Einschreiben - was ist wenn es plötzlich doch nicht klappt?

Dr Franke Ghostwriter
ich überlege, mich als Teilzeit-Studi für Psychologie einzuschreiben.
Habe jetzt schon ganz viel dazu gelesen, aber leider hab ich die Möglichkeit erst letzte Woche entdeckt, obwohl ich schon lange nach so einem Fernstudium suche.

Nun hab ich meiner Chefin die Informationen dafür in die Hand gedrückt und warte auf ihr Fazit. Wenn es positiv ist, muss ich klären, was die Personalabteilung dazu sagt. Sowas zieht sich bei einer Behörde aber gerne mal hin.

Aufgrund der bald ablaufenden Frist: Kann ich mich trotzdem schon mal anmelden? Ich gehe eigtl nicht davon aus, dass was schief geht, aber wenn doch, kann man sich dann ohne Probleme wieder abmelden?
Wann werden die Gebühren erhoben? Zu Begin des Semesters oder direkt nach Einschreibung?
 
Gebührenbescheide kommen meist vor dem Semester.
Aber warum machst du es von der Entscheidung deiner Firma abhängig, ob du studierst? Nur wegen den Kosten?
 
nee, auch so. man muss ja Nebentätigkeiten genehmigen lassen, weiß nicht, in wie weit ein Fernstudium da rein zählt.
Da es noch kein Konzept des Bundes zur Aufstiegsweiterbildung für den mittleren Dienst in unserer Behörde gibt, wirds eh erst mal nicht finanziert.
 
man muss ja Nebentätigkeiten genehmigen lassen, weiß nicht, in wie weit ein Fernstudium da rein zählt.

So weit ich weiß nur wenn es im Arbeitsvertrag erwähnt ist. Kommt also auf deine Arbeitsstelle an.

Man kann sich auch später noch anmelden. Fristen dazu sollten auf der Homepage zu finden sein. Verspätete Einschreibung oder so.
 
Also ich bin auch in einer Behörde tätig. Das Fernstudium ist keine Nebentätigkeit. Das ist Freizeit. Du musst ja auch nicht um Erlaubnis fragen, wenn du einen VHS-Kurs machst....
 
nee, auch so. man muss ja Nebentätigkeiten genehmigen lassen, weiß nicht, in wie weit ein Fernstudium da rein zählt.
Da es noch kein Konzept des Bundes zur Aufstiegsweiterbildung für den mittleren Dienst in unserer Behörde gibt, wirds eh erst mal nicht finanziert.
Tag,

genau, wie wärs, wenn du dieses FernStudium als dein Hobby bezeichnest? 😉 Oder würden bei dir Kontrollen durchgeführt werden, ob du "angemessene" Hobbys betreibst? 😀 Und würde andernfalls deine Karriere auf dem Spiel stehen ...? 😉:eek
 
also bin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, angestellt nach TVöD Bund. Nebentätigkeiten müssen angemeldet werden.
Ich denke auch nicht, dass die was dagegen haben, aber wollte im Fall der Fälle mach fragen. Klären lassen muss ich auch noch, ob das Studium dann für mich anerkannt wird. Also ob dann die Chance besteht, dass das Leistungsprofil und die Gehaltsklasse sich ändert. Aber ich denke schon. Werden ja immer gute Leute gebraucht und das Personal wird auch nicht jünger.
Habs jetzt abgeschickt, mal sehen, was passiert.

mein eigentliches Hobby ist viel "schlimmer" bzw. gefährlicher als nen Studium, böser Reitsport auf gefährlichen Pferden
 
angestellt nach TVöD Bund.

Gemäß § 3 TVÖD sind nur entgeltliche Nebentätigkeiten anzeigepflichtig gegenüber dem Arbeitgeber. Im BAT war das noch anders.

§ 3 TVÖD
(3) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht zur Auflage gemacht werden; für die Beschäftigten des Bundes sind dabei die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden Bestimmungen maßgeblich.
Ende Gesetzestext

Quelle: Verdi ver.di: Nebentätigkeit
Was gilt für den öffentlichen Dienst?

