Ea's nicht bestanden

Dr Franke Ghostwriter
Was ist, wenn man die vorgegebene Anzahl an Eas nicht bestanden hat? Kann man sich trotzdem für die Klausur anmelden und die Eas dann im nächsten Semester als Wiederholer machen? Bin grad recht ratlos....:confused
 
Nein, wenn du nicht die nötige Anzahl an EAs vor der Klausur erreicht hast, dann kannst du die Klausur leider nicht schreiben.
 
Ich hätt nur gedacht man muss die bestandenen eas erst bei abschluss des studiums tatsächlich vorweisen, aber da hab ich mich scheinbar geirrt. naja Semester verschenkt.
danke euch
 
Ich hätt nur gedacht man muss die bestandenen eas erst bei abschluss des studiums tatsächlich vorweisen, aber da hab ich mich scheinbar geirrt. naja Semester verschenkt.
danke euch

Hallo Rockah,

entschuldige bitte aber ich habe leider keine höflichere Formulierung für meine Frage gefunden.

Welchen Sinn sollte es machen das Vorliegen einer Zugangsvoraussetzung erst am Endes des Studiums, also Jahre nach der Klausur zu überprüfen?

Gruß
Ritschi
 
Welchen Sinn sollte es machen das Vorliegen einer Zugangsvoraussetzung erst am Endes des Studiums, also Jahre nach der Klausur zu überprüfen?

Ja, also... so ist es aber😎. Sinn - naja, sagen wir mal lieber Grund - ist vermutlich Arbeitsersparnis für die FeU? Ob das benötigte EA-Quorum vorliegt, wird tatsächlich erst bei der Anforderung eines Zeugnisses überprüft. Aber waren die Voraussetzungen nicht vor Antritt zur Klausur vorhanden, wird diese nicht anerkannt - also empfiehlt sich nicht wirklich. Im Klartext, man hat die ganze Zeit ein Problem, offenbar wirds aber erst viel später 😱.
 
Risikofreudige könnten natürlich ausprobieren, ob wirklich das Datum verglichen wird. Wenn ja, ein Klausurversuch verschenkt und man muss neu lernen, obwohl die Klausur evtl. schon länger zurückliegt.

Was heißt ein Semester verschenkt? Du hast dir den Stoff erarbeitet und kannst auch bis Ende des Semester noch weiter lernen und machst nur im Laufe des nächsten Semester immer wieder Aufgaben um in der Materie zu bleiben. Musst ja eh noch die EA´s machen.
Für die Zukunft hast du immerhin gelernt, dass man doch lieber mindestens eine EA mehr machen sollte als nur das erforderliche Quotum 😛
 
Ja, also... so ist es aber😎. Sinn - naja, sagen wir mal lieber Grund - ist vermutlich Arbeitsersparnis für die FeU? Ob das benötigte EA-Quorum vorliegt, wird tatsächlich erst bei der Anforderung eines Zeugnisses überprüft. Aber waren die Voraussetzungen nicht vor Antritt zur Klausur vorhanden, wird diese nicht anerkannt - also empfiehlt sich nicht wirklich. Im Klartext, man hat die ganze Zeit ein Problem, offenbar wirds aber erst viel später 😱.

:erstaunt: Mich wirft es gerade vom Stuhl. :auweia:

Jetzt fehlt eigentlich nur noch ein Lehrstuhl für Prozessoptimierung:fiesgrins

Gruß
Ritschi
 
Naja, man könnte allerdings auch sagen, daß von einem Studenten durchaus erwartet werden kann, sich zu gegebener Zeit mit den relevanten Dingen des Studiums (und dazu gehören in Hagen die Klausuren und die Bearbeitung der EAs) vertraut zu machen.

An anderen Unis gibt es ja ebenfalls genug Vorschriften, Termine und Fristen, deren Einhaltung zwingend nötig ist. Im übrigen steht meines Wissens auf jedem EA-Deckblatt drauf, daß es nötig ist, ein bestimmtes Quorum von EAs als Klausurzulassung zu bestehen. Von daher sollte der Rückschluß, daß die Zulassung vor der Klausur erreicht sein muß, recht naheliegend sein...

