1. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
an der FernUniversität in Hagen
vom 05.08.2008
...
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 20.12.2006 wird wie folgt geändert:
1. § 10 erhält folgende Fassung:
Die Bachelorprüfung besteht aus:
den Modularabschlussklausuren zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen,
dem Seminar,
der Bachelorarbeit.
2. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zum Seminar ist der erfolgreiche Abschluss der A- Module und die Ausfertigung des Zwischenzeugnisses.
3. § 16 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Stimmt bei Klausurarbeiten und der Bachelorarbeit die Punkte- bzw. Notenbewertung der beiden Prüferinnen/Prüfer nicht überein, wird die Punktzahl bzw. Note aus dem arithmetischen Mittel der festgesetzten Punkte bzw. Noten gebildet.
4. § 18 erhält folgende Fassung:
(1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die A-Module gem. Absatz 2 oder 3 erfolgreich absolviert worden sind und die gewählten B-Module, das Seminar und die Bachelorarbeit mit jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
(2) Die Pflichtmodule sind erfolgreich absolviert, wenn alle A-Module mit jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
Seite 11
veröffentlicht: Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 8 / 2008 vom 18.08.2008
(3) Die Pflichtmodule sind auch dann erfolgreich absolviert, wenn
- mindestens acht A-Module mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind und
- höchstens zwei A-Module schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils
25 Prozentpunkten bewertet worden sind
und
- die Summe der zehn A-Module mindestens 500 Prozentpunkte beträgt.
(4) Um sechs B-Module erfolgreich abzuschließen, können Klausurarbeiten in insgesamt höchstens acht B-Modulen geschrieben werden. In die Gesamtnote gehen die sechs B-Module mit der besten Bewertung ein. Dabei kann ein betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul nur durch ein anderes betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul und ein volkswirtschaftliches und quantitatives Wahlpflichtmodul nur durch ein anderes volkswirtschaftliches und quantitatives Wahlpflichtmodul ersetzt werden.
(5) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus den erreichten Noten in den sechs B-Modulen, dem Seminar und der Bachelorarbeit sowie dem Durchschnitt der Noten in den Pflichtmodulen. Die Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen wird dabei doppelt gewichtet. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung lautet:
Durchschnitt
Note
1,0 – 1,5
1,6 – 2,5
2,6 – 3,5
3,6 – 4,0
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
5. § 20 erhält folgende Fassung:
(1) Hat die Kandidatin/der Kandidat die Pflichtmodule erfolgreich absolviert, erhält sie/er auf Antrag über die Ergebnisse ein Zwischenzeugnis. Das Zwischenzeugnis enthält die Punkte und Noten in den Pflichtmodulen und die aus dem Punktedurchschnitt ermittelte Gesamtnote gem. § 16 Abs. 1. Das Zwischenzeugnis trägt das Datum der letzten Prüfungsleistung in den Pflichtmodulen. Das Zwischenzeugnis wird von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt.
(2) Hat die Kandidatin/der Kandidat die Bachelorprüfung bestanden, erhält sie/er auf Antrag über die Ergebnisse ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die Durchschnittnote der Pflichtmodule (A-Module), die Noten der sechs Wahlpflichtmodule (B-Module), des Seminars und der Bachelorarbeit sowie die Gesamtnote gem. § 18 Abs. 5. In das Zeugnis werden auch die Namen der Prüfer sowie das Thema der Seminar- und das der Bachelorarbeit aufgenommen.
(3) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. Ist die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung, so wird das Zeugnis auf den Abgabetag der Bachelorarbeit datiert. Es wird von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt.
(4) Gleichzeitig mit dem Zeugnis erhält die Kandidatin/der Kandidat ein Diploma Supplement in englischer Sprache.
Artikel II
(1)
Diese Satzung tritt durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft.
(2)
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 28.05.2008 und des Rektorats der FernUniversität in Hagen vom 05.08.2008.
Hagen, 18.08.2008