Ertragssteuern Kurseinheit 1

Dr Franke Ghostwriter
Ertragssteuern (KE1)

Hallo,
es geht um die Besteuerung. Auf Seite 46 des aktuellen Skripts steht zur Ertragssteuer I (Körperschaftssteuer):

Steuerbemessungsgrundlage ist eine Gewinngrösse, "die dem handelsrechtlichen Jahresabschluss vor Steuern entsprechen soll".

Auf Seite 51 steht dann zur Ertragssteuer II (Gewerbeertragssteuer):

"die zu entrichtende Gewerbeertragssteuer mindert [...] den für die Ermittlung von Ertragssteuer I massgeblichen Gewinn."

Frage:
=> wenn die GewerbeertragsSt den für die KörperschaftsSt massgeblichen Gewinn mindert, ist dann die Steuerbemessungsgrundlage der KörperschaftsSt nicht der Jahresüberschuss NACH Steuern?


Wie seht ihr das?


Viele Grüsse und Dank vorab,

Till
 
Frage zu dem Thema: Auf Seite 51 (noch alter Kurs, da ist es KE 2) ist ein Beispiel, wo es heißt: Huber ist alleiniger Gesellschafter der WEißbier GmbH. diese erzielt einen Gewinn vor Steuern von 30.000 Euro, den Huber in voller Höhe entnimmt...

in dem Berechnungsbeispiel bekommt er aber nur 50% des ausgeschütteten Gewinns nach Steuern. Heißt "in voller Höhe entnehmen" immer, dass erst die Körperschaftssteuer weggeht?

Später in der Aufgabe heißt es nämlich: hätte Huber hingegen den Gewinn von 30.000 Euro vollständig einbehalten, so hätte...

Also mir ist die Aufgabenstellung ja schon mal nicht klar, weil ich das so verstehe, dass er am Anfang schon den GEwinn vollständig einbehält.
 
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