert und von jedem künftigen Jurastudium bundesweit ausgeschlossen (die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung sei hier einmal dahingestellt). Beugt er sich der Zwangsanmeldung, nimmt an dieser aber nicht zu dem festgeschriebenem Zeitpunkt teil, gilt er als durchgefallen, dies wird allen Uni-Prüfungsämtern mitgeteilt und er hat künftig ein Studierverbot für Jura. Bei der "Zwischenprüfung" handelt es sich im übrigen um nichts anderes als die früher als "kleine Scheine" bekannten Klausuren, sie wurden nur schlicht in einen Prüfungsrang erhoben um eine entgültige Durchfallbarkeit statuieren zu können. Soweit so schlecht. Mit der Einführung des LL.B. tritt nun ein seltsam kurioser Fall auf. Es ist ja explizit sogar möglich, trotz entgültigen Nichtbestehens des Staatsexamens den LL.B, den LL.M. Zu machen und sogar zu promovieren, den Dr.jur. zu machen, auf dem Umweg über das Ausland ist dann auch noch die Anwaltszulassung hierzulande möglich. Wenn es sich um einen ehemaligen Jura-Studenten handelt, der entgültig die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, und sei es nur statuorisch, dann tritt der völlig absurde Fall ein, daß dieser wegen diesen Nichtbestehens als „für das Studium der Rechtswissenschaft ungeeignet“ eingestuft wird, einem Studierverbot unterliegt und andererseits als Volljurist mit Anwaltszulassung tätig ist. Schon um sich nicht völlig unglaubhaft zu machen mß also irgendwo auch im LL.B.-Studium der Punkt eintreten, wo dieses die „kleinen Scheine“, also dieses neue Kunstkonstrukt der „Zwischenprüfung“ umfaßt. Dieser müßte allerspätestens (!) beim Bachelor-Abschluß festzustellen sein. Die Unis schweben in anderen Sphären und befassen sich nicht mit solchen Fragen. Weiß dazu jemand etwas konstruktiv-informatives zu sagen ?
 
Ich denke nicht, dass man nach dem BoL in den Examensstudiengang einer Uni wechseln kann. Inhaltlich mag der Bol wohl mit der Zwischenprüfung vergleichbar sein, aber nach meinem Wissen gibt es den deutschen Bol ja nur an der FernUni, so dass sich diese Frage nur in Einzelfällen stellt. Die Unis werden daher keine Regelungen dazu haben.

In der Zukunft kann ich mir aber vorstellen, dass auch an den Präsenzunis ein BoL und MoL Studiengang angeboten wird. Der BoL wird die Zwischenprüfung ersetzten und der Master wird Teil des 1. Staatsexamens. Aber gerade bei der juristischen Ausbildung brauchen Reformen viel Zeit, vorallem wenn die Unis an einem Systemwechsel kein Interesse haben. Schließlich verdienen die meisten Unis mit ihrem zusätzlichen Masterangebot gutes Geld. Z.B. kostet LL.M. an der Uni Münster 8.000 €.
 
Ich denke nicht, dass man nach dem BoL in den Examensstudiengang einer Uni wechseln kann. Inhaltlich mag der Bol wohl mit der Zwischenprüfung vergleichbar sein, aber nach meinem Wissen gibt es den deutschen Bol ja nur an der FernUni, so dass sich diese Frage nur in Einzelfällen stellt. Die Unis werden daher keine Regelungen dazu haben.

Da ich das Vergnügen hatte, selbst an Reps für Referendare teilzunehmen, muss ich Dich leider enttäuschen. Die Referendare waren mir wirklich NICHT überlegen. Von den Richtern waren die meisten über das neue System begeistert. Wohl die einzige Kritik war, dass die "humanistischen" Bildungsideale auf der Strecke bleiben ...

Gut, nach dem LL.B. ist derzeit nur ein Wechsel ins Hauptstudium möglich (mein derzeitiger Stand, nachdem ich mit mehreren PAs verhandelt hatte), nach dem LL.M. sieht die Sache anders aus. Zahlreiche Universitäten bieten mittlerweile den LL.B. teilweise neben dem StaatsEx an. Gerade die Erfahrungen in Hamburg zeigen, dass die Kombination aus LL.B./LL.M. + 1. StaatsEx dem bisherigen "nur" StaatsEx überlegen ist. Wie heißt noch einmal die Universität, die neulich ihren Staatsexamensstudiengang zugunsten des LL.B./LL.M.-Modells eingestellt hat?

In der Zukunft kann ich mir aber vorstellen, dass auch an den Präsenzunis ein BoL und MoL Studiengang angeboten wird. Der BoL wird die Zwischenprüfung ersetzten und der Master wird Teil des 1. Staatsexamens.

So ähnlich dürfte es kommen, wobei nach dem LL.B. eben zumindest die Tätigkeit als Wirtschaftsjurist möglich ist. Hier gibt es seitens der Wirtschaft auch entsprechenden Bedarf. Auch als LL.B. findet man also einen Job 😉

Aber gerade bei der juristischen Ausbildung brauchen Reformen viel Zeit, vorallem wenn die Unis an einem Systemwechsel kein Interesse haben. Schließlich verdienen die meisten Unis mit ihrem zusätzlichen Masterangebot gutes Geld. Z.B. kostet LL.M. an der Uni Münster 8.000 €.

Das ist aber leider ein typisch deutsches Problem. Kritik wird v.a. daran gesehen, dass die neuen Abschluss aufgrund des Akkreditierungsverfahrens "verschult" sind und das auf der Strecke bleibt, was ein Studium an einer Universität bisher ausmachte: selbständiges Arbeiten. Die Unis sind nun gezwungen entsprechende Räumlichkeiten und Seminare anzubieten. Vorbei sind die Zeiten, in denen der Student mehrere Semester verloren hat, in denen er darauf warten musste, zu einzelnen Veranstaltungen zugelassen zu werden.

Der juristische Arbeitsmarkt ist hart umkämpft. Es geht weniger um die Einhaltung von Qualitätsstandards, sondern v.a. darum, sich die "Butter nicht vom Brot" nehmen zu lassen.

Gruß


Sandra
 
Ich denke nicht, dass man nach dem BoL in den Examensstudiengang einer Uni wechseln kann. Inhaltlich mag der Bol wohl mit der Zwischenprüfung vergleichbar sein, aber nach meinem Wissen gibt es den deutschen Bol ja nur an der FernUni, so dass sich diese Frage nur in Einzelfällen stellt. Die Unis werden daher keine Regelungen dazu haben.

In der Zukunft kann ich mir aber vorstellen, dass auch an den Präsenzunis ein BoL und MoL Studiengang angeboten wird. Der BoL wird die Zwischenprüfung ersetzten und der Master wird Teil des 1. Staatsexamens. Aber gerade bei der juristischen Ausbildung brauchen Reformen viel Zeit, vorallem wenn die Unis an einem Systemwechsel kein Interesse haben. Schließlich verdienen die meisten Unis mit ihrem zusätzlichen Masterangebot gutes Geld. Z.B. kostet LL.M. an der Uni Münster 8.000 €.
Und .. es geht doch mittels ECTS 😛
 
Hat jemand noch mehr Infos über die ECTS? Habe mehrere Anfragen an verschiedene Stellen gestellt, aber niemand kann mir genaueres mitteilen. Kann nun der BoL auf ein reguläres Jurastudium angerechnet? Weiß jemand bescheid?
Schönen Gruß
 
Was möchtest du denn wissen zum Thema ECTS?

Anrechnungen von Leistungen, die an der FernUni erbracht wurden, sind möglich, in welchem Umfang dies geschieht ist aber Sache der jeweiligen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Geh auf die Homepage derjenigen Präsenzuni, die für dich in Betracht kommen könnte, lad dir die Prüfungsverfahrensordnung, bzw. die Fakultätsordnung runter und schau mal rein, was dann dort zum Thema Anrechnungen steht. Bei Unklarheiten kannst du dann ja das jeweilige Prüfungsamt nochmal anrufen.
 
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