Das Nebentätigkeitsrecht für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes ist seit der Einführung des TVöD von den beamtenrechtlichen Vorschriften abgekoppelt. Dies bedeutet, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht mehr zustimmungspflichtig ist. Entgeltliche Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber allerdings vor deren Aufnahme gemäß § 3 Abs. 3 TVöD schriftlich angezeigt werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

Allein aus zeitlichen Gründen darf die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht versagt werden, sofern die zeitliche Höchstgrenze des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten wird. Hiernach darf die Summe der Arbeitszeit von Haupt- und Nebentätigkeit die gesetzliche Höchstgrenze von werktäglich acht Stunden im Durchschnitt nicht überschreiten (§ 3 ArbzG).
Zitat Ende

Da das Fernstudium keine entgeltliche Nebentätigkeit ist, ist es zumindest seit Geltung des TVÖD nicht anzeigepflichtig. D.h. Deine Chefin hat keine rechtliche Handhabe, Dir das Studium zu verbieten.

Eine gute Informationsquellen für solche Fragen ist auch immer der Personalrat (sofern dort nicht Flaschen sitzen)

mein eigentliches Hobby ist viel "schlimmer" bzw. gefährlicher als nen Studium, böser Reitsport auf gefährlichen Pferden 😉
Oh ja, Pferde sind sehr gefährlich 🙂 Vorne beissen sie, hinten schlagen sie und an beiden Seiten fallen sie steil ab.
 
meines Wissens nach ist ein Studium selbst nach beamtenrechtlichen Regelungen nicht genehmigungspflichtig, sondern muss lediglich angezeigt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es für Angestellte strengere Regelungen gibt. Ich schließe mich also mal den Vorschreiber/innen an, die davon ausgehen, dass dein Arbeitgeber rein formal nichts dagegen einwenden kann. Die Gebühren für das Kurs-Material fallen an, sobald eine Änderung nicht mehr berücksichtigt werden kann, weil der Versand begonnen hat. Dieser ist meist Anfang des Semesters bzw. kurz davor. Ich glaube mich zu erinnern, dass bei mir die Kosten für das SoSe so Mitte/Ende März abgebucht wurden, bin mir aber nicht sicher. Am besten fragst du mal direkt bein Studienservice nach.
Viele Grüße
 
Hallo,
meines Wissens nach ist ein Studium selbst nach beamtenrechtlichen Regelungen nicht genehmigungspflichtig, sondern muss lediglich angezeigt werden.
Dieses Gerücht scheint sich hartnäckig zu halten. Auch nach (bundes-)beamtenrechtlichen Regelungen ist das Studium keine Nebentätigkeit. Weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.
 
Es ist kein Gerücht. Es ist Fakt. Jedenfalls bei mir. Ich musste es auch machen.
Aber es war bei mir nicht genehmigungspflichtig, sondern anzeigepflichtig.
Und es scheint irgendwie von Behörde zu Behörde, Bundesland zu Bundesland irgendwie unterschiedlich zu sein.
Nur weil es einige nicht machen müssen, bedeutet es nicht gleich, dass es alle nicht machen müssen.
Sofern es in den Bedingungen zu deinem Arbeitsvertrag so geregelt ist, solltest du es machen.
Aber wie Rennschnecke schon vorschlägt, gehe mal zum Personalrat. Die wissen da sicherlich am besten Bescheid.
 
Zumindest was das Beamtenrecht angeht, gibt es (da es ja Landesrecht ist) Unterschiede von Bundesland zu Bundesland bzw. dann nochmal zum Bundesbeamtenrecht. Das Bundesbeamtengesetz sieht tatsächlich (wenn ich jetzt richtig gelesen habe) für ein Studium weder Genehmigungs- noch Anzeigepflicht vor, das Landesbeamtengesetz Berlin dagegen schon (§ 63 Abs. 2: "Beamtinnen und Beamte haben ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung anzuzeigen."). Von daher ist es kein Gerücht, sondern schlicht davon abhängig, wo man beschäftigt ist. Damit ist- wie schon mehrfach geschrieben - die Nachfrage beim Personalrat sicher der schnellste und einfachste Weg der Klärung. Aber generell dürfte einem Studium eben nichts im Wege stehen und das war ja die eigentliche Befürchtung.
 
