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Auf Anfrage gibt es von den Prüfaufsichten selbstverständlich neue Erfassungsbelege. Jedenfalls solange der Vorrat reicht. War bisher in den Klausuren, in denen die Lösungen auf Erfassungsbelege eingetragen werden mussten, jedenfalls kein Problem.
Naja, solange der Vorrat reicht eben 😉 Dass das MKS keine blauen Kugelschreiber korrigieren kann, ist übrigens ein Mythos.
Sprichst du von der Klausur im März oder im September? Weil im März haben wir die Lösungen schon im Lotsebogen eingetragen, genau wie in den Einsendearbeit im WS 08/09. Habe auch in Bochum geschrieben und - da bin ich mir sehr sicher - hab einen blauen Kugelschreiber benutzt. Ich Anarchist 8)
Hilfsmittel
Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch:
HGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze jeweils in der z. Z. gültigen Fassung (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte); nicht-programmierbarer Taschenrechner, Kontenplan aus Kurs 9006. Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten.
Univ.-Prof. Dr. Jörn Littkemann:
Als Hilfsmittel sind zugelassen: Der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen, ein Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk), wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte). Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Nicht zugelassen ist mitgebrachtes Papier. Notizen können Sie auf der Rückseite der Klausurunterlagen anfertigen.
Stoffeingrenzungen
Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch:
Nicht klausurrelevant ist Kurseinheit 1 aus Kurs 00046.
Univ.-Prof. Dr. Jörn Littkemann:
Nicht klausurrelevant: KE 1 aus Kurs 00046
Bemerkungen
Die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 25.05.2009, BGBl I 2009, Seite 1102, sind nicht prüfungsrelevant.