Exmatrikulation

Dr Franke Ghostwriter
ich habe im Juli 2009 die DA eingereicht. Da ich mich nicht weitergemeldet habe, werde ich automatisch per Ende September exmatrikuliert.
Oder hätte ich mich weitermelden müssen, solange noch kein Ergebnis zur DA vorliegt?
 
Nein, wenn man sich nicht zurückmeldet, wird man automatisch exmatrikuliert. Man bekommt aber nochmal ein "Warnschreiben", auf das man sich nochmal kurzfristig beim PA rückmelden kann, um der Zwangsexmatrikulation zu entgehen.

Richtig ist, dass man mit der Zeugnisbeantragung auch ankreuzen muss, ob man weiter studieren will oder eben nicht. Aber das ist ein anderes Stück Papier.

Zur eigentlichen Frage: Ich denke, dass es okay ist, wenn Du meinst die DA bestanden zu haben. Dann sollte das kein Problem sein. Aber ehrlich gesagt, solltest Du beim PA nachfragen, um auf Nummer sicher zu gehen.
 
Christine,
ich bin genau in der gleichen Situation, habe Ende Juli meine DA abgegeben. Ich hatte an der FU nachgefragt, ob ich mich nochmal rückmelden soll oder nicht. Mir wurde empfohlen, ein Urlaubssemester zu beantragen. Das habe ich vor ein paar Wochen gemacht.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Ina
 
Hallo Christine,
ich bin genau in der gleichen Situation, habe Ende Juli meine DA abgegeben. Ich hatte an der FU nachgefragt, ob ich mich nochmal rückmelden soll oder nicht. Mir wurde empfohlen, ein Urlaubssemester zu beantragen. Das habe ich vor ein paar Wochen gemacht.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Ina
Tag,

Urlaubssemester geht? Das finde ich komisch ... welchen wichtigen Grund haste da angegeben? 😀

Es gibt immer wieder was neues zu erfahren. 😀




Ich muss nun weg.
 
Tag,

Urlaubssemester geht? Das finde ich komisch ... welchen wichtigen Grund haste da angegeben? 😀

Es gibt immer wieder was neues zu erfahren. 😀




Ich muss nun weg.

Ja, das geht. Auf dem Antragsformular gibt es verschiedene Punkte zum Ankreuzen, u.a. "Bewertung der Abschlussarbeit" oder so ähnlich... Ich habe dann noch als Anlage das Anschreiben vom Prüfungsamt, in dem mir mein DA-Thema und -Abgabetermin mitgeteilt wurde, beigefügt und das hat problemlos funktioniert.🙂
Theoretisch kann es ja sein, dass man die Arbeit nicht besteht und dann wäre es ja ungünstig, schon exmatrikuliert zu sein...
 
Ja, das geht. Auf dem Antragsformular gibt es verschiedene Punkte zum Ankreuzen, u.a. "Bewertung der Abschlussarbeit" oder so ähnlich... Ich habe dann noch als Anlage das Anschreiben vom Prüfungsamt, in dem mir mein DA-Thema und -Abgabetermin mitgeteilt wurde, beigefügt und das hat problemlos funktioniert.🙂
Theoretisch kann es ja sein, dass man die Arbeit nicht besteht und dann wäre es ja ungünstig, schon exmatrikuliert zu sein...😉
Ja. Aber wozu gibt es die Möglichkeit der Rückmeldung mit WHK? Man kann sogar sich ohne Kursbelegung rückmelden. Gut, als Urlaubsstudent zahlt man keinen Studierendenschaftsbeitrag i. H. v. 11 €, aber daran solls ja nicht liegen.
Aber wenn "Bewertung der Abschlussarbeit" ein triftiger Grund ist wie z. B. Pflege eine Verwandten (bis 1. Grades) oder eine Schwangerschaft, dann solls OK sein. 😉



Ich muss nun weg.
 
Der Unterschied einer Rückmeldung ohne Kursbelegung und eines Urlaubssemesters besteht auch darin, dass ein Urlaubssemester bei der Studiendauer (z.B. bei Studienkonten - kann ja sein, dass die wieder eingeführt werden) nicht mitgezählt wird. Das kann schon ein Grund sein. Und warum sollte die Bewertung der Abschlussarbeit nicht Grund genug für ein Urlaubssemester sein? Nur weil man vielleicht keine Belastung wie bei der Pflege einer Person hat? Es ist ja nun auch nicht in der Person des Studenten begründet, dass er auf die Bewertung warten muss.

Also ehrlich, manchmal gibst Du ziemlich sinnlose Kommentare ab, die vor allem überhaupt nichts mehr zur Klärung der eigentlichen Frage beitragen.
 
Der Unterschied einer Rückmeldung ohne Kursbelegung und eines Urlaubssemesters besteht auch darin, dass ein Urlaubssemester bei der Studiendauer (z.B. bei Studienkonten - kann ja sein, dass die wieder eingeführt werden) nicht mitgezählt wird. Das kann schon ein Grund sein. Und warum sollte die Bewertung der Abschlussarbeit nicht Grund genug für ein Urlaubssemester sein? Nur weil man vielleicht keine Belastung wie bei der Pflege einer Person hat? Es ist ja nun auch nicht in der Person des Studenten begründet, dass er auf die Bewertung warten muss.

Also ehrlich, manchmal gibst Du ziemlich sinnlose Kommentare ab, die vor allem überhaupt nichts mehr zur Klärung der eigentlichen Frage beitragen.
So sinnlos wie du meinst, ist es sicher nicht. Entweder man ist Studierender oder nicht. So einleuchtend ist es nicht, dass das Warten auf ein DA-Ergebnis ein "triftiger Grund" ist. Die DA gehört zum Studium, wenn nun diese Arbeit semesterübergreifend abläuft, dann dauert die DA eben 2 Semester. Da ist auch die Begründung wegen der Studiendauer und Studienkonten eh nachrangig, und spielt auch keine Rolle. Und, um noch weiter zu mutmaßen, man weiß auch gar nicht, ob die Kollegin noch weiterstudieren wird. 😉 Und wenn, dann hat die Kollegin bereits einen Studienabschluss und dann fällt sie auch in eine andere Kategorie.

Wenn nun aber, wie man hier diesem Fall sieht, eine Beurlaubung möglich ist, ist es doch sehr fein. Und es ist sicher auch für andere Kommilitonen sicher interessant, welche Begründung für eine Beurlaubung für diesen Fall gilt. Natürlich sogar auch offiziell von der FeU bestätigt.

Niemand missgönnt oder will hier irgendwem Schaden zufügen ...



Ich bin weg.
 
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