Elterngeld bei der Steuererklärung

Dr Franke Ghostwriter
zsuammen! Die Steuererklärung für 2009 steht an und meine Frau hat im letzten Jahr Elterngeld bezogen. Dies wird ja zunächst ohne Steuerabzug ausbezahlt, ist aber bei der Steuererklärung nachträglich zu vertseuern. Hat jemand Erfahrungen damit? Ich kann schlecht einschätzen, was für eine Summe / Rückzahlung da auf uns zukommen könnte. Für sachdienliche Hinweise oder die Angabe einer Größenordnung wäre ich dankbar.
 
Rückzahlung klingt so, als ob Du was vom FA bekommst, ist eher eine Nachzahlung Deinerseits 😉🙂

hast Du denn keine Ahnung über Deinen indiv. Steuersatz/Grenzsteuersatz ?
Hängt ja vom sonstigen zu versteuernden Einkommen ab und ist somit höchst individuell.
Aber im Netz gibt es sicher Steuertabellen oder Rechenhilfen dazu, ich selbst nutze Wiso, da weiß ich auf den Cent, was rauskommt 🙂
Die 29 € p.a. sind es mir wert.
 
Versteuern muss man das Elterngeld nicht, es erhöht nur das Einkommen und kann somit den Steuersatz ändern, das wiederum könnte zu einer Nachzahlung führen.

Wenn Du Deine Erklärung mit Elster (kostenlos) machst, kannst Du Dir das Ergebnis auch ausrechnen lassen.
 
Danke für die Hinweise. Das war mir soweit schon klar, denn @Eliza Google kam natürlich schon zum Einsatz. Es hätte mich nur mal interessiert, ob jemand schon in der Situation war und mal einen groben Richtwert in den Raum hätte schmeissen können. @Finou: Ich nutze seit Jahren das gleiche Steuerprogramm, das rechnet aber auch im voraus, was am Ende rauskommt. Dazu bin ich nur noch nicht gekommen. Steht aber ganz oben auf der To-do-Liste.
 
Naja, einen Richtwert gibt es doch nur in vergleichbaren Fällen. Und nachdem das Ganze von der Höhe des Elterngelds und auch von Deinem Einkommen in dieser Zeit abhängt, ist es schwer, eine Prognose zu wagen. Vorallem weil ja auch beachtet werden muss, was man nebenzu so alles absetzt (Fernuni z.B. 😉 ).
 
Na die FU haben ja wohl alle anzusetzen, die sich in diesem Forum zum Thema äussern würden. Die Frage hat sich mittlerweile aber erledigt. Hab da alle Unterlagen zusammen. Jetzt fehlt nur noch eine Bescheinigung der Zusatzversicherung und dann können die Unterlagen raus ans FA.
 
kann das sein, dass Du immer das letzte Wort haben musst? Ist das möglich?? 🙂
Nicht zwingend...aber solche Ungenauigkeiten kann ich einfach nicht stehen lassen: es könnte jemand auf den Gedanken kommen, Elterngeld wird immer mit xxx EUR "versteuert" oder jeder FU-Student hätte die gleichen Werbungskosten/Sonderausgaben. Dass es da gewaltige Unterschiede gibt, wurde bereits an anderer Stelle diskutiert. :rolleyes
 
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