Erwerbsminderungsrente und Studium

Dr Franke Ghostwriter
Bei mir ist es so, das ich schon sehr lange krank bin und nun Erwerbsminderungsrente beantragen muß.
Mein Traum war es immer zu studieren und nun weiß ich nicht so recht, was ich machen soll. Ich habe vor einem Jahr schon einmal versucht an einer Präsensuni ein Sudium zu machen, bin aber leider aufgrund meiner Krankheit/Behinderung dran gescheitert. Nun habe ich die Fern Uni Hagen entdeckt und würde so gerne Psychologie studieren.
Die Fernuni ist perfekt für mich, weil ich alles von zu hause aus machen kann!
Jetzt weiß ich nicht genau, ob ich überhaupt studieren darf, wenn ich Erwerbsminderungsrente bekomme, b.z.w. überhaupt ein Studium anfangen darf, während der Zeit, wo die Rente beantragt ist. Bekomme im Moment ja noch Krankengeld. Was sagt die Krankenkasse dazu?
Kennt sich vielleicht jemand von Euch damit aus oder hat schon Erfahrungen mit so etwas gemacht? Wär super!

LG BiRo
 
Also der Bezug der Erwerbsminderungsrente hindert dich nicht daran an Studium aufzunehmen. Die einzigste Einschränkung bei EM-Renten ist Hinzuverdienst, der könnte zu einer Kürzung führen. Was bei einem Studium aber nicht zu erwarten ist! Also ran ans lernen
 
Das klingt ja super!🙂 Könnte ich das Studium dann jetzt schon anfangen, auch wenn ich die E-Rente jetzt erst beantrage. Muß ich das dann angeben das ich studiere?
Ich denke immer, das die RV dann sagt, wenn ich studieren kann, dann könnte ich ja auch arbeiten?😕Obwohl das ja zwei unterschiedliche Dinge sind, aber die drehen sich das ja immer so hin.
 
Rein theoretisch kannst du auch während des Bezuges der EM-Rente arbeiten. Die RV geht davon aus, dass du das auf Kosten deiner Gesundheit machst! Ich denke, dass du das nicht angeben musst. Kann mich aber nächste Woche auf Arbeit noch mal schlau machen! Bin die Woche im Urlaub!
 
Vielen Dank für die Infos. Das hilft mir schon sehr! Ich hatte zwischenzeitlich auch schon im Forum der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt.
Dort wurde mir auch gesagt, das man studieren darf, weil gegen eine bessere Qualifizierung und Weiterbildung nichts einzuwenden ist.
Wäre totzdem nett von dir, wenn du dich da auch noch mal schlau machen könntest.
Schönen Urlaub wünsche ich dir!
 
meld dich doch zur Sicherheit nur als TZ-Student an. Dann hast du keinen Studentenstatus. Ich weiß auch nicht, wie es mit EM-Rente ist, aber zum Vergleich: Hartz IV und Vollzeitstudium geht nicht, Hartz IV und Teilzeitstudium hingegen schon.

Andererseits hat man als TZ-Student keinen BaföG-Anspruch- falls du den geltend machen willst.

Für dein Studium bedeutet das eigentlich nur, dass du bei der Abschlussarbeit als TZ-Student längere Abgabefristen bekommst. Das Studienpensum kannst du komplett selbst bestimmen und so schnell, wie du möchtest/es schaffst fertig werden.
 
2 Dinge, aus Erfahrung.

- Du kannst studieren, egal ob Teilzeit oder Vollzeit. Da das Studium mehr oder minder eine "Privatveranstaltung" ist und es hat ja keinerlei Auswirkungen auf Deinen Verdienst/Krankenversicherung usw..
Ein Studium in Deiner Situation hat ja auch einerlei Auswirkung auf sozialversicherungsrechtliche Belange. Ich selbst bin erwerbsgemindert, bzw. erhalte EU-Rente.

- Eine Ermäßigung erhält man leider NICHT! Auch nicht wenn man nur eine EU-Rente erhält bzw. Schwerbehindert ist. Leider sind die Infos auf den Seiten der FernUni etwas irreführend. Du erhälst nur dann eine Ermäßigung, wenn du Transferleistungen beziehst, also wenn Deine Rente vom Grundsicherungsamt/Arge aufgestockt/bezahlt werden muss, bzw. du eine Grundsicherung erhälst.
Bei mir ist es leider so, dass ich zwar nur eine Rente in der Höhe einer Grundsicherung erhalte, aber dennoch keine Ermäßigung erhalte, da ich keine Leistungen nach SGBII erhalte.
Zwar ist es höchst ungerecht, da ich effektiv nicht mehr habe als ein ALG2 bzw. Grundsicherungsempfänger und ich mir das Studium durch Verzicht auf manch grundsätzlicher Dinge leisten kann... aber so ist es leider nun mal. Ratenzahlungen helfen natürlich etwas.
Ich habe die Problematik gegenüber der Asta beschrieben, evtl. tut sich da mal etwas. Mal gucken.

Grüße.

