EAs Personal/Orga

Dr Franke Ghostwriter
Nachdem diese Frage immer wieder auftaucht, werde ich es mal oben fixieren:

Für die Klausurzulassung müssen laut FeU-Infos 2 von 4 EAs bestanden sein. Allerdings "soll" das Fach über 2 Semester studiert werden, so dass man pro Semester jeweils nur 2 EAs angeboten bekommt (je 1 zu Orga und Perso). Das heißt, dass man die EAs beide bestehen muss, wenn man das Fach in einem Semester bearbeiten will.

Für die EAs sollte man außerdem einiges an Zeit einplanen, da idR zusätzliche Texte (z.B. ein Zeitschriftenartikel) beschafft werden müssen, auf die sich ein Teil der Fragen bezieht. Die Antworten sind zwar alle den Skripten und Zusatztexten zu entnehmen, aber zu wörtlich abschreiben wird evtl. mit "nicht bestanden" quittiert 😉
 
Zusatz: bezieht sich nur auf Prof. Weibler!

Das gilt für Personalführung/Organisation (Prof. Weibler). Es gibt auch noch das Fach Planung/Organisation (Prof. Scherm). Die Kurse für Organisation sind gleich (deshalb darf man auch nicht beide Fächer wählen). Jeder stellt seine eigenen EAs, die auch nicht für den jeweils anderen Prof. zählen.
 
Kerstin,

also:
Ich finde die Sache mit 2 von 4 EA's etwas ungerecht. Denn im Prinzip gibt es ja nur 2 EA's, und das heißt, man muß 100% bestehen.
So viel ich weiß, war in den Belegungsheft nicht angekündigt, daß das Wahlfach 2semestrig ist. Das Wahlfach 2 Semester lang zu belegen, geht bei mir schon nicht wegen der Planung, bis wann ich mit dem Studium fertig werden will ( ich geh mal von der Variante aus, daß ich im Frühling die Prüfung auch bestehe).

Glaubst du, man könnte den Lehrstuhl umstimmen, daß nur eine EA zur Zulassung notwendig ist. Ich könnte gerne da mal anrufen, hab aber dann ein blödes Gefühl, wenn das schon x-Leute vor mir getan haben...
Oder glaubst du, man könnte den Lehrstuhl dazu überreden, einfach noch 2 andere EAs zu stellen, so daß wieder 50% bestanden die Voraussetzung zur Prüfungszulassung sind?

Ich meinerseits werde (logisch, was soll ich denn sonst machen) beide EAs eben bis Januar machen. Ist ja auch eine gute Prüfungsvorbereitung. Ich habe eben bloß Angst, daß ich eine nicht besteh, woraus sich dann Schwierigkeiten ergäben.

Bin auf weitere Meinungen dazu gespannt.

Viele Grüße

Doro
 
Doro,

ich glaube nicht, dass es viel Aussicht auf Erfolg hat, beim Lehrstuhl nach Sonderregelungen zu fragen. Ich hatte auch ganz erstaunt beim Lehrstuhl angerufen, weil ich es nicht verstanden hatte...

Irgendwo (Anleitungen zur Belegung?) steht auch, dass es auf zwei semester ausgelegt ist, das ist m.W. z.B. bei Organisation und Planung und Finanzwirtschaft und Bank (oder wie das Bitz-Fach nun heisst) genauso.

Aber andererseits kostet fragen ja nichts 😀 - wäre nett, wenn Du das Ergebnis dann auch hier postest.
 
was heißt wörtlich abschreiben???


[/quote]Für die EAs sollte man außerdem einiges an Zeit einplanen, da idR zusätzliche Texte (z.B. ein Zeitschriftenartikel) beschafft werden müssen, auf die sich ein Teil der Fragen bezieht. Die Antworten sind zwar alle den Skripten und Zusatztexten zu entnehmen, aber zu wörtlich abschreiben wird evtl. mit "nicht bestanden" quittiert 😉
[/quote]

Hi Kerstin,
was heißt bei Dir "wörtlich abschreiben"??? Wenn man doch alles mit Quellenangabe versieht, müßte das doch den Ansprüchen des Lehrstuhls genügen oder nicht???
Muß man jetzt alles umformulieren???