Bin auch im ÖD. Verbieten konnten sie es mir ned. Aber man hat versucht, mein Studium zu boykotieren, wo es nur ging. Da ich keine Kinder hab und die Klausuren meistens in die Schulferienzeit fallen, kam es schon vor, dass ich keinen Tag Urlaub bekam, weil ich ja keine Kinder hab und das Studium ned interessiert. Mehrarbeitszeit abzufeiern, damit man zur Konsultation fahren kann - es gab Ärger und Gemecker. Bin z Zt beurlaubt, um mein Studium zu Ende zu bringen, einen anderen Weg gab es ned (die Beurlaubung hab ich aber nur durchbekommen zur Pflege eines Angehörigen und dann durfte ich weitermachen).
 
Boykott, das ist ja gemein. Aber es gibt doch auch Bildungsurlaub.
Also meine Behörde ist sehr unterstützend. Muss zwar alle 2 Jahre mein Studium wieder anzeigen, aber bekomme für die Klausurtage Bildungsurlaub.
Und so viele Klausuren kommen da in 2 Jahren auch nicht zusammen, um über die 10 Tage Bildungsurlaub zu kommen.
 
Aber Bildungsurlaub gibts nur für Angestellte. Beamte müssen Sonderurlaub beantragen. Da entscheidet dann aber die Behörde drüber, ob die das Studium als "für die dienstliche Tätigkeit notwendig" anerkennt. Bei mir war es glücklicherweise so. So hab ich zumindest für die Klausurtage Sonderurlaub.
 
Bildungsurlaub wäre praktisch, aber anscheinend für Angestellte beim Bund nicht... Zum Glück gab es bei mir aber noch keine Probleme Urlaub oder DA vor Prüfungen zu nehmen.
 
Bildungsurlaub hört sich toll an, aber davon hab ich noch nix in meinem tvöd gelesen. hab grad im internet gegoogelt und gefunden, dass es Bildungsurlaub für bestimmte anerkannte Veranstaltung für 10 Tage in 2 Jahren gibt. Für in Berlin und BRB angestellte. Nun arbeite ich zwar in Berlin, bin aber beim Bund angestellt?

Urlaub und FZA ist bei uns echt kein Problem, und ich hoffe auch, dass mein Arbeitgeber nicht boykottiert, die profitieren ja dann auch vom Studium. Bisher (arbeite jetzt 1Jahr da) haben die mir echt viel an Weiterbildung ermöglicht. Generell sind sie ja wie erwähnt auch für ein Studienprogramm für den mittleren Dienst, aber so eine Entwicklung dauert und so lange will ich nicht warten.

Hab mich jetzt halt einfach angemeldet, warte auf die Rückmeldung meiner Chefin und werd dann alles mit ihr besprechen, bei Fragen den Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte fragen.
 
Mayo,
ich würde bei meinem Arbeitgeber gar nichts von einer Weiterbildung erzählen. Nun ist der Schuss raus und das Gemunkel - von dem du nie etwas erfahren wirst - ist losgegangen (tönt zwar paranoid, doch wenn ich im Zug die Menschen über andere Menschen beim Erzählen zuhören MUSS, so bin ich doch immer wider darüber erstaunt, was diese Menschen so alles über andere (zu) wissen (scheinen)).
Persönlich würde ich auch nie - wirklich nie - Psycho studieren, das ist für mich höchstens ne Para-Wissenschaft (Neben-...). Was man mit Tierversuchen und der Neurochirurgie nicht alles auf den Menschen projizieren kann! Aber egal, jedem das seine. (NB ich studiere Wirtschaftsinformatik)
Grundgedanke ist folgender: Wenn du bei deinem Arbeitgeber erwähnst, dass du studierst, dann hast du gar nichts davon. Nein, befördert wirst du nicht, auch nicht nach erfolgreichen Abschluss. Solltest du aber den Beamtenbetrieb irgendwann einmal verlassen, so wird dein Studium auch noch im Arbeitszeugnis erwähnt, quasi so, als ob du dein Studium darum hast aufnehmen können, weil du (selbstverständlich) einen so toleranten und dich-fördernder Arbeitgeber hattest (dabei war's deine eigene Initiative). «Während ihrer Tätigkeit als .. in unserem Beamtenhaus studierte Mayo an der FU-Hagen Psychologie», ...
Darum absolviere ich persönlich meine Studien gegenüber dem Arbeitgeber stillschweigend. Das geht ihn nichts an und persönlich haste gar nichts davon, wenn du etwas erzählst, ausser Intrigen.
Mal im Ernst: Wie viele Menschen im Beamtenbetrieb wissen wirklich, was man in einem Studium leisten muss? Für die Meisten wirst du nur jemand sein, der sich über sie stellen möchte, garantiert.
mfg, robidog
 
