Ertragssteuern (KE1)
Hallo,
es geht um die Besteuerung. Auf Seite 46 des aktuellen Skripts steht zur Ertragssteuer I (Körperschaftssteuer):
Steuerbemessungsgrundlage ist eine Gewinngrösse, "die dem handelsrechtlichen Jahresabschluss vor Steuern entsprechen soll".
Auf Seite 51 steht dann zur Ertragssteuer II (Gewerbeertragssteuer):
"die zu entrichtende Gewerbeertragssteuer mindert [...] den für die Ermittlung von Ertragssteuer I massgeblichen Gewinn."
Frage:
=> wenn die GewerbeertragsSt den für die KörperschaftsSt massgeblichen Gewinn mindert, ist dann die Steuerbemessungsgrundlage der KörperschaftsSt nicht der Jahresüberschuss NACH Steuern?
Wie seht ihr das?
Viele Grüsse und Dank vorab,
Till
Hallo,
es geht um die Besteuerung. Auf Seite 46 des aktuellen Skripts steht zur Ertragssteuer I (Körperschaftssteuer):
Steuerbemessungsgrundlage ist eine Gewinngrösse, "die dem handelsrechtlichen Jahresabschluss vor Steuern entsprechen soll".
Auf Seite 51 steht dann zur Ertragssteuer II (Gewerbeertragssteuer):
"die zu entrichtende Gewerbeertragssteuer mindert [...] den für die Ermittlung von Ertragssteuer I massgeblichen Gewinn."
Frage:
=> wenn die GewerbeertragsSt den für die KörperschaftsSt massgeblichen Gewinn mindert, ist dann die Steuerbemessungsgrundlage der KörperschaftsSt nicht der Jahresüberschuss NACH Steuern?
Wie seht ihr das?
Viele Grüsse und Dank vorab,
Till