Gruß
Julia
 
Jule-Essen schrieb:

was heißt bei Dir "wörtlich abschreiben"??? Wenn man doch alles mit Quellenangabe versieht, müßte das doch den Ansprüchen des Lehrstuhls genügen oder nicht???
Muß man jetzt alles umformulieren???
Bin zwar nicht Kerstin, sehe dies aber wie folgt:
Meines Erachtens muss man Zitate kennzeichnen. Wenn Du nur Zitate in der EA hast, dann wird das wohl kaum reichen.
Also kommt man um das Formulieren des Inhalts mit eigenen Worten wohl kaum drumrum.
 
Ulli,

danke, da hast Du mir die Antwort quasi abgenommen.

Hallo Jule,

So wie man eine Diplom-oder Seminararbeit eben nicht nur aus wörtlichen Zitaten zusammensetzen kann, ist hier auch verlangt, den Inhalt des Skriptes oder Textes auf die Frage zu beziehen und mit eigenen Worten wiederzugeben. Dafür findet man idR alles in den Texten und muss sich nicht selbst was einfallen lassen. Ist zwar etwas Aufwand, aber machbar 😉!

Ich kann natürlich auch nur meine Erfahrungen und was ich von anderen so gehört habe berichten - "juristisch einwandfreie" Auskünfte kann nur der Lehrstuhl geben!

Oder Du schaust Dir im Stz mal eine alte EA an, wie es so formuliert ist (solltest dann aber ne Frage zum Skript und nicht zu einem Zusatztext aussuchen, den Du nicht hast 😉)
 
@Kerstin & Uli

Ja, nee, is klar! 😉

Direkt abschreiben will ich ja auch gar nicht und ich bin auch ehrlich in der Lage Texte in eigenen Worten wieder zu geben.:genau:

Nur hörte sich das im ersten Beitrag so an, als ob man Passagen aus dem Text derart "verdrehen" muß, daß nicht ein einziges wort mehr wiederzufinden ist und trotzdem der Sinn erhalten bleibt.

jaja, so greift die Panik kurz vor Weihnachten um sich...*seufz*

Trotzdem lieben Dank an Euch für die Klarstellungen!!

Gruß
Jule
 
Ich finde, dass es sich der Lehrstuhl manchmal sehr einfacht macht. Wenn schon nur eine EA angeboten wird, könnten sie sich ja wenigstens ein bisschen Mühe geben und erläuter, dass nur eben nur eine EA pro Semester/Modulhälfe gestellt wird bzw. dass man das Doppelmodul über zwei Semester belegen soll und nicht, dass die Voraussetzung zur Klausurteilnahme 2/4
Naja, wenigstens habt Ihr mir den Anruf erspart...
 
Naja, manchmal glaube ich allerdings auch, dass es sich die Studenten zu einfach machen und alles auf einem silbernen Tablett in mundgerechten Häppchen präsentiert bekommen möchten, und sich nicht mal mehr die MÜHE machen aufs Äußerste zu gehen.... einfach mal genau nachlesen 🙂

z.B Prüfungsinfo 14.3.:[/COLOR] auf Seite 112 oben steht ganz klar: 2 von 4 EA bestanden. Auf Seite 113 unten steht die Zuordnung der EAs zu dem laufenden Semester, und das sind 2...

You do not have to be a rocket scientist to figure that one out
 
Also, das mit dem genau lesen stimmt schon... aber auch wenn man genau liest, findet man es erst mal komisch mit den 2 EAs 😕 zumindest ging es mir so. Nur dann sollte man halt nachfragen 😀. Und in der Beziehung hab ich mit dem Lehrstuhl bisher wirklich nur gute Erfahrungen gemacht - man kriegt auch schnell jede nötige Antwort.

Dumm ist nur, dass man das evtl. erst während des Semesters alles merkt und wenn man eine EA verpasst oder versemmelt hat, darf man plötzlich ein Semester ranhängen 🙁. Ich bin schon der Meinung, dass ich mich immer ausführlich vorher informiert habe - aber über INHALTE!

Aber das scheint mir ein generelles Problem des HS zu sein. Man sollte sich immer ein zwei Semester vorher über alles - vor allem auch Verfahren und Formalien - informieren 😱
Gehört zwar nicht hierher - aber für mich fällt in die Kategorie auch die Prüferwahl von AVWL - und warum sollte ein Student vor Belegung des Fachs die Prüfungsmodalitäten lesen (um nicht mind. ein unnötiges Buch zu kaufen?!)

