Einsendeaufgaben als Wiederholer

Dr Franke Ghostwriter
Freunde,
ich habe eine Frage. Ich habe beim Modul "Privat- und Wirtschaftsrecht" leider jämmerlich versagt, daher möchte ich an der Klausur im September als Wiederholer teilnehmen.

Hätte ich dafür auch wieder die Einsedeaufgaben einschicken müssen? Das habe ich nämlich diesmal nicht gemacht, weil ich der Meinung war "Einmal für die Klausur zugelassen - immer zugelassen".

Zudem habe ich mich auch nicht als Wiederholer für den Kurs angemeldet, da die Klausurergebnisse immer nach der Anmeldefrist bekannt gegeben werden, sprich man muss seine Kurse wählen, obwohl man noch garnicht weiß, ob man überhaupt bestanden hat.

Ich habe mich trotzdem einmal für die Klausur angemeldet und bisher nur eine Vormerkbestätigung erhalten. Ich habe Angst davor, zur Klausur zu gehen, zu bestehen und dann heißt es auf einmal ... Sie hätten garnicht zugelassen werden dürfen.

Meint Ihr ich werde trotzdem an der Klausur teilnehmen können?
 
weil ich der Meinung war "Einmal für die Klausur zugelassen - immer zugelassen".

Genauso ist es.

Zudem habe ich mich auch nicht als Wiederholer für den Kurs angemeldet, da die Klausurergebnisse immer nach der Anmeldefrist bekannt gegeben werden, sprich man muss seine Kurse wählen, obwohl man noch garnicht weiß, ob man überhaupt bestanden hat.

Die Wiederholungsbelegung kostet nichts außer die Nachbelegungsgebühren von 5 € (Ausnnahme: Akademiestudium, da kostet es mehr). Man kann auch schadlos innerhalb der Rückmeldefrist alle belegten Module des Semesters als Wiederholer belegen, dann kostet die Wiederholungsbelegung gar nichts (Ausnnahme: Akademiestudium, da kostet es was).

Mit einer Wiederholungsbelegung hast Du (außerhalb des Akademiestudiums) also keine/wenig Kosten und auch keine weiteren Verpflichtungen. Der Vorteil ist aber, das Du Zugriff auf die Einsendeaufgaben erhältst.

Liebe Grüße
 
Oben