Frage an Eliza und Anna-dMd

Dr Franke Ghostwriter
Frage an Eliza und Anna-dMd

Reform des Grundstudium Recht I und II

Hallöchen
Auf den FUniseiten habe ich gelesen, dass Recht I und II zusammengefaßt werden zu Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts.
Dort steht unter anderem: Ab März 2007 besteht dann erstmalig die Möglichkeit, den rechtswissenschaftlichen Teil nach der neuen Bestehensregelung durch das Teilgebiet „Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts“ auszugleichen.[/COLOR]
Heißt das jetzt für mich, dass ich im nächsten Semester erst gar nicht mit Recht I anzufangen brauche sondern sofort den neuen Rechtkurs belege?
Oder kann der neue Rechtkurs erst im übernächsten Semester belegt werden?

Könnt Ihr ein bißchen Licht ins Dunkel bringen? Ich wollte eigentlich im nächsten Semester mit Recht I anfangen, aber wenn ich anstatt zwei nur eine Klausur (wenn auch mit vielleicht mehr Aufwand) schreiben brauche, mache ich das doch lieber.

Vielen Dank.

Gruß
moonsoul
 
eliza,

hätte da auch ein Frage an dich

eine recht einfache, wäre schön wenn du mir dennoch weiterhelfen könntest

1) was verstehe ich unter dem begriff
"essentialia negotii" und in welchen zusammenhang benötige ich ihn und wo findet er seine anwendung?

2) macht es sinn sich bgb-kommentare für die Klausur in recht I (00009) zu kaufen? oder soll man keinen so grossen aufwand hier bertreiben? wenn ja welche?

3) wie sinnvoll ist es sich das wiwio-skript zu beschaffen?

4) und letzte frage
wenn ich im bgb paragraphen lese, habe ich den eindruck, dass diese mir auch nicht so recht weiterhelfen.da sie immer wieder neue türen aufmachen was man beachten sollte bzw. einen mit seinem standpunkt ins grübeln bringen. interpretiere ich die paragraphen falsch? lese und verstehe ich falsch? sind solche praragraphen bewusst so verfasst? wie könnte man hier abhilfe schaffen? sollte ich mir ein buch kaufen was das bgb erklärt damit ich weiss wie ich die paragraphen zu interpretieren habe...

vielen dank für deine bemühungen bereits im voraus
ich wusste jetzt nicht, ob ich jemanden direkt kontaktieren sollte oder wäre es besser direkt in den chat zu gehen?

danke stefan
 
Ich bin zwar nicht Eliza, kann aber was zu den essentialia negotii sagen 🙂.

Definition Angebot:

Das Angebot ist eine Willenserklärung, mit der sich jemand, der einen Vertrag schließen möchte an einen anderen wendet und die zunkünftigen Vertragsbestimmungen derart konkret zusammenfasst, dass der andere durch ein bloßes Ja den Vertrag entstehen lassen kann.

Das Angebot muss hinreichend bestimmt sein, also die wesentlichen Punkte (=essentialia negotii) des angestrebten Vertrags enthalten. Dazu gehören:
  • Vertragstyp
  • Vertragsgegenstand
  • Gegenleistung
  • i.d.R. Preis oder Vergütung (Ausnahme: Fälle der §612, §326 BGB)
  • Vertragsparteien (Ausnahme: Offerta ad incertas personas - Angebot an unbestimmte Personen, Beispiel: Warenautomaten, Betrieb von öffentlichen Verkehrsmitteln)

Fehlt einer der Punkte liegt kein Angebot vor.

Die essentialia negotii sind also die Dinge, die in einem Angebot enthalten sein müssen, damit es ein rechtsgültiges Angebot ist.

viele Grüße
Jasmin
 
Die Wiwio-Skripte sind sehr auf den alten Recht I und II-Kurs bezogen und speziell auf das Erstellen von Gutachten ausgelegt.
Die Reform im Bereich des Rechtwesens an der FU macht es jetzt natürlich schwieriger von der Sinnhalder WiWio-Skripte zu sprechen.
Für das Prinzip der Gutachten fand ich es definitiv lehrreich, auch wenn es etwas unübersichtlich ist.......
 
Mit soviel resonanz hätte ich gar nicht gerechnet.

vielen, vielen lieben dank an euch.

werde die infos morgen erst einmal verarbeiten... und recht noch etwas intensiver angenehen. habe schon gemerkt, dass ich noch einiges nacharbeiten muss.

danke nochmal für die prompte hilfe

gruss stefan
 
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