Also von daher schon auch Aufklärungsbedarf seitens der Uni - nicht unbedingt nur der einzelnen Lehrstühle. Aber ich denke, hier versuchen wir im STudenservice schon unser bestes, oder
 
Noch eine kurze Frage zum inhaltlichen:

ich habe gesehen, dass bei Kurs 41003 und 41053 eine EA abzugeben ist. Bezieht sich diese EA nur auf diese KE oder über alle KEs?

Und: wäre es nicht sinnvoll, zuerst die KEs zu verschicken wo EAs abzugeben sind?
 
Die EA bezieht sich vor allem auf diese KE, also Du musst zur Lösung nicht detailliert in anderen KEs suchen.
Aber - zumindest war es die letzten Semester so - wahrscheinlich bekommt ihr noch einen Zusatztext genannt, auf den sie sich auch bezieht und wenn Du was Lösungstaugliches woanders her hast ist es auch okay
 
D.h. konkret, dass ich bspw. ein Buch/Bücher genannt bekomme, und ich quasi eine kleine Literaturrecherche mache und das Gelesene in meinen eigenen Worten in der EA wiedergebe. Dann ist das ja ok - solange es keine 10 Bücher sind und man die Möglichkeit hat, in die Bib zu gehen.
 
Leonie schrieb:
Noch eine kurze Frage zum inhaltlichen:

ich habe gesehen, dass bei Kurs 41003 und 41053 eine EA abzugeben ist. Bezieht sich diese EA nur auf diese KE oder über alle KEs?

Und: wäre es nicht sinnvoll, zuerst die KEs zu verschicken wo EAs abzugeben sind?

Ja, Leonie, das fand ich auch drollig, als ich das gesehen hatte.... und habe die KEs erstmal flott abgeheftet 😀 und warte auf das Richtige und die EAs an sich.
 
Leonie schrieb:
D.h. konkret, dass ich bspw. ein Buch/Bücher genannt bekomme, und ich quasi eine kleine Literaturrecherche mache und das Gelesene in meinen eigenen Worten in der EA wiedergebe. Dann ist das ja ok - solange es keine 10 Bücher sind und man die Möglichkeit hat, in die Bib zu gehen.

Ja... aber keine Panik, Du musst kein ganzes Buch lesen, ein Teil aus einem Buch oder ein Zeitschriftenaufsatz. Also ist schon machbar, man muss sich nur ein bisschen kümmern 😉.

Keine Ahnung, wie die KE verschickt werden 😕 - wahrscheinlich einfach der Reihe nach?? Sind denn die EAs schon verschickt? Bis Juli ist ja auch noch Zeit.
 
Habe heute den ersten Packen bekommen - ist aber weder KE 41003, 41053 noch eine EA dabei.
Werde es dieses Semester aber garantiert anders machen 😀 und jeden Tag ein Teil abarbeiten und nicht erst zum Schluss in der Hektik alles hinschmieren.

by the way - gibt es schon Lerngruppen wo man sich austauschen kann?
 
Bewertung EA

Hallo liebe Leute,

ich wollte Euch nur mitteilen, daß meine EAs recht gut bewertet wurden, auch wenn ich mir vorher so ins Hemd gemacht habe wegen der Quellen/Zitiererei.
Scheinbar hat meine "ausgewogene" Mischung zwischen Zitieren und eigener Wiedergabe den Nerv des Korrektors getroffen...😉)

Danke nochmal für Eure Unterstützung!
 
Kirsten.H schrieb:
Ja, Leonie, das fand ich auch drollig, als ich das gesehen hatte.... und habe die KEs erstmal flott abgeheftet 😀 und warte auf das Richtige und die EAs an sich.

Kann ich wohl durchaus verstehen 😉 , rate dir aber zur Vorsicht, da der Stoff durchaus aufeinander aufbaut, und man für die EA's auch schonmal etwas Brauchbares in den vorhergehenden KE's finden kann.
Daher lohnt sich ein sorgfälltiges Lesen der ersten KE's auf jeden Fall, insbesondere in Hinblick darauf, dass du den gesamten Inhalt der KE's für die Klausur eh auswendig lernen musst (klingt hart, aber anders kann man es wohl kaum beschreiben, z.B. dieses Mal wurde in der Klausur nach der Abgrenzung nach Huth gefragt, die macht aber von den grob 800 Seiten Text nur 0,5 aus 😱 ), wann du alles lernst hängt aber natürlich auch von deinem persönlichen Lernstil ab.

Wünsche euch auf jeden Fall viel Spaß mit den wirklich interessanten Skripten und vorallem schonmal viel Erfolg für EA's und Klausur.

Viele Grüße
Orbis
 
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