Elternunabhängiges BAFöG

Dr Franke Ghostwriter
bin gerade im Dilemma.
Möchte ein elternunabhängiges Bafög - Antrag stellen. Aber es gibt kein Antrag gezielt auf elternunabhängig.. Es wird von Amtswegen entschieden.

Hat einer von Euch schon solche Erfahrungen gemacht? Wurde bei Euch auch "von Amtswegen" ein Antrag als elternunabhängig bewilligt?

Wäre dankbar für Erfahrungsberichte...

LG
Ratik
 
bei mir, aber damals bei ner ausbildung und auch nur nach nem langen kampf, weil es schon meine zweite ausbildung war, eltern müssen nur für die erste aufkommen
 
Ratik: Es trifft zu, dass das Antragsformular (Formblatt 1) keine Möglichkeit vorsieht, anzukreuzen, dass elternUNabhängiges Bafög beantragt wird. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft von Amts wegen anhand der Angaben im Formblatt "Schulischer und beruflicher Werdegang", ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Allerdings hindert dich niemand daran, in einem Begleitschreiben zum Antrag darauf hinzuweisen, dass du elternunabhängiges Bafög beantragst. Sinn macht das allerdings nur, wenn die in § 11 Abs. 3 BAföG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall? Du machst nämlich hierzu keine Angaben.
Wenn die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög eindeutig gegeben sind, kannst du auf die Beilage der Formblätter 3 deiner Eltern verzichten und im Begleitschreiben zum Antrag darauf hinweisen, dass die Formblätter 3 nicht beigelegt wurden, da Anspruch auf elternunabhängiges Bafög besteht.
 
nataly,
die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 BAföG sind gegeben. Sprich Ausbildung und danach mindestens 3 Jahre Tätigkeit (bei mir Erziehungszeit, die wie Berufstätigkeit angesehen wird).

Habe es aber auch so gemacht, wie du geschildert hast. Habe im Begleitschreiben darauf Aufmerksam gemacht,dass ich einen elternunabhängigen Antrag stellen möchte und daher diese Formblätter nicht beiliegen. Ich hoffe es wird klappen.

Vielen Dank
LG
Ratik
 
Das machen die automatisch. Das wird schon klappen, aber stelle dich darauf ein das noch eine Menge an Kopien, Dokumenten, Eidesstattlichen Dingen (Erziehung des Kindes) auf dich zu kommt. Ich habe alles hinter mir und da du das gleiche Bafög-Amt hast wie wir alle hier, kann ich dir diese Hinweise schon mal geben. Falls noch Fragen sind, schicke mir eine ne PN oder ne Mail.

gruß Daniel
 
Lange! Sehr Lange. Da ich das aber schon wusste (man liest ja viel) hatte ich meinen Antrag schon 7 Monate vorher gestellt. Die gesamten 7 Monate flatterten auch regelmässig neue Aufforderungen seitens des Bafög Amts ein. Wie brauchen noch dies und jenes. Man hat schon zu tun, wenn Sie Unterlagen, Zeugnise, Arbeitsbescheinigungen, Lohnnachweise von den letzten 10 Jahren haben wollen. Teilweise hatte ich diese nur noch vereinzelt vorliegen aber nicht mehr komplett. Also muss man sich ein Kopf machen.

Was mich nur geärgert hat war die Tatsache, dass das Amt wirklich genügend Zeit hatte und ich immer schnell die Unterlagen zugesendet hatte. Und als ich im Februar 11 mal anrief um in Erfahrung zu bringen ob schon was bearbeitet ist, teilte man mir mit: "Nee, aber das Sommersemester fängt ja auch erst am 01.04. an.Also haben wir ja noch genügend Zeit". Da lief mir denn schon ein wenig der Schweiß runter. Ich meine, jedes Amt vorallem das Bafögamt sagt immer, dass die Anträge bitte frühzeitig gestellt werden sollen (3-6 Monate, besser 6) und denn hat man die Unterlagen 4 Monaten vorher zusammen und es wird denn argumentiert, dass ja noch genügend Zeit ist. Wieso macht man das nicht gleich fertig, wenn man die Möglichkeit hat. So bringt man sich selber in Verzug.

Gut, bei mir ist denn doch alles glatt gegangen, aber wahrscheinlich alles auf dem letzten Drücker.

Viel Glück.
Gruß Daniel
 
Hätte noch ne Frage.

Verlangen die eigentlich auch beim elternunabhängigem Bafög die Einkommensnachweise von den Eltern?
 
Nein! Das Problem ist eher, bekommst du elternunabhängiges Bafög oder nicht. Dafür gibt es nämlich keinen gesonderten Antrag. Du stellst wie jeder andere einen Bafög Antrag und das Amt entscheidet ob dies elterunabhängig wird oder nicht. Dafür gibt es denn bestimmte Kriterien. Wie lange wohnst du schon alleine? Wie lange unterhälst du dich schon selber ? Und noch darauf achten: Ich wollte während meines Bezuges von Bafög heiraten, nachdem ich denn erfahren habe, dass meine Frau denn für mich aufkommt, haben wir das verschoben ...
 
eigentlich falle ich unter § 11 Abs. 3 Nr. 4 BAföG - also sprich Ausbildung + 3 Jahre Arbeit (in meinem Falle das selbstständige Führen eines Haushaltes mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren). Ich kann es nicht wirklich nachvollziehen, dass man dennoch das Einkommen der Eltern einreichen muss.
 
Wieso muss man doch nicht, habe ich doch oben geschrieben. Du lässt einfach die Einkommenbescheinigung deienr Eltern weg! Schreib am besten einfach ein drei Zeiler, dass du elternunabhängiges Bafög beantragen möchtest und du deswegen die Unterlagen deiner Eltern irrelevant für die Bearbeitung ist und fertig.
 
Ich habe direkt beim Antrag hingeschrieben, dass ich die Einkommen meiner Eltern nicht beifüge, weil ich ein Elternunabhängiges Bafög stellen möchte. Schon seit Wochen kommt mir immer ein schreiben, bitte fügen Sie Einkommen Ehemann... Schulzeugnis... und jetzt auf Einmal sonstiges Einkommen Vater..... ??? Wieso das denn?
 
Naja also erstmal macht es ein großen Unterschied ob Vater, Ehemann oder sonstiges. Du hast geschrieben, dass Sie das Einkommen deines Ehemannes sehen wollen. Ich gehe also davon aus, dass du verheiratet bist ????????

Das ist natürlich erstmal sehr schön für euch beide, aber schlecht für´s Bafög! Solltest du wirklich verheiratet sein, schaut man sich das Einkommen deines Mannes an, dieser ist denn nämlich für dich Unterhaltspflichtig. Sprich wenn er zu viel verdient, bekommst du nichts und er müßte es denn finanzieren.

Wieso das Einkommen deines Vaters herangezogen wird ist mir unverständlich. Das könnte nur der Fall sein, wenn Sie eben nicht davon ausgehen, dass du elternunabhängiges Bafög erhalten sollst bzw. nicht berechtigt bist.. Wie gesagt, kannst du nicht einfach "wählen" zwischen elternunabhängigen und abhängigen Bafög. Im Endeffekt prüft das Amt das selber anhand von bestimmten Kriterien. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies nicht zutrifft prüfen Sie halt das normale Bafög (Elternabhängig).

Dazu wird denn auch das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt.
 
Ruf doch einfach mal die für Deinen Buchstaben zuständige Sachbearbeiterin an (während der Telefonsprechstunde). Die sind eigentlich ganz nett und hilfreich.
 
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