Orbisnonsufficic schrieb:
Hallo Kerstin,
sich die Belegung, sofern man der Empfehlung des Fachbereichs folgt, am ehesten im letzten Semster anbietet. Und da kommt dann wohl die böse Überraschung, dass man am Ende ein Semester dranhängen muss, üble Sache!!!
Ich werde als Konsequenz das ganze wohl spätestens im SS 2006 belegen, wenn ich es nicht vielleicht sogar noch nachbelege,
Orbis
Hallo Orbis,
das sind ja noch mal ganz andere Perspektiven! Ich fand es schon als "normalen" WiWi-Student ziemlich komisch, zum Glück belege ich meist eh ein Semester vorher, aber habe das mit den 2 von 4 auch nicht verstanden.
Unter den Umständen würde ich auf jeden Fall sagen, belege es nach - es reicht ja, wenn Du die Kurse belegst, in denen die EAs sind (wenn ich nicht daneben liege, 41002 und 41052, also Perso 3 und Orga 3?). Den Rest kannst Du dann später belegen.
Die EAs von Weibler sind nämlich etwas aufwendiger, u. a. meist mit einem Zusatztext und Zitaten zu bearbeiten, den man sich auch beschaffen muss. Und ich kenne Leute, die da auch durch die EAs gefallen sind... zu nah am Text der KE liegende Antworten werden auch nicht akzeptiert.
Naja gut, der Umfang und der Zusatztext dürften für juristisch geübte Leute wahrscheinlich nicht das Problem sein...
Also, ich will Dir keine Angst machen, aber vorher belegen schadet in dem Fall echt nicht und evtl. kannst Du schon wenigstens eine EA mal einschicken!
Vielleicht sollte man den Fachbereich auch mal darauf hinweisen??? Aber ich weiss nicht, ob das dort wirklich interessiert.
Kerstin