• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Fälle aus dem Alltag erlaubt?

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also vorab ich hab nichts mit dem Studiengang zu tun sondern mit Wirtschaftswissenschaften, aber ich hab folgende allgemeine Frage:

Darf ich hier was zum Thema Recht (Verkehrs und Strafrecht) fragen was mich persönlich angeht? Also mir ist was "passiert" und ich wollt einfach paar allgemeine Sachen zum Verlauf des (meines) Verfahrens fragen.

Oder ist sowas hier unerwünscht?
 
Fragen kann man immer, aber Rechtsberatung ist in Deutschland halt leider den Rechtsanwälten mit Staatsexamen vorbehalten.

Aber so ein kleiner Beispielsfall ohne persönlichen Bezug ist nie verkehrt, um ein bisschen in Übung zu bleiben.

by heinereiner
 
Joar ist ja keine Rechtsberatung sondern eher was zum Verständnis.

Also fangen wir mal an:
"Ein Freund eines Freundes 😉 hatte einen Autounfall auf dem Parkplatz eines Möbelhauses. Beide Unfallparteien waren sich einig das der andere Fahrer (Mr X) schuld hatte weil er Rechts vor Links die Vorfahrt übersehen hat.
Die Polizei gab aber dem Freund eines Freundes die Schuld mit der wort wörtlichen Begründung "Wir amchen das hier immer so, den Rest müssen sie mit den Versicherungen klären".
2-3 Wochen später kam ein Schreiben vom zuständigen Amtsgericht mit einer Ermittlung wegen Fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen die StvO.
Also ab zum Anwalt mit Bildern der Unfallstelle, der war hatte nur folgendes zu sagen "Sind die Spaken in Grün noch ganz dicht - Sachlage ist völlig klar". Also Schreiben ans Amtgericht und die haben geschrieben "Jo stimm sie trifft keine Schuld". Also Ermittlungen eingestellt.

So nun wird aber interessant. Die Versicherung will nicht zahlen weil die Polizei ja (wir erinnern uns) gesagt hat "joar wir machen das immer so - sie haben schuld". Obwohl das Amtsgericht gesagt hat das ich "unschuldig" bin und Mr.X zum Zeitpunkt des Unfalls (vor zeugen) gesagt hat es sei seine Schuld.

So da die Summe mit den Fahrzeugen und den Gutachtern die 10000 € Marke übertroffen hat gehts nun ans zuständige Landesamtsgericht.

Nun meine Fragen:
a) Fängt das alles nun von Vorne an? Also kann das Landesamtsgericht anders urteilen als das Amtsgericht das entschieden hat das ich keine Schuld hab?
b) Worauf achten so Versicherungen? Müssen die nicht abhängig vom Urteil des Gerichts reagieren/aggieren?

Soll keine Rechtsberatung sein sondern nur mein Verständnis irgendwie erfrischen. Wenn irgendwas hier zu "detailiert" ist oder so sagt bescheid dann anonymisier ich das.
 
Amtsgericht hat nur über das Strafverfahren entschieden

die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche sind eine völlig andere Geschichte. deshalb: vor Gericht und auf hoher See ...

alles andere soll der Anwalt klären!
 
Das hast Du wohl einen Strafbefegl bekommen, was? Den beantragt die Staatsanwaltschaft aber beim Gericht. Wen Du dagegen vorgegangen sein solltst, kann das Gericht das nicht einfach so einstellen. Dann kommt es zur Hauptverhandlung.

Ein Landesamtsgerichtg gibt es nicht. Das ist dann das Landgericht.

Das der Streitwert 10.000 € beträg, ist das Landgericht in erster Instanz zuständig und dort wird es eine Beweisaufnahme zur Unfallverursachung geben. Die Polizei kann gerne jemanden die Schuld geben, entsheident ist, was dasd Gericht sagt.

Bei Parkplatzunfällen wird regelmäßig von einem Verschulden 50 : 50 ausgegangen.
 
Dr Franke Ghostwriter
DerBelgarath schrieb:
Auf dem Parkplatz gibt es nämlich kein "rechts vor links" und regelmäßig auch keine Vorfahrt. Beide Lenker haben hier eine erhöhte Sorgfaltspflicht, und wenn nicht besondere Umstände dazukommen, wie rückwärts ausparken oder überhöhte Geschwindigkeit, dann gibt es das von metalrübennase beschriebene fifty-fifty!

Außer man kann dem Verursacher einen besonders schweren Verstoß nachweisen. Dann bleibt aber immer noch die eigene Betriebsgefahr, die von den meisten Gerichten mit 30 % Haftungsquote angesetzt wird.

Außerdem ist es Wurscht, ob die Versicehrung zahlen will oder net, klagt der Gegnern, sitz die eigene Versicherung mit Boot als Streitgenosse, klagt man selber, verklagt man den Haftpflichtversicherer mit dem Ziel der Gesamtschuldnerischen Haftung.

Boa, Jura kann so Spaß machen.

Greetz
 
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