warum sollte ich nix vom Studium haben auf Arbeit? Meine Kollegen sind alles Psychologen, in unserer Gruppe wird empirisch geforscht, ich als MTA bin erst mal nur für die Probanden und die Auswertungen da, mit denen ich meine Kollegen unterstütze und zuarbeite. Darum kann ich mir schon vorstellen, dass ich befördert werde, wenn ich fertig bin, was ja ein paar Jahre dauert und ein Kollege ist schon recht alt 😉 der müsste irgendwann ersetzt werden.
Außerdem ist mein Arbeitgeber SEHR für Weiterbildungen seiner Mitarbeiter. Ich bin grad mal nen Jahr da und war auch vielen Fortbildungsveranstaltungen und mehreren SPSS-Lehrgängen, die echt nicht billig sind. Von einem SPSS Lehrgang kann man das ganze Studium mehr als gut finanzieren.
Und ich hoffe auch, dass ich bei theoretischen Fragen und Problemen auf meine Kollegen zu gehen kann. Und hoffe, dass ich mein Praktikum bei uns im Hause machen kann.

@Kirschie: das mit dem Bildungsurlaub hab ich mir fast gedacht. Gott sei dank kann ich aber gut überstunden sammeln und 12 Tage im Jahr nur mit Überstunden frei nehmen.
Die Seite werde ich mir merken, Danke schön!
 
Mal im Ernst: Wie viele Menschen im Beamtenbetrieb wissen wirklich, was man in einem Studium leisten muss? Für die Meisten wirst du nur jemand sein, der sich über sie stellen möchte, garantiert.

Dem kann ich zustimmen. Entweder war man tatsächlich (positiv ^^) überrascht, dass ich neben dem Job noch ein Studium schaffe oder ich habe den Leuten angemerkt, dass sie genau so denken wie du es beschrieben hast. Aber bei Mayo scheint die Situation ja zum Glück anders zu sein
 
ich bin auch Angestellte in einer Berliner Bundesbehörde und habe Bildungsurlaub für die Seminare und Klausuren bekommen. Ich brauchte nur eine Bescheinigung von der FernUni. Ich musste im nachhinein nur Nachweise, dass ich da war, dazu reichte auch die Platzkarte von der Klausur.
Als Nebentätigkeit läuft es bei mir aber nicht, denn nach TVöD ist ein Studium keine Nebentätigkeit. Da ich aber selbst mal in der Personalstelle war, wissen die natürlich von meiner "Freizeitaktivität". Ich werde von denen zwar nicht weiter unterstützt, aber meine unmittelbare Chefin steht voll und ganz hinter mir...

Gruß
Monik
 
das hört sich super an, Monik. Na nachfragen kann ich ja mal. Ok, die paar Klausuren und Seminare im Jahr sind ja auch nicht tragisch, falls es keinen Bildungsurlaub gäbe. Aber schön ist natürlich, wenn man ÜS sparen kann.
Bin gespannt, ob ich das Praktikum bei uns machen kann, oder ob ich dafür freigestellt werden kann. Ist zwar noch ewig hin, aber man kann ja schon mal drüber nachdenken.

