Firmenfortführung

Dr Franke Ghostwriter
Warum ist es gemäß §§ 21, 22, 25 erlaubt die Firma, auch wenn Sie z.B. noch aus dem Namen des vorherigen Eigentümers trägt, fortzuführen und in anderen Fällen nicht?

Und wie kann ich diese Fälle unterscheiden?

Viele Grüße
Jörg
 
Hat sich eigentlich erledigt. Bei der Firmenfortführung ist mit Genehmigung des vorherigen Eigentümers die Beibehaltung möglich. Der Fall der mich irrtiert hat, bezieht sich auf eine Neugründung. Hier muss natürlich die Firmenwahrheit gegeben sein.

Bitte evtl. um kurze Bestätigung...
 
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