Abgesehen davon sollte man ja selbst wissen, ob man das Quorum (steht unter anderem auch über den Klausurinfos/Stoffeingrenzungen) bereits erreicht hat, von daher ist doch der Rest unter normalen Umständen Formsache. So ganz kann ich das Problem daher nicht nachvollziehen.
 
Naja, man könnte allerdings auch sagen, daß von einem Studenten durchaus erwartet werden kann, sich zu gegebener Zeit mit den relevanten Dingen des Studiums (und dazu gehören in Hagen die Klausuren und die Bearbeitung der EAs) vertraut zu machen.

An anderen Unis gibt es ja ebenfalls genug Vorschriften, Termine und Fristen, deren Einhaltung zwingend nötig ist. Im übrigen steht meines Wissens auf jedem EA-Deckblatt drauf, daß es nötig ist, ein bestimmtes Quorum von EAs als Klausurzulassung zu bestehen. Von daher sollte der Rückschluß, daß die Zulassung vor der Klausur erreicht sein muß, recht naheliegend sein...

Abgesehen davon sollte man ja selbst wissen, ob man das Quorum (steht unter anderem auch über den Klausurinfos/Stoffeingrenzungen) bereits erreicht hat, von daher ist doch der Rest unter normalen Umständen Formsache. So ganz kann ich das Problem daher nicht nachvollziehen.

Der Sinn einer Zugangsvoraussetzung ist ja, die Feststellung, daß der notwendige Stoff beherrscht wird. Der einzig nachvollziehbare Beweggrund überhaupt ein solches Quorum einzuführen ist, das Durchfallrisiko zu minimieren und somit den Prüfungs- und Korrekturaufwand zu optimimieren. Eine Klausur ist ein Nachweis, daß der geforderte Stoff im akzeptablen Umfang beherrscht wird. Sobald dieser Nachweis vorliegt ist die Feststellung, daß man Selbige bestehen könnte überflüssig. Eine bestandene Prüfung nur deshalb für ungültig zu erklären, weil man sie eigentlich gar nicht hätte bestehen können dürfen, kann somit nur als bürokratischer Unsinn bezeichnet werden.
Da die Dauer eines definierten Vorgangs unabhängig von seinem Ausführungsdatum ist, zeugt das Aufwandsargument eigentlich nur davon, dass A entweder nicht verstanden hat was B einsparen will oder das von B identifizierte Einsparpotential liegt gar nicht vor.
Wenn darüber hinaus eine Organisisation im Zeitalter datentechnischer Hilfsmittel offensichtlich nicht in der Lage ist seine Kennzahlen und Vorgaben zeitnah zu ermitteln und zu verarbeiten, dann passen weder die Prozesse noch wirken die Regelmechanismen.

Wenn man dies noch vor dem Hintergrund sieht, daß ja eigentlich die Führungsschicht von gewinnorientierten Unternehmen, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen, ausgebildet werden, dann stellt sich bei mir einfach der "Das muss ich jetzt aber nicht verstehen?" Effekt ein.

Gruß
Ritschi
 
Hätte ich geahnt, dass meine Frage in eine Grundsatzdiskussion ausartet, dann......
Naja aber so ist das halt überall in Internet-Foren; jemand stellt eine Frage und bei manchen Leuten gehen dann ein paar rote Lämpchen an (ist nicht böse gemeint) und weil es sie förmlich zu zerreißen scheint und mit dem Kopf auf den Tisch schlagen offenbar nicht hilft, sprudelt es nur so aus ihnen raus und die Antwort ist dann meißt eine totale Themaverfehlung. Also wäre es manchmal sinvoller einfach gar nichts zu schreiben; jedoch ich weiß das ist schwer.

Ich will mich jedenfalls bei denjenigen bedanken, die meine Frage einfach beantwortet haben.

Und nehmt doch nicht immer alles so ernst.🙂🙂

Viel Spaß noch beim weiterdiskutieren.
 
Wenn man mir jetzt noch erklärt, welchen Sinn es dann haben sollte, überhaupt EAs zu fordern (wenn man sie auch nach der Klausur liefern könnte), bin ich zufrieden. So ein Unsinn...

Das ist ein Studium (bei dem man sich an gewisse Regeln, Fristen, etc. zu halten hat) und kein Kindergarten. Wer das nicht versteht oder diese Regeln für blöd hält, sollte sich überlegen, ob die Uni das richtige für ihn ist!
 