@dawn und robidog: ich würde mich nicht "über" einen stellen, sondern versuchen "aufzuholen", da ich "nur" gelernt bin und alle anderen studiert.
 
Neuigkeiten:
habe heute meine Chefin angesprochen, ob sie sich die Infos angeschaut hat, die ich ihr letzte Woche in die Hand gedrückt habe.

sie findet das theoretisch super, da der Bezug zu unserer Arbeit besteht, aber geht nicht davon aus, dass ich Unterstützung erhalte, da die Abteilungen noch nicht so weit sind und ob ich nicht noch warten will. Meinte ich nee, dauert mir zu lange und ich fühle mich schon alt und mags nicht aufschieben. Und dass ich es dann privat machen würde, in der Hoffnung, dass es später anerkannt wird. Sie wollte dann aber noch den Verantwortlichen anrufen.
das hat sie dann auch gemacht.
fazit: soll antrag auf finanzielle (wenn auch nur anteilhaft) und zeitliche Unterstützung stellen, damit wenigstens ein wenig hilfe dabei ist. Und das geht dann den Dienstweg und ist ganz offiziell.
wenn das klappt, nahezu perfekt.
 
auf arbeit arbeite ich ja auch, das soll nicht heißen, dass ich auf arbeit lernen darf, sondern die zeitl. Unterstützung bedeutet Freistellung bei Klausuren und PV.
Aber kann mit Fragen immer zu meinen Kollegen kommen.
 
die meinte ich auch die Freistellung🙂 und ich finde es klasse das es dein arbeitgeber macht und deine Kollegen koennen dir bestimmt super weiterhelfen....
 
Danke, aber erst mal abwarten. Die Personalabteilung muss dem Antrag ja noch zustimmen, auch wenn es gestern telefonisch positiv klang. Aber das muss ja nix heißen
 
ich bekomme auch eine Freistellung für Klausuren unter Anrechnung meines Bildungsurlaubs.
Das hängt ganz von der Einstellung deines Arbeitgebers zur Weiterbildung ab....
 
fazit: soll antrag auf finanzielle (wenn auch nur anteilhaft) und zeitliche Unterstützung stellen, damit wenigstens ein wenig hilfe dabei ist. Und das geht dann den Dienstweg und ist ganz offiziell.

Darf ich mal fragen welche Einrichtung da zum Fernstudium beisteuert, auf welcher Grundlage das passiert und wie genau unterstützt wird (Geld, freie Zeit)? Mein ÖD interessiert sich für mein Studium überhaupt nicht.
 
Ich bin auch im ÖD, habe das Studium nur deswegen mitgeteilt, weil es die Begründung für meine Arbeitszeitreduzierung war, die habe ich auch bekommen und arbeite jetzt nur noch 80%. Verdiene selbstverständlich auch nur noch 80%, aber ich mache dieselbe Arbeit wie vorher, denn ich gehe davon aus, dass ich die Reduzierung sonst nicht bewilligt bekommen hätte.

Ich würde jetzt nicht sagen, dass ich unterstützt werde, aber auch auf keinen Fall boykottiert. Es ist ähnlich wie bei Fratz, es interessiert so richtig keinen, erst dann, wenn ich wegen den Klausuren Urlaub beantrage. Bildungsurlaub gibts ja in Bayern nicht, ich werde auch nicht freigestellt, aber zum Glück kann ich Überstunden abfeiern und Urlaub nehmen, für März z.B. muss ich aber mangels Resturlaub unbezahlten Urlaub nehmen.
Dass das bei mir geht, empfinde ich aber letztendlich schon als Unterstützung, ich arbeite in einem Theater und wir haben im Sommer 6 Wochen Spielzeitpause, entsprechend der Schulferien. Da muss dann jeder seinen Urlaub nehmen. Dass man z.B. im März frei bekommt, ist eigentlich gar nicht drin. Das ist dann die Art der Unterstützung, die ich hier erhalte 🙂

Davon abgesehen finden meine Kollegen das super. Ich bin mir sicher, dass sich keiner das Maul zerreisst. Wobei natürlich ein Theater nur, weil es halt zufällig ein Staatstheater ist, zum ÖD gehört und mit dem normalen Amtsbetrieb wenig gemein hat. Naiv oder nicht wäre ich aber auch gar nicht auf die Idee gekommen, jemand könnte darüber lästern, warum auch? Ich hab kaum Freizeit, weniger Geld, binde mir jahrelang den Druck eines erfolgreichen Studiums ans Bein und ob es mir am Ende was nutzt weiß ich auch erst, wenn es soweit ist 😀 ob man da neidisch sein muss...