Edit: Ich sehe gerade. Die Postings sind ja schon relativ alt. Evtl. sind die Infos dennoch nützlich.
 
Ich bin inzwischen auch schwerbehindert und bei mir läuft derzeit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Ich musste das Studium der Fu Hagen mit angeben und auch die anderen Studienzeiten (HFH Fernstudium neben der Arbeit damals bis 2008). Die wollen genau wissen, wieviel Wochenstunden man arbeitet, wie weit der Arbeitsweg ist, die Wöchentliche Studienbelastung etc ... alles bestätigt vom Arbeitgeber bzw der FU Hagen und muss sogar nachweisen, wann ich die letzte Klausur schrieb und ob ich eingeschrieben bin und wieviel ich z Zt studiere ...
Arbeiten kann ich aus gesundheitlichen Gründen schon seit Jänner 2012 nimmer bis laufend und am Studium habe ich seither auch nur was sporadisch gemacht, will aber meinen Status nicht aufgeben, da ich noch auf Diplom eingeschrieben bin und da komm ich ja nimmer rein, wenn ich jetzt aufhöre ... bin im Vollzeitstatus derzeit noch eingeschrieben, mache aber nix seit Ewigkeiten, hoffe, ich bekomme dadurch keine Schwierigkeiten .... Verfahren zieht sich seit November, weil immer wieder ein neuer Fragebogen eintrudelt und die Ärzte ihr Zeug auch nicht zeitnah ausfüllen, nun habe ich bald einen Termin beim Gutachter ....
 
Deine Frage läßt sich nicht pauschal beantworten.

Denn sofern ich das richtig kapiert habe befindest Du dich noch im Rentenantragsverfahren und zum anderen beziehst Du noch Krankengeld.

Ich denke, Du müßtest im laufenden Rentenantragsverfahren ein Studium in Hagen mit dem Status als regulärer Student gegenüber deinem Rentenversicherungsträger angeben. Die Studienzeiten würden dann ggf. noch als Anrechnungszeiten in die Berechnung deiner Rente mit einfliessen.

Um Probleme mit dem Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse zu vermeiden würde ich an Deiner Stelle abwarten bis das Rentenverfahren abgeschlossen ist.

Je nachdem wie das Ergebnis dann für Dich aussieht - ob Du dann z.B. teilweise- oder als voll erwerbsgemindert gilst würde ich mir dann überlegen was Du machen willst.

Ich bin Erwerbsninderungsrentner, beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und habe an der FernUni teilzeit studiert.

Dazu muss ich jedoch anmerken, dass mein Rentenverfahren abgeschlossen war bevor ich mit dem Studium anfing und die dortigen Zeiten als Student nicht in die Rentenberechnung mit eingeflossen sind.

Auch hat es aufgrund meines Alters niemanden mehr interessiert wie ich krankenversichert bin.

Sofern Du nach Abschluss deines Rentenverfahrens dann noch Bedenken und Fragen bzgl. eines Fernstudiums hast - würde ich mich mit einer konkreten Fragestellung anonym im Forum der DRV anmelden und diese einem der Rentenberater stellen.
 
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Heinz - wie kommst Du darauf dass die Leute von der ASTA von derartigen Themen Ahnung haben oder es eine spezielle Behindertenberatung zum Sozial- oder Rentenrecht gibt?

Rechtsverbindliche und qualifizierte Auskünfte erhält man hier ggf. aus Gründen der Beweislast am besten schriftlich von einschlägig versierten Anwälte im Sozialrecht oder direkt von seinem Rentenversicherungsträger!

Dass sich Studenten in der ASTA engagieren finde ich gut- aber das heißt noch lange nicht das diese Studenten Ahnung von dem haben wofür sie zuständig sind oder wissen was sie da quatschen oder tun.

Leider sind auch die Behindertenbeauftragten an den FH`s und HS oft nur Leuten denen man im Vorbeigehen mitgeteilt hat, dass sie ab sofort hierfür zuständig sind - weil es heutzutage hierfür eine zuständige Stelle geben muss.

Es ist ein absoluter Glücksfall für den Ratsuchenden wenn er hier auf jemanden trifft der wirklich Ahnung hat und über eine einschlägige Ausbildung und Hintergrundwissen verfügt.

Aber auch von diesen Damen und Herren wäre es verantwortungslos und würden sich sicher weigern - zu einer derartig komplexen Frage im Rentenrecht eine rechtsverbindliche Auskunft oder Antwort zu erteilen!

Allein auf der Basis der Auskünfte derartiger Stellen würde ich niemanden empfehlen eine so möglicherweise existenzbedrohende und einschneidende Entscheidung zu treffen....

Im Streitfall interessiert es den Rentenversicherungsträger der Betroffenen herzlich wenig was irgend ein Dummschwätzer von der ASTA oder "Behindertenberatung" mit Halbwissen von sich gegeben hat.
 
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Bin auf diesen Beitrag zufällig gestoßen, der ja nun schon sehr alt ist.
Ich frage mich dennoch ob es jemand geschafft hat, mit voller Erwerbsminderundsrente das Studium erfolgreich zu beenden .
 
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