Wenn man mir jetzt noch erklärt, welchen Sinn es dann haben sollte, überhaupt EAs zu fordern, bin ich zufrieden.

Wie von Ritschi richtigerweise beschrieben: bürokratischer Unsinn. Die Eas können doch ohne großen Aufwand - dem Internet sei Dank - einfach abgeschrieben werden. Eine Kontrollfunktion kann den EAs also nicht zugeschoben werden, denn die Stundenten werden nicht gezwungen, sich mit dem jeweiligen Stoff auseinanderzusetzen. Allenfalls kann man den EAs Übungscharakter zuschreiben, aber was soll das, wenn doch die meisten EAs aus frei zugänglichen Klausuraufgaben bestehen?

Das ist ein Studium (bei dem man sich an gewisse Regeln, Fristen, etc. zu halten hat) und kein Kindergarten. Wer das nicht versteht oder diese Regeln für blöd hält, sollte sich überlegen, ob die Uni das richtige für ihn ist!

Jawohl, Herr Oberlehrer!
 
Wie von Ritschi richtigerweise beschrieben: bürokratischer Unsinn. Die Eas können doch ohne großen Aufwand - dem Internet sei Dank - einfach abgeschrieben werden.
Dir ist aber schon bewußt, auf den EA-Deckblättern genau dafür zu unterschreiben, genau das nicht zu tun?! Das ist ein absurdes Argument, denn genauso gut könntest Du dann argumentieren, daß Du eine Seminar- oder Diplomarbeit auch nicht selbst zu schreiben bräuchtest.
Eigentlich schon ein Hammer, Deine Aussage!

Eine Kontrollfunktion kann den EAs also nicht zugeschoben werden, denn die Stundenten werden nicht gezwungen, sich mit dem jeweiligen Stoff auseinanderzusetzen.
Es wird auch niemand gezwungen, überhaupt zu studieren...

Allenfalls kann man den EAs Übungscharakter zuschreiben, aber was soll das, wenn doch die meisten EAs aus frei zugänglichen Klausuraufgaben bestehen?
Ja und? Sei doch froh, daß Du "nur" mit den EAs belastet wirst und nicht beispielsweise noch tausend Präsenzpflichtveranstaltungen hast, so wie in anderen Hagener Studiengängen.
 
Hätte ich geahnt, dass meine Frage in eine Grundsatzdiskussion ausartet, dann......
Naja aber so ist das halt überall in Internet-Foren; jemand stellt eine Frage und bei manchen Leuten gehen dann ein paar rote Lämpchen an (ist nicht böse gemeint) und weil es sie förmlich zu zerreißen scheint und mit dem Kopf auf den Tisch schlagen offenbar nicht hilft, sprudelt es nur so aus ihnen raus und die Antwort ist dann meißt eine totale Themaverfehlung. Also wäre es manchmal sinvoller einfach gar nichts zu schreiben; jedoch ich weiß das ist schwer.

Ich will mich jedenfalls bei denjenigen bedanken, die meine Frage einfach beantwortet haben.

Und nehmt doch nicht immer alles so ernst.🙂🙂


Viel Spaß noch beim weiterdiskutieren.

:uuups: Danke für die Kopfwäsche,

ich gelobe Besserung

Gruß
Ritschi
 
Es wird auch niemand gezwungen, überhaupt zu studieren...

Was ist denn das für eine Nullaussage?

Ja und? Sei doch froh, daß Du "nur" mit den EAs belastet wirst.

Erstens sind die EAs keine Belastung und zweitens wäre ich froh, wenn wir einen schönen Sommer hätten.

Wie gesagt, alles nur bürokratischer Quatsch - aber wer's mag. Die Lehrstühle machen sich noch nicht einmal die Mühe die Aufgaben in den EAs zu variieren. Für die EAs in FiBa, OR und ABWL lagen mir einige Musterlösungen vor, da die Aufgaben aus alten Klausuren oder sogar alten EAs stammten. Andere Lösungen ließen sich anhand dieses guten Forums gut nachvollziehen. Welchen Sinn haben also solche Aufgaben? Eben, keinen.
 
