Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Umlaufvermögen

Dr Franke Ghostwriter
im Skript auf Seite 84 steht, dass für das Umlaufvermögen nach §4 Abs.3 S.4 EStG eine Aktivierungspflicht besteht. Also entweder ist im Skript ein Fehler oder ich les da was im Gesetz/Skript falsch. Laut Gesetz dürfen die AHK des in diesem Paragraphen genannten Umlaufvermögens erst bei Entnahme oder Zufluss des Veräußerungserlöses berücksichtigt werden. Oder meinen die das im Skript auch so? Ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch :confused
 
Die AK sind erst bei Zufluss des veräußerungserlöses oder bei der Entnhme zu brücksichtigen. Das ist doch soweit i.O.
Trotzdem sind die Vorschriften bzgl. der Absetzung für Abnutzung zu Berücksichtigen.
Das bedeutet, AfA wird jedes Geschäftsjahr berücksichtigt, ddie (fortgeschriebenen ) AK erst bei Entnahme oder Veräußerung.
Ich hoffe, es hilft.
 
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