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fachgebundene Hochschulreife mit Refawi

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Ich bin auch neu hier und hab direkt mal ein paar Fragen.

Ich bin am überlegen, ob ich nächstes Jahr mit dem Studium zum Bachelor of laws anfangen soll. Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife, eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und mache nächsten Monat die Prüfung zum Rechtsfachwirt.

Hab ich damit die fachgebundene Hochschulreife erlangt?

Hat hier jemand ebenfalls den Rechtsfachwirt gemacht und kann mir sagen, ob man dadurch bereits einen Lernvorteil hat?

Ich mache mir Gedanken über das Teilzeitstudium, da ich halbtags Arbeiten gehe, eine fast dreijährige Tochter habe und dadurch natürlich sehr eingespannt bin. Ist das trotz der Belastung gut zu schaffen?

Vielen lieben Dank schonmal.
 
Ich habe vor einigen Jahren den Rechtsfachwirt gemacht. Ob Du damit die fachgebundene Hochschulreife erlangt hast, glaube ich nicht. Da musst Du Dich mal informieren.

Einen Lernvorteil hast Du nicht wirklich. Das Studium hier ist was ganz anderes. Vielleicht bei BGB IV zum Thema Zwangsvollstreckung bist Du im Vorteil, sonst aber nicht. Das bisschen BGB, was wir damals hatten, kann man mit dem, was man hier lernen muss, nicht vergleichen. So im Nachhinein muss ich sagen, der Fachwirt war dagegen ein Spaziergang. Das Studium hier ist um Welten schwerer. Aber danach empfindet man das ja auch anders. Damals fand ich die Fachwirtprüfung auch sehr schwer und die Durchfallquote war auch nicht ohne. Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen für Deine Prüfung.

Ein Teilzeitstudium ist gut zu schaffen. Das machen ja fast alle hier neben dem Beruf. Zum Thema Studium mit Kindern kann ich nichts sagen, aber da findest Du hier im Forum einige Beiträge.

Viele Grüße
 
Cahra,

habe auch meinen Rechtsfachwirt. Das reicht leider nicht als Zulassungsvoraussetzung. Bin derzeit auch noch im Akademiestudium, eben so lange bis ich dann die Zulassung habe.

Von den Themen her ist es viel tiefgründiger als der Rechtsfachwirt. Aber wenn man sich ein bißchen hinsetzt ist es schon zu schaffen. Du solltest halt nur nicht zuviele Module auf einmal belegen, nicht dass Du Dich verzettelst.

Aber wenn Du Dir nicht sicher bist, beleg doch einfach ein oder zwei Module, dann siehst Du ja ob es was für Dich ist. So habe ich es auch gemacht.

Viel Glück bei Deiner Rechtsfachwirtprüfung.

Grüßle
 
Viele Dank für die Antworten. Die schriftlichen Prüfungen sind jetzt im November, aber das müsste eigentlich klappen.🙂

Ich hab mir das schon fast gedacht, dass es für die fachgebundene Hochschulreife nicht reicht. Irgendwie verstehe ich nicht, was das dann genau ist. Wer Abi hat, hat ja die allgemeine Hochschulreife oder gibt es da noch unterschiede?
 
Cahra,

ja, wer Abitur hat hat die allgemeine Hochschulreife. Und dann gibt es noch die fachgebundene Hochschulreife und ich meine als drittes noch die Fachhochschulreife.

Ich war bevor ich die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte gemacht habe auf der Fachoberschule. Das reicht leider nicht.

Aber frag doch einfach vorsichtshalber in Hagen selbst nach. Die können Dir am besten sagen was anerkannt wird und was nicht. Lieber einmal zuviel gefragt bevor Du Dich um die Zulassungsprüfung kümmerst obwohl Du nicht müsstest. Die waren bisher auch immer sehr nett wenn ich Fragen hatte.

Viele Grüße
 
Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife,

Hast Du denn das Fachabitur während der Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte erworben? Dann dürfest Du mit der fachgebundenen Hochschulreife zugelassen werden.

Bin gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, habe aber zuvor eine Ausbildung als ITA gemacht und dabei mein Fachabitur im Bereich Technik absolviert, daher musste ich trotzdem die Zugangsprüfung ablegen. Lass Dich am besten mal beim Prüfungsamt beraten.

LG,
Linnea
 
Dr Franke Ghostwriter
Linnea!

Ja, ich hab dadurch die Fachhochschulreife erworben. Ich werd mich dann nächstes Jahr mal ans Prüfungsamt wenden, vielleicht hab ich ja Glück. 🙂

LG, Kerstin
 
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