Wenn man mir jetzt noch erklärt, welchen Sinn es dann haben sollte, überhaupt EAs zu fordern (wenn man sie auch nach der Klausur liefern könnte), bin ich zufrieden. So ein Unsinn...

Das ist ein Studium (bei dem man sich an gewisse Regeln, Fristen, etc. zu halten hat) und kein Kindergarten. Wer das nicht versteht oder diese Regeln für blöd hält, sollte sich überlegen, ob die Uni das richtige für ihn ist!

Eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts mehr posten, aber hier mache ich noch einmal eine Ausnahme.
Regeln sind dazu da von Zeit zu Zeit hinterfragt zu werden und ich gehöre als QM Auditor zufälliger Weise noch einer Berufsgruppe an, die genau dafür auch noch bezahlt wird. Mir ist dehalb auch klar, dass Regeln Fristen usw. erforderlich sind. Aber gerade weil wir nicht mehr im Kindergarten sind muß es möglich sein diese zu hinterfragen. Und hinterfragt habe ich nicht die Fristen und Aufgaben an sich, sondern den Zeitpunkt deren Überprüfung und die daraus resultierende Reaktion in Relation zum eigentlich zu erreichenden Ziel.
Abschließend möchte ich noch anmerken dass ich mich, bei dem Ton in dem manche Postings abgefasst sind, Frage ob manche schon die gesellschaftliche Reife für eine Universität haben.
 
bei der hitzigen Diskussion ist mir eine Frage eingefallen, die hier wahrscheinlich am besten hinpasst.

Wie oft darf ich nicht bestandene EAs wiederholen?

Danke für eure Antwort

Cathrin
 
Ah, logisch🙂!

Dachte es gibt irgendwie ne Beschränkung, wie bei den Klausuren mit einem Freifahrtsschein.

Verlängert sich das dann automatisch, wenn ich den Kurs neu bestelle?
 
Ah, logisch🙂!

Dachte es gibt irgendwie ne Beschränkung, wie bei den Klausuren mit einem Freifahrtsschein.

Den "Freifahrtschein" gibt's eh nur im Hauptstudium (Diplom).
Wie's beim Bachelor aussieht, weiß ich nicht.

Verlängert sich das dann automatisch, wenn ich den Kurs neu bestelle?

Nur für den neuen Kurs, der wohl auch 'ne neue Kursnummer hat.
Dann sind es auch wieder 7 Kurswiederhol-Möglichkeiten inkl. EAs.

Ansonsten wirst du den Kurs nicht neu belegen müssen.
Manchmal gibt es auch neue, geänderte Kurse, die nicht neu belegt werden müssen, weil sich sehr wenig ändert (z.B. bei BWL-3 und Mathe war das der Fall).
 
Da sich hier bereits einige mit dem Thema EAs beschäftigt haben, hätte ich noch eine weitere Frage: was ist denn, wenn mir die EAs abhanden kommen (Verlust bei Umzug, Brand, Wasserschaden oder wie auch immer)?

Werden mir dann alle Klausuren aberkannt? Kann ich mir die durch die EAs erlangte Klausurberechtigung ggf. pro Semester von der FU bestätigen lassen? Würde mich irgendwie beruhigen...
 
Nein, es gibt keine Zulassungsbestätigung. Es stellt normalerweise auch kein Problem dar, wenn die EAs unvollständig sind.

In euren Prüfungsakten steht u.a. ob ihr die Zulassung habt oder nicht. Die EAs müssen später nur zum Gegencheck eingereicht werden. Falls welche fehlen, reicht ein kurzer Anruf beim PA.
 
Nein, es gibt keine Zulassungsbestätigung. Es stellt normalerweise auch kein Problem dar, wenn die EAs unvollständig sind.

In euren Prüfungsakten steht u.a. ob ihr die Zulassung habt oder nicht. Die EAs müssen später nur zum Gegencheck eingereicht werden. Falls welche fehlen, reicht ein kurzer Anruf beim PA.


Echt? Das wusste ich gar nicht... ich dachte, EA-Deckblatt weg, Klausur weg. Deshalb war ich schon echt paranoid mit den Dingern, weil ich auch ueber sowas wie Brand, Verlust etc. nachgedacht habe 😱
 
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