@marie-christin: ich find das schon krass, dass das bei dir so boykottiert wird, hat man dir mal gesagt, warum? kann ich überhaupt nicht verstehen, solang die Arbeit nicht drunter leidet, dass man nebenbei studiert, gibts doch gar kein Problem.
 
@Juli2512: Der Chef und seine Vertreterin haben ein Problem mit meinem Studium, da ich dann noch höher qualifiziert bin als sie (bin ich jetzt schon bei der Vertreterin mit meinem FH-Abschluss, denn sie hat nur Hauptschule und Ausbildung). Daher wollen sie "beweisen", dass sie am längeren Hebel sitzen.
 
nun sind ja schon einige Monate vergangen und das erste Semester liegt hinter mir.

Während des Verlaufs des Semesters wurde ich von meinem Kollegen mit tollen Büchern bombardiert, haben Diskussionen geführt und gerade bei den Methoden verstehe ich nun schon so einiges mehr.
Irgendwann im Frühsommer kam dann auch der Schrieb aus den oberen Abteilungen mit den Entscheidungen zu meinem Studium:
- Freistellung zu Klausuren und PVs, wenn nicht anders möglich, als während der Arbeitszeit --> habe beide Klausurtage komplett frei genommen, weil ich morgens eh nicht zu gebrauchen war.
- Module mit direktem Bezug zur Arbeit werden finanziert --> ca. 1/3 des Studium wirs also vom AG getragen
- alle Kollegen und Chefin sind sehr interessiert, Fragen regelmäßig und das Beste:
- beide Klausuren (M1+M2) mit 1,7 bestanden --> alle glücklich und haben sich über den Kuchen zur Feier gestern gefreut.

Fazit: es gibt tolle Arbeitgeber!

und wenn es bei uns ruhig ist und gerade nix ansteht, weil alle im Urlaub sind, kann ich getrost lernen, denn es bildet mich ja auch direkt für die Arbeit weiter. Ob ich nun Paper zu Forschungsthemen lese oder im Skript arbeite, macht keinen Unterschied.

Wünsche allen anderen auch soviel Glück!
 
@Mayo83: Da hast DU aber wirklich einen prima Arbeitgeber. Kann man glatt neidisch werden. Musst Du Dich bei soviel Unterstützung dann auch zu einem längrfristigen Verbleib in der Firma verpflichten oder geht es ohne Gegenleitung? Sicher nicht oder?
Ich hoffe ich bin da jetzt nicht zu neugierig.
 
ich haben keinerlei Verpflichtungen, keine Mindestnote, kein bestimmter Zeitraum, in dem ich fertig sein muss. Find ich auch verwunderlich, aber ok. Strenge mich eh für mich persönlich an und hinauszögern will ich es natürlich wegen meiner Zukunftschancen auch nicht.
und langfristig will ich eh hier bleiben. Das Studium soll ja meine Kompetenzen hier auf Arbeit auch erweitern.
 
Ich hätts auch nicht zu hoffen gewagt, aber meine Chefin wollte es einfach mal anfragen in der PA, die haben lange beratschlagt und es hat geklappt.
Auf längere Sicht soll ja auch irgendwas am Fortbildungssystem hier geändert werden, aber weißt ja sicherlich wie schnell sowas geht... *kriech*
 
Ich dachte aber das sowohl für das BMAS als auch alle nachgeordnete Behörden ein einheitliches Weiterbildungskonzept erarbeitet werden soll?!?
 
Oben