bin noch neu hier und habe leider festgestellt, dass ich mich was die Kurszahl angeht, leider übernommen habe. War jetzt 2 Semester als Vollzeit (WIWI Dipl I) immatrikuliert und habe jetzt in der Rückmeldung auf Teilzeit gewechselt.
Jetzt meine Frage: Denke mal, dass ich max 1 Kurs pro Semester schaffen werde. Daher wird sich die Dauer meines Grundstudiums in der Fernuni Hagen ja verlängern. Grund hierfür sind mein Job und meine 2- und 5-jährigen Töchter.
Habe wegen der maximalen Dauer des Grundstudiums heute mal in der Studienberatung angerufen. Die nette Dame sagte auch, dass dies kein Problem sei, ich theoretisch 12-15 Semester im Grundstudium sein könnte. Diese Aussage, dass es keine Begrenzung des Grundstudiums auf 5,6,7 oder 8 (...) Semester gibt, erleichterte mich ungemein. Was ich aber nicht verstanden habe ist folgendes: Wie werden die Vollzeitsemester angerechnet?
In der Prüfungsordnung steht jetzt aber folgendes:
§ 4
Prüfungen und Prüfungsfristen
(1) Der Diplomprüfung geht die Diplom-Vorprüfung voraus. Die letzte Prüfung innerhalb der Diplom-Vorprüfung soll in der Regel vor Beginn des fünften Semesters abgeschlossen sein. Für eine/einen Teilzeit-studentin/Teilzeitstudenten verlängert sich diese Frist entsprechend.
Das heisst doch, dass es nur eine Regelzeit ist, ich die letzten Prüfungen doch im 6 oder 7 Semester ablegen könnte. Und wie werden die 2 Vollzeitsemester angerechnet?
Bitte helft mir da mal. Hat da jemand Erfahrung?
Mein 2. Problem ist ähnlich:
Finde leider meine Leistungsnachweise (Bescheinigungen der bestandenen Einsendearbeiten) nicht mehr alle. Bin leider umgezogen und den Phantasien meiner älteren Tochter sind anscheinend auch kaum Grenzen gesetzt. Gibt es die Mögllichkeit, diese Bescheinigungen wieder zu bekommen?
Hoffe Ihr könnt mir da helfen und mich etwas beruhigen, da ich momentan echt die Panik schiebe, alles aus o.g. Gründen hinschmeissen zu müssen.
Danke.
Liebe Grüße
Petra
Jetzt meine Frage: Denke mal, dass ich max 1 Kurs pro Semester schaffen werde. Daher wird sich die Dauer meines Grundstudiums in der Fernuni Hagen ja verlängern. Grund hierfür sind mein Job und meine 2- und 5-jährigen Töchter.
Habe wegen der maximalen Dauer des Grundstudiums heute mal in der Studienberatung angerufen. Die nette Dame sagte auch, dass dies kein Problem sei, ich theoretisch 12-15 Semester im Grundstudium sein könnte. Diese Aussage, dass es keine Begrenzung des Grundstudiums auf 5,6,7 oder 8 (...) Semester gibt, erleichterte mich ungemein. Was ich aber nicht verstanden habe ist folgendes: Wie werden die Vollzeitsemester angerechnet?
In der Prüfungsordnung steht jetzt aber folgendes:
§ 4
Prüfungen und Prüfungsfristen
(1) Der Diplomprüfung geht die Diplom-Vorprüfung voraus. Die letzte Prüfung innerhalb der Diplom-Vorprüfung soll in der Regel vor Beginn des fünften Semesters abgeschlossen sein. Für eine/einen Teilzeit-studentin/Teilzeitstudenten verlängert sich diese Frist entsprechend.
Das heisst doch, dass es nur eine Regelzeit ist, ich die letzten Prüfungen doch im 6 oder 7 Semester ablegen könnte. Und wie werden die 2 Vollzeitsemester angerechnet?
Bitte helft mir da mal. Hat da jemand Erfahrung?
Mein 2. Problem ist ähnlich:
Finde leider meine Leistungsnachweise (Bescheinigungen der bestandenen Einsendearbeiten) nicht mehr alle. Bin leider umgezogen und den Phantasien meiner älteren Tochter sind anscheinend auch kaum Grenzen gesetzt. Gibt es die Mögllichkeit, diese Bescheinigungen wieder zu bekommen?
Hoffe Ihr könnt mir da helfen und mich etwas beruhigen, da ich momentan echt die Panik schiebe, alles aus o.g. Gründen hinschmeissen zu müssen.
Danke.
Liebe Grüße
Petra