Einheitswerte G+B

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

weiss jemand, wann ich beim Einheitswert Grund und Boden mit 140% multiplizieren muß, bevor ich z.B. Grunderwerbssteuer oder Grundsteuer berechne? Ich mache es irgendwie jedes Mal falsch, und kann da kein Muster erkennen. Wenn von Einheitswert die Rede ist, sind die 140 % doch noch nicht drin oder?😕

Vielen Dank,

Natalie
 
Sondervorschriften für die Anwendung der Einheitswerte 1964

Weiß jemand, wann ich beim Einheitswert Grund und Boden mit 140% multiplizieren muss, bevor ich z. B. Grunderwerbssteuer oder Grundsteuer berechne? Ich mache es irgendwie jedes Mal falsch und kann da kein Muster erkennen. Wenn von Einheitswert die Rede ist, sind die 140 % doch noch nicht drin oder?
Siehe hierzu § 121 a BewG
 
Oder in Worten ausgedrückt:
Bei der Grundsteuer nimmst du den normalen EW von 64
Bei der Gewerbesteuer wird der über § 121 a BewG mit 140% multipliziert

ACHTUNG
Bei der Grunderwerbssteuer gibts wiederum spezielle Regelungen über das Betriebsvermögen => § 138